Das Gesetz Nr. 2014-1662 vom 30. Dezember 2014 über verschiedene Bestimmungen zur Anpassung von Rechtsvorschriften an das Recht der Europäischen Union in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten enthält hauptsächlich Bestimmungen, die die Regierung ermächtigen, Verordnungen in verschiedenen Angelegenheiten und insbesondere in Angelegenheiten der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern zu erlassen.
 

Die Regierung ist somit ermächtigt, Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU vom 21. Mai 2013 über die außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR) zu ergreifen.
Diese Richtlinie zielt darauf ab, die ADR-Systeme zu harmonisieren und zu verallgemeinern, die zur Beilegung bestehender vertraglicher Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen angewendet werden. Die Richtlinie sieht vor, dass Konfliktbeilegungsstellen qualitative Anforderungen erfüllen müssen, insbesondere in Bezug auf Kompetenz, Effizienz oder Transparenz.
Darüber hinaus müssen AS-Mechanismen von zuständigen Stellen nachbewertet werden. Die nationalen Rechtsvorschriften müssen angepasst werden und verlangen von Fachleuten, dass sie die Verbraucher vorab in den wichtigsten Geschäftsunterlagen oder auf Websites über die verschiedenen ADR-Mechanismen informieren.
Abschließend ist zu beachten, dass die Umsetzung der Richtlinie vor dem 9. Juli 2015 erfolgen muss.
 

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