Wie greife ich auf das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu?
Welche Informationen können Sie erhalten?
Seit seiner Schaffung durch die Verordnung Nr. 2016-1635 vom 1. Dezember 2020 wird über das Register der wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen aus gutem Grund nicht mehr gesprochen. Es war eine kleine Revolution in Sachen Transparenz im Geschäftsleben.
„ Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person oder Personen: entweder die letztendlich direkt oder indirekt den Kunden kontrollieren; entweder für die eine Transaktion durchgeführt wird oder eine Aktivität durchgeführt “ – Artikel L. 561-2-2 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs .
Das Register der Endbegünstigten listet eine Vielzahl von Informationen über diese Begünstigten auf, einschließlich ihrer Identifizierung und des Prozentsatzes des Eigentums innerhalb des betreffenden Rechtsträgers.
Verordnung Nr. 2020-115 vom 12. Februar 2020 ursprünglich einer eingeschränkten Öffentlichkeit vorbehalten war ( L.561-46 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs ), stellte fest, dass „ der Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer kostenlos ist, unabhängig von den Konsultationsverfahren oder Übermittlung dieser Informationen “.
Schließlich, mehr als ein Jahr später, am 16. April 2021, kündigte die Generaldirektion des Finanzministeriums den kostenlosen Online-Zugriff auf das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Ankündigung hier ) über die INPI-Website oder Infogreffe an . Eine Differenzierung bleibt jedoch bestehen.
Wie greifen Sie eigentlich auf die Daten zu?
Öffentliche Informationen über wirtschaftlich Berechtigte sind kostenlos über das DATA.INPI.FR und die Infogreffe zugänglich . Sie müssen lediglich auf die Akte des betreffenden Unternehmens zugreifen (Suche nach dem Namen oder der SIREN-Nummer des Unternehmens), um Zugriff auf die Daten seiner wirtschaftlichen Eigentümer zu erhalten. Die DATA INPI-Website gewährt autorisierten Personen auf Anfrage kostenlose Lizenzen für den Zugriff auf alle Informationen. Das INPI legt fest, dass die Daten täglich aktualisiert werden, um das Risiko von Identitätsdiebstahl und Betrug zu verringern.
Welche Daten sind öffentlich zugänglich?
Sind auf der INPI-Website für jeden Begünstigten verfügbar:
- Name und Verwendungsname,
- Das Pseudonym,
- Vorname,
- Monat und Jahr der Geburt,
- Land des Wohnsitzes,
- Die Nationalität
- Art und Umfang der an der betreffenden Gesellschaft oder Einheit gehaltenen wirtschaftlichen Interessen.
Die zusätzlichen Informationen (Geburtstag und -ort des wirtschaftlichen Eigentümers, seine persönliche Adresse sowie das Datum, an dem diese Person zum wirtschaftlichen Eigentümer wurde) sind drei Kategorien von Personen vorbehalten, die in Artikel L. 561-46 des Währungsgesetzes genannt Code und finanzielle .
Diese Personen sind:
- Meldende Unternehmen oder Einrichtungen;
- Bestimmte autorisierte Behörden in Ausübung ihrer Aufgaben, die genauer in Artikel R. 561-57 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs aufgeführt sind , wie z Gerichtspolizisten, Steuerbedienstete;
- Personen, die der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Rahmen einer Wachsamkeitsmaßnahme unterliegen, die in Artikel R.561-58 und Artikel L. 561-2 des Währungsgesetzbuchs erwähnt werden, und Finanzinstitute , die verpflichtet sind, die wirtschaftliche Eigentümer ihrer juristischen Personen wie die Banque de France, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Die Begünstigten werden bei der Gründung der Gesellschaft . Sie werden bei jedem Vorgang aktualisiert