Wie erhalte ich Zugriff auf das Register der wirtschaftlich Berechtigten?

Welche Informationen können Sie erhalten?

Seit seiner Einführung durch Verordnung Nr. 2016-1635 vom 1. Dezember 2020 hat das Register der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen viel diskutiert, und das aus gutem Grund. Es stellte eine kleine Revolution in puncto Transparenz in der Wirtschaft dar.

Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person oder die natürlichen Personen, die entweder direkt oder indirekt die letztendliche Kontrolle über den Kunden ausüben oder für die eine Transaktion durchgeführt oder eine Tätigkeit ausgeführt wird “ – Artikel L. 561-2-2 des Währungs- und Finanzgesetzes .

Das Register der wirtschaftlich Berechtigten enthält zahlreiche Informationen über diese Begünstigten, darunter deren Identifikation und ihren prozentualen Anteil am Eigentum innerhalb des betreffenden Unternehmens.

Ursprünglich nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten ( L.561-46 des Währungs- und Finanzgesetzbuches ), wurde mit der Verordnung Nr. 2020-115 vom 12. Februar 2020 festgelegt, dass „ der Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte kostenlos ist, unabhängig von der Art der Abfrage oder Übermittlung dieser Informationen “.

Schließlich, mehr als ein Jahr später, am 16. April 2021, kündigte das französische Finanzministerium den kostenlosen Online-Zugang zum Register der wirtschaftlich Berechtigten (Ankündigung hier verfügbar ) über die INPI-Website oder Infogreffe . Ein Unterschied bleibt jedoch bestehen.

Wie genau kann auf die Daten zugegriffen werden?

Öffentliche Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten sind Portal DATA.INPI.FR und der Infogreffe frei zugänglich . Rufen Sie einfach den entsprechenden Unternehmenseintrag auf (Suche nach Firmenname oder SIREN-Nummer), um die Daten der wirtschaftlich Berechtigten einzusehen. Die Website DATA INPI erteilt autorisierten Personen auf Anfrage kostenlose Lizenzen für den Zugriff auf alle Informationen. Das INPI gibt an, dass die Daten täglich aktualisiert werden, um das Risiko von Identitätsdiebstahl und Betrug zu minimieren.

Welche Daten sind öffentlich zugänglich?

Folgende Informationen sind auf der INPI-Website für jeden Begünstigten verfügbar:

  • Name und bevorzugter Name,
  • Das Pseudonym,
  • Der Vorname,
  • Geburtsmonat und -jahr,
  • Wohnsitzland
  • Nationalität
  • Art und Umfang der tatsächlichen Beteiligungen an dem betreffenden Unternehmen oder der betreffenden Einrichtung.

Zusätzliche Informationen (Geburtstag und -ort des wirtschaftlich Berechtigten, seine Privatadresse und das Datum, an dem diese Person wirtschaftlich Berechtigter wurde) sind drei Personenkategorien vorbehalten, die in Artikel L. 561-46 des Währungs- und Finanzgesetzes .

Diese Personen sind:

  • Die berichtspflichtigen Unternehmen oder Einrichtungen;
  • Artikel R. 561-57 des Währungs- und Finanzgesetzes näher genannt werden , wie etwa die Kontrollbehörden, Richter der Justiz, Beamte der nationalen Finanzermittlungsstelle, Zollbeamte, autorisierte Justizpolizeibeamte und Steuerbeamte;
  • Personen, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten gemäß Artikel R.561-58 und Artikel L. 561-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes und verpflichtet sind, die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Firmenkunden zu ermitteln, wie beispielsweise die Banque de France, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater.

Die Begünstigten werden bei der Unternehmensgründung und bei jeder Transaktion aktualisiert.

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