Soziale und solidarische Ökonomie
Gesetz Nr. 2014-856 vom 31. Juli 2014 über die Sozial- und Solidarwirtschaft
Das Gesetz zielt darauf ab, den Bereich, die Hauptbegriffe, die Darstellungsweisen und die in der Praxis strukturierten Instrumente so nah wie möglich am lokalen Handeln zu definieren. Die meisten Bestimmungen treten am 2. August 2014 in Kraft.
Definition des Bereichs der Sozial- und Solidarwirtschaft und Strukturierung der Politiken, die dazu beitragen, auf nationaler und territorialer Ebene
Artikel 1 definiert somit die Kriterien und Bedingungen für die Zugehörigkeit zur Sozial- und Solidarwirtschaft. Artikel 11 reformiert die Anerkennung „ Solidarbetriebe von sozialem Nutzen . Die Artikel 13 und 14 betreffen sozial verantwortliche öffentliche Beschaffungen und Subventionen im Rahmen der Sozial- und Solidarwirtschaft.
Bestimmungen zur Erleichterung der Übertragung von Unternehmen an ihre Mitarbeiter
Das Gesetz sieht ein System zur Unterrichtung der Arbeitnehmer vor dem Verkauf eines Unternehmens und dem Verkauf von Anteilen, Anteilen oder Wertpapieren vor, die Zugriff auf die Mehrheit des Kapitals gewähren (Art. 19 und 20). Diese beiden Bestimmungen gelten für Übertragungen, die mindestens drei Monate nach der Veröffentlichung des Gesetzes abgeschlossen werden.
Bestimmungen zur Unterstützung der Entwicklung von Genossenschaftsunternehmen
Genossenschaften können Genossenschaftsentwicklungsfonds schaffen (Art. 23). Das Gesetz Nr. 47-1775 vom 10. September 1947 über den Status der Zusammenarbeit wird geändert (Art. 24).
Bestimmungen über Versicherungsgesellschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen
Als Erweiterung der nationalen Branchenvereinbarung, die die obligatorische Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft verallgemeinerte, erlaubt Artikel 51 die Durchführung von Mitversicherungen zwischen Versicherungsorganisationen, die unterschiedlichen Vorschriften unterliegen: Versicherungsgesetzbuch auf Gegenseitigkeit, Versicherungsgesetzbuch und Sozialgesetzbuch Sicherheitscode.
5) Sonstige Bestimmungen
Titel V betrifft Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen.
Beispielsweise definiert Artikel 59 Subventionen. Artikel 70 reformiert den assoziativen Titel, um die Attraktivität assoziativer Titel zu verbessern und ihre Verwendung durch Verbände zu fördern. Artikel 74 dehnt die Fähigkeit zur Entgegennahme von Spenden auf Vereinigungen von allgemeinem Interesse aus. Die Rechtsordnung von Stiftungen und Stiftungsfonds unterliegt Änderungen. § 80 erstreckt sich auf Stiftungen mit weniger als neun Beschäftigten auf den Vorteil des Verbundarbeitsgutscheins. Titel VIII betrifft Öko-Organisationen. Schließlich enthält Titel VIII verschiedene Bestimmungen. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf die Bedingungen und das Datum des Inkrafttretens der mit diesem Gesetzentwurf eingeführten Maßnahmen.