Zwei Verordnungen sind anwendbar:

  1. Verordnung vom 14. März 2020 über verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Virus
  2. Verordnung vom 15. März 2020 zur Ergänzung der Verordnung vom 14. März 2020 über verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Virus

 

Kategorien von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die bis zum 15. April 2020 geschlossen bleiben müssen

 

Auditorien, Konferenzräume, Besprechungsräume, Veranstaltungsorte oder Mehrzweckräume;

Einzelhandelsgeschäfte und Einkaufszentren, ausgenommen deren Liefer- und Abholtätigkeiten ;

Restaurants und Bars, mit Ausnahme ihrer Liefer- und Abholtätigkeiten, des „Zimmerservice“ in Hotelrestaurants und -bars sowie des Vertragscaterings ;

Tanzsäle und Spielzimmer;

Bibliotheken, Dokumentationszentren;

Ausstellungshallen;

Indoor-Sportanlagen;

Museen;

Festzelte, Zelte und ähnliche Konstruktionen;

Freiluftbetriebe;

Kindertagesstätten, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Ferienlager und Tagescamps sind alle geöffnet, mit Ausnahme der Einrichtungen und Dienste, die unter Einhaltung von Maßnahmen zur Verhinderung der Virusverbreitung Kinder unter 16 Jahren betreuen, deren Eltern in systemrelevanten Berufen im Gesundheitswesen tätig sind. Für Kinder, die nicht nach Hause zurückkehren können, werden weiterhin Betreuungsangebote bereitgestellt.

 

Kategorien von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die geöffnet bleiben dürfen

 

Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten

Handel mit Kfz-Ausrüstung

Verkauf und Reparatur von Motorrädern und Fahrrädern

Für landwirtschaftliche Betriebe benötigte Materialien

Einzelhandel mit Tiefkühlprodukten

Gemischtwarenladen

Lebensmittelgeschäfte

Supermärkte

Geschäfte mit mehreren Filialen

Hypermärkte

Einzelhandel mit Obst und Gemüse in Fachgeschäften

Einzelhandel mit Fleisch und Fleischprodukten in Fachgeschäften

Einzelhandel mit Fischen, Krustentieren und Weichtieren in Fachgeschäften

Einzelhandel mit Brot, Gebäck und Süßwaren in einem Fachgeschäft

Einzelhandelsverkauf von Getränken in Fachgeschäften

Andere spezialisierte Lebensmittelgeschäfte

Lebensmittelverteilungen durch Wohltätigkeitsorganisationen

Einzelhandel mit Kraftstoffen in Fachgeschäften

Einzelhandel mit Informations- und Kommunikationsgeräten in Fachgeschäften

Einzelhandel mit Computern, Peripheriegeräten und Software in Fachgeschäften

Einzelhandelsverkauf von Telekommunikationsgeräten in Fachgeschäften

Einzelhandel mit Baumaterialien, Eisenwaren, Farben und Glas in einem Fachgeschäft

Einzelhandel mit Zeitungen und Schreibwaren in Fachgeschäften

Einzelhandel mit pharmazeutischen Produkten in Fachgeschäften

Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln in Fachgeschäften

Einzelhandel mit Tiernahrung und Zubehör

Lebensmitteleinzelhandel über Stände und Märkte

Verkaufsautomaten und sonstige Einzelhandelsumsätze außerhalb von Geschäften, Ständen oder Märkten (nicht anderweitig klassifiziert).
Hotels und ähnliche Unterkünfte.

Touristische Unterkünfte und andere Kurzzeitunterkünfte, sofern sie für die dort lebenden Personen einen regelmäßigen Wohnsitz darstellen

Campingplätze und Parks für Wohnwagen oder Freizeitfahrzeuge, wenn diese einen regelmäßigen Wohnsitz für die dort lebenden Personen darstellen

Vermietung und Leasing von sonstigen Maschinen, Geräten und Gütern

Vermietung und Leasing von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

Vermietung und Leasing von Baumaschinen und -geräten

Tätigkeiten von Arbeitsvermittlungsagenturen

Tätigkeiten von Zeitarbeitsagenturen

Computer- und Haushaltsgeräte-Reparatur

Reparatur von Computer- und Kommunikationsgeräten

Computer- und Peripheriegerätereparatur

Reparatur von Kommunikationsgeräten.
Wäscherei- und Reinigungsservice.

Wäscherei- und Textilreinigungsgroßhandel

Wäscherei und chemische Reinigung für den Einzelhandel

Trauerfeierlichkeiten

Finanz- und Versicherungstätigkeiten

Gottesdienste sind unter der Bedingung gestattet, dass sich darin keine mehr als 20 Personen versammeln oder treffen, mit Ausnahme von Trauerfeiern.

 

Noch Fragen?

 

Jefferson Larue: 06 63 01 70 79

Morgan Jamet: 06 80 55 24 61

Juliette Sellier: 06 63 16 44 24

Fanny Hurreau: 06 23 17 38 21

Chaouki Gaddada: 06 24 09 24 20

 


 

JULIETTE SELLIER

JULIETTE SELLIER

Rechtsanwalt

Rechtsanwältin bei der Pariser Anwaltskammer. Besitzt einen Master 2 im allgemeinen Privatrecht und einen Master 2 im Wirtschafts- und Steuerrecht von der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne (in Partnerschaft mit HEC)

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Bis bald!