Seit Beginn der Gesundheitskrise wurden Unternehmenskäufer durch staatliche Hilfen weitgehend vergessen. Wenn also ein Unternehmer den Mut hatte, 2020 ein Unternehmen zu kaufen, muss er finanziell sehr solide sein, da die meisten finanziellen Unterstützungssysteme nicht zugänglich sind. Das Dekret Nr. 2021-624 vom 20. Mai 2021 richtet sich mit der Einführung neuer Beihilfen speziell an diese Unternehmenskäufer.

Wer werden die Begünstigten dieser Hilfe sein?

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Übernahme eines Unternehmens durch diese Unternehmen sind:

  • nicht später als am 31. Dezember 2020 erstellt wurden;
  • Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 ein Unternehmen vollständig übernommen haben
  • bei Antragstellung noch Inhaber des Unternehmens sein;
  • die gleiche Haupttätigkeit haben (z. B. ein Restaurant übernimmt ein Restaurant);
  • ein Gewerbe betreiben, dessen Tätigkeit zwischen November 2020 bzw. dem Erwerb des Fonds und Mai 2021 ununterbrochen einem Empfangsverbot unterlag;
  • 2020 keinen Umsatz erwirtschaftet haben.

Wir machen Sie ausdrücklich auf diese letzte Bedingung aufmerksam, bei der das Risiko besteht, dass viele Käufer ausgeschlossen werden, die die schlechte Idee hatten, im Sommer vor dem Abschluss im Oktober 2020 einen kleinen Umsatz zu erzielen!

Wie hoch ist diese Beihilfe?

Die Höhe der Beihilfe hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erfolgt die Beihilfe in Form eines Zuschusses, dessen Höhe 70 % des rechnerischen Gegenteils der im Förderzeitraum festgestellten Fixkosten des Bruttobetriebsüberschusses (EBITDA) beträgt.
  • Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten steigt die Beihilfehöhe auf 90 %.

Der Brutto-Fixkosten-Betriebsüberschuss, definiert durch das Dekret Nr. 2021-310 vom 24. März 2021 , wird auf der Grundlage des Zwischensaldos des Managements über den relevanten sechsmonatigen Förderzeitraum (Januar-Juni 2021) von der Gesellschaft bestimmt Wirtschaftsprüfer, der ihm als vertrauenswürdiger Dritter eine Bescheinigung ausstellt.

Was sind die Fristen?

Der Antrag muss zwischen dem 15. Juli 2021 und dem 1. September 2021 im beruflichen Bereich der Website https://www.impots.gouv.fr/portail/

Weitere Informationen: Website des Wirtschaftsministeriums

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates von unserem Team.

 

Bis bald !

Französisch