Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

Allgemeine Qualifikation

Zweck des Notfallgesetzes zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie ist insbesondere:

Die Regierung zu ermächtigen, in verschiedenen Bereichen Maßnahmen zu ergreifen, die in den Bereich des Gesetzes fallen

Innerhalb von drei Monaten

Ggf. rückwirkend zum 12. März 2020

Spezielle Qualifikation

Einer der Zwecke der Genehmigung besteht darin, die wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Folgen der Ausbreitung des Covid-19-Virus und der Maßnahmen zur Begrenzung dieser Ausbreitung zu bewältigen und insbesondere die Einstellung der Tätigkeit natürlicher Personen zu verhindern und zu begrenzen und Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung.

Im Hinblick auf dieses Ziel ist die Regierung befugt, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen

Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs über Geschäftsbeziehungen

Änderung der Verpflichtungen: Maßnahmen

Änderung der Pflichten juristischer Personen des Privatrechts, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gegenüber ihren Kunden und Lieferanten sowie von Genossenschaften gegenüber ihren Genossenschaftsmitgliedern, insbesondere in Bezug auf Zahlungsfristen, unter Wahrung der Gegenseitigkeitsrechte und Strafen und die Art der Gegenparteien, insbesondere in Bezug auf die Verträge über den Verkauf von Reisen und Aufenthalten, die in Artikel L. 211-14 II und III des Tourismusgesetzes erwähnt sind;

Berichte, Spreads, Verzichtserklärungen: Maßnahmen

Die Möglichkeit, die Zahlung von Mieten, Wasser-, Gas- und Stromrechnungen in Bezug auf Geschäftsräume aufzuschieben oder zu verteilen, auf Geldstrafen und Aussetzungen, Unterbrechungen oder Kürzungen der Lieferungen zu verzichten, die im Falle der Nichtzahlung dieser Rechnungen voraussichtlich verhängt werden zugunsten sehr kleiner Unternehmen, deren Tätigkeit von der Ausbreitung der Epidemie betroffen ist.

Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs über Geschäftsbeziehungen

Änderungen der Verpflichtungen

Juristische Personen des Privatrechts, die in bestimmten Beziehungen zu ihren Kunden und Lieferanten eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben

Genossenschaften im Hinblick auf ihre Genossenschaftsmitglieder

 

Spezifische Maßnahmen für sehr kleine Unternehmen betroffen

Stundung oder Ratenzahlung von Mieten, Wasser-, Gas- und Stromrechnungen im Zusammenhang mit Geschäftsräumen

Verzicht auf Geldstrafen und Aussetzungen, Unterbrechungen oder Kürzungen der Lieferungen, die bei Nichtzahlung dieser Rechnungen verhängt werden können

Maßnahmen, die bestimmten Kategorien von Akteuren vorbehalten sind

ggggggggg Maßnahmen a priori begrenzt ggggggggggggggggggggggggggg

Bei bestimmten Beziehungsformen (Kunden, Lieferanten, Genossenschaften etc.)

Zu bestimmten Themen (Zahlungsfristen, Vertragsstrafen etc.) für alle juristischen Personen des Privatrechts und auch für Kleinstunternehmen

Maßnahmen, die wahrscheinlich viel Spielraum für die Anwendung bestimmter Mechanismen lassen, nämlich

Gewohnheitsrecht der Sanktion der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen durch eine Partei (Ausnahme Nichterfüllung, Minderung, Zwangsvollstreckung, Auflösung, Haftung usw.), zumindest in nicht betroffenen Beziehungen

Mechanismen wie höhere Gewalt oder Unvorhersehbarkeit und deren Folgen

Und die zweifellos auch viel Verhandlungsspielraum lassen wird

MORGAN JAMET

MORGAN JAMET

beigeordneter Rechtsanwalt

Rechtsanwalt beim Pariser Stab. Mitglied der Pariser Anwaltskammer seit 1999. Inhaber eines DEA in Vertragsrecht der Jean Monnet Law School (Paris XI)

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