Mit der Verordnung Nr. 2015-1033 vom 20. August 2015 wird die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten in französisches Recht umgesetzt. Dem Verbraucherschutzgesetzbuch wird daher ein neuer Abschnitt mit dem Titel „Mediation von Verbraucherstreitigkeiten“ hinzugefügt .

Umfang 

Diese Verordnung soll für alle Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Freiberuflern gelten, einschließlich grenzüberschreitender Streitigkeiten (Art. L.156-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes). Ausgenommen sind jedoch Streitigkeiten über nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Gesundheitsdienstleistungen, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe zur Beurteilung, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit eines Patienten erbracht werden, sowie Streitigkeiten mit öffentlichen Hochschulen (Art. L.151-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes).

Pflichten von Fachleuten 

Fachleute müssen Verbrauchern einen effektiven Zugang zu einem kostenlosen Mediationsverfahren gewährleisten (Artikel L.152-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes). Es ist ihnen jedoch untersagt, Verbraucher zur Inanspruchnahme einer Mediation zu verpflichten, bevor sie rechtliche Schritte einleiten (Artikel L.152-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes).
Fachleute müssen Verbrauchern die Kontaktdaten des/der zuständigen Mediators/Mediatorin zur Verfügung stellen, auch wenn der Streitfall nicht durch eine Beschwerde beigelegt werden konnte. Fachleute können ein eigenes Mediationssystem einrichten oder einen Mediator/eine Mediatorin beauftragen, der/die bestimmte Anforderungen erfüllt.

Die Nichtbereitstellung von Informationen kann eine Geldbuße von bis zu 3000 Euro für natürliche Personen und 15000 Euro für juristische Personen nach sich ziehen.

Die Modalitäten für die Durchführung des Mediationsverfahrens wurden in einem nachfolgenden Dekret festgelegt; Fachleute hatten dann ab der Veröffentlichung dieses Dekrets eine Frist von zwei Monaten, d.h. bis zum 31. Dezember 2015, um diese Bestimmungen einzuhalten.

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