Zwei Verordnungen sind anwendbar:
- Verordnung vom 14. März 2020 über verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Virus
- Verordnung vom 15. März 2020 zur Ergänzung der Verordnung vom 14. März 2020 über verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Virus
Kategorien von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die bis zum 15. April 2020 geschlossen bleiben müssen
Auditorien, Konferenzräume, Besprechungsräume, Veranstaltungsorte oder Mehrzweckräume;
Einzelhandelsgeschäfte und Einkaufszentren, ausgenommen deren Liefer- und Abholtätigkeiten ;
Restaurants und Bars, mit Ausnahme ihrer Liefer- und Abholtätigkeiten, des „Zimmerservice“ in Hotelrestaurants und -bars sowie des Vertragscaterings ;
Tanzsäle und Spielzimmer;
Bibliotheken, Dokumentationszentren;
Ausstellungshallen;
Indoor-Sportanlagen;
Museen;
Festzelte, Zelte und ähnliche Konstruktionen;
Freiluftbetriebe;
Kindertagesstätten, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Ferienlager und Tagescamps sind alle geöffnet, mit Ausnahme der Einrichtungen und Dienste, die unter Einhaltung von Maßnahmen zur Verhinderung der Virusverbreitung Kinder unter 16 Jahren betreuen, deren Eltern in systemrelevanten Berufen im Gesundheitswesen tätig sind. Für Kinder, die nicht nach Hause zurückkehren können, werden weiterhin Betreuungsangebote bereitgestellt.
Kategorien von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die geöffnet bleiben dürfen
Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
Handel mit Kfz-Ausrüstung
Verkauf und Reparatur von Motorrädern und Fahrrädern
Für landwirtschaftliche Betriebe benötigte Materialien
Einzelhandel mit Tiefkühlprodukten
Gemischtwarenladen
Lebensmittelgeschäfte
Supermärkte
Geschäfte mit mehreren Filialen
Hypermärkte
Einzelhandel mit Obst und Gemüse in Fachgeschäften
Einzelhandel mit Fleisch und Fleischprodukten in Fachgeschäften
Einzelhandel mit Fischen, Krustentieren und Weichtieren in Fachgeschäften
Einzelhandel mit Brot, Gebäck und Süßwaren in einem Fachgeschäft
Einzelhandelsverkauf von Getränken in Fachgeschäften
Andere spezialisierte Lebensmittelgeschäfte
Lebensmittelverteilungen durch Wohltätigkeitsorganisationen
Einzelhandel mit Kraftstoffen in Fachgeschäften
Einzelhandel mit Informations- und Kommunikationsgeräten in Fachgeschäften
Einzelhandel mit Computern, Peripheriegeräten und Software in Fachgeschäften
Einzelhandelsverkauf von Telekommunikationsgeräten in Fachgeschäften
Einzelhandel mit Baumaterialien, Eisenwaren, Farben und Glas in einem Fachgeschäft
Einzelhandel mit Zeitungen und Schreibwaren in Fachgeschäften
Einzelhandel mit pharmazeutischen Produkten in Fachgeschäften
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln in Fachgeschäften
Einzelhandel mit Tiernahrung und Zubehör
Lebensmitteleinzelhandel über Stände und Märkte
Verkaufsautomaten und sonstige Einzelhandelsumsätze außerhalb von Geschäften, Ständen oder Märkten (nicht anderweitig klassifiziert).
Hotels und ähnliche Unterkünfte.
Touristische Unterkünfte und andere Kurzzeitunterkünfte, sofern sie für die dort lebenden Personen einen regelmäßigen Wohnsitz darstellen
Campingplätze und Parks für Wohnwagen oder Freizeitfahrzeuge, wenn diese einen regelmäßigen Wohnsitz für die dort lebenden Personen darstellen
Vermietung und Leasing von sonstigen Maschinen, Geräten und Gütern
Vermietung und Leasing von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Vermietung und Leasing von Baumaschinen und -geräten
Tätigkeiten von Arbeitsvermittlungsagenturen
Tätigkeiten von Zeitarbeitsagenturen
Computer- und Haushaltsgeräte-Reparatur
Reparatur von Computer- und Kommunikationsgeräten
Computer- und Peripheriegerätereparatur
Reparatur von Kommunikationsgeräten.
Wäscherei- und Reinigungsservice.
Wäscherei- und Textilreinigungsgroßhandel
Wäscherei und chemische Reinigung für den Einzelhandel
Trauerfeierlichkeiten
Finanz- und Versicherungstätigkeiten
Gottesdienste sind unter der Bedingung gestattet, dass sich darin keine mehr als 20 Personen versammeln oder treffen, mit Ausnahme von Trauerfeiern.
Noch Fragen?
Jefferson Larue: 06 63 01 70 79
Morgan Jamet: 06 80 55 24 61
Juliette Sellier: 06 63 16 44 24
Fanny Hurreau: 06 23 17 38 21
Chaouki Gaddada: 06 24 09 24 20

JULIETTE SELLIER
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin bei der Pariser Anwaltskammer. Besitzt einen Master 2 im allgemeinen Privatrecht und einen Master 2 im Wirtschafts- und Steuerrecht von der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne (in Partnerschaft mit HEC)