Das Gesetz Nr. 2014-1662 vom 30. Dezember 2014, das verschiedene Bestimmungen zur Anpassung des französischen Rechts an das EU-Recht in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten enthält, ermächtigt die Regierung insbesondere zur Verordnungserteilung in verschiedenen Bereichen, vor allem zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
 

Die Regierung ist somit befugt, per Verordnung Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU vom 21. Mai 2013 über alternative Streitbeilegungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten (ASB) zu erlassen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die ASB-Systeme zur Beilegung bestehender vertraglicher Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern beim Warenverkauf oder der Erbringung von Dienstleistungen zu harmonisieren und zu verallgemeinern.
Die Richtlinie legt fest, dass Streitbeilegungsstellen qualitative Anforderungen erfüllen müssen, insbesondere hinsichtlich Kompetenz, Effektivität und Transparenz. Darüber hinaus müssen ASB-Mechanismen von zuständigen Stellen überwacht und evaluiert werden.
Das nationale Recht muss angepasst werden, um Unternehmen zu verpflichten, Verbraucher in wichtigen Geschäftsdokumenten und auf Websites vorab über die verschiedenen Online-Streitbeilegungsmechanismen zu informieren.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Richtlinie bis zum 9. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
 

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