Allgemeiner Rechtsrahmen
| Allgemeine Genehmigung |
Das Notstandsgesetz zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie zielt insbesondere darauf ab:
Um die Regierung zu ermächtigen, in verschiedenen Bereichen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, Maßnahmen zu ergreifen
Innerhalb von drei Monaten
Falls erforderlich, rückwirkend zum 12. März 2020
| Sondergenehmigung |
Hinsichtlich dieses Ziels ist die Regierung befugt, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen
Die Maßnahmen im Gesetzentwurf betreffen die Geschäftsbeziehungen
| Änderungen der Verpflichtungen: Maßnahmen |
Änderung der Verpflichtungen privater juristischer Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gegenüber ihren Kunden und Lieferanten sowie von Genossenschaften gegenüber ihren assoziierten Genossenschaften im Einklang mit den Gegenseitigkeitsrechten, insbesondere hinsichtlich Zahlungsfristen und Strafen sowie der Art der Gegenleistung, insbesondere im Hinblick auf Reise- und Aufenthaltsverträge gemäß Artikel L. 211-14 II und III des Tourismusgesetzes;
| Verschiebungen, Verlängerungen, Absagen: Maßnahmen |
Die Gewährung einer Stundung oder Aufteilung der Zahlung von Mieten, Wasser-, Gas- und Stromrechnungen für Geschäftsräume sowie der Verzicht auf finanzielle Strafen und Aussetzungen, Unterbrechungen oder Reduzierungen der Lieferungen, die im Falle der Nichtzahlung dieser Rechnungen verhängt werden können, zum Vorteil von Kleinstunternehmen, deren Tätigkeit durch die Ausbreitung der Epidemie beeinträchtigt wird.
Die Maßnahmen im Gesetzentwurf betreffen die Geschäftsbeziehungen
| Änderungen der Verpflichtungen |
Private juristische Personen, die in bestimmten Beziehungen zu ihren Kunden und Lieferanten wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, sind auch auf diese Weise wirtschaftlich tätig
Genossenschaften im Verhältnis zu ihren Mitgliedsgenossenschaften
| Spezielle Maßnahmen für betroffene Kleinstunternehmen |
Stundungen oder Zahlungspläne für Miete, Wasser-, Gas- und Stromrechnungen im Zusammenhang mit Geschäftsräumen
Verzicht auf finanzielle Strafen und Aussetzungen, Unterbrechungen oder Reduzierungen der Lieferungen, die im Falle der Nichtzahlung dieser Rechnungen verhängt werden können
Maßnahmen, die bestimmten Kategorien von Akteuren vorbehalten sind
| ggggggggg A priori begrenzte Maßnahmen ggggggggggggggggggggggggggggggg |
Zu bestimmten Arten von Beziehungen (Kunden, Lieferanten, Genossenschaften usw.)
In bestimmten Angelegenheiten (Zahlungsfristen, Strafen usw.) für alle privaten juristischen Personen und sogar für Kleinstunternehmen
| Diese Maßnahmen lassen voraussichtlich erheblichen Spielraum für die Anwendung bestimmter Mechanismen, nämlich |
Das allgemeine Recht, das Sanktionen für die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch eine Partei regelt (Einrede der Nichterfüllung, Preisminderung, Erfüllungsanspruch, Kündigung, Haftung usw.), gilt zumindest für die nicht betroffenen Beziehungen
Mechanismen wie höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände und deren Folgen
Und das wird zweifellos auch viel Verhandlungsspielraum lassen

MORGAN JAMET
beigeordneter Rechtsanwalt
Rechtsanwältin bei der Pariser Anwaltskammer. Mitglied der Pariser Anwaltskammer seit 1999. Besitzt einen Master-Abschluss im Vertragsrecht von der Jean-Monnet-Fakultät für Rechtswissenschaften (Paris XI)