Die CNIL hat eine weitere Sanktion bezüglich Cookies verhängt. Zur Erinnerung: Das Gesetz schreibt – mit einigen Ausnahmen – vor, dass vor jeder Operation, die das Schreiben oder Lesen von Cookies und anderen Tracking-Technologien beinhaltet, die Einwilligung des Nutzers eingeholt werden muss. Diese Einwilligung muss durch eine eindeutige und freiwillige Handlung des Betroffenen erfolgen, nachdem dieser ausreichend informiert wurde. Eine Einwilligung ist nur dann gültig, wenn der Nutzer eine echte Wahl zwischen dem Akzeptieren und Ablehnen von Cookies trifft und ihm diese Option somit genauso einfach zur Verfügung steht, wie er sie tatsächlich wählt.

Die CNIL hat bereits mehrfach Akteure wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sanktioniert:

  • Im Dezember 2020 wurde Google zu einer Geldstrafe von 100 Millionen Euro verurteilt, weil das Unternehmen Werbe-Cookies ohne vorherige Zustimmung der Internetnutzer oder ohne zufriedenstellende Informationen platziert hatte
  • Im Dezember 2020 wurde Amazon wegen der gleichen Verstöße mit einer Geldstrafe von 35 Millionen Euro belegt;
  • Im Juli 2021 wurde die Société du Figaro mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro belegt, weil sie Cookies platzierte, bevor der Nutzer überhaupt eine Aktion ausführen konnte (Annahme oder Ablehnung von Cookies).

Trotz dieser Sanktionen und der von der CNIL ausgesprochenen förmlichen Mitteilungen zögern einige Wirtschaftsakteure weiterhin, diese einzuhalten.

Im Dezember 2021 verhängte die französische Datenschutzbehörde CNIL erneut Sanktionen gegen Google wegen Verstößen in diesem Bereich. Die CNIL stellte fest, dass ein Nutzer, der die Seite „google.fr“ besuchte, lediglich auf den Button „Ich stimme zu“ im Pop-up-Fenster klicken musste, um der Verwendung von Cookies zuzustimmen. Das Fenster schloss sich daraufhin, und der Nutzer konnte weiter surfen. Wollte ein Nutzer auf derselben Startseite jedoch Cookies ablehnen, musste er mindestens fünf Schritte ausführen. Die CNIL ist daher der Ansicht, dass ein komplexerer Mechanismus zur Ablehnung von Cookies im Vergleich zum Annahmemechanismus Nutzer effektiv davon abhält, Cookies abzulehnen, und sie dazu verleitet, den einfachen Button „Ich stimme zu“ zu bevorzugen. Unter diesen Umständen ist die Einwilligung des Nutzers nicht freiwillig, und das Unternehmen verstößt gegen geltendes Recht.

Google wurde mit einer Geldstrafe von 150 Millionen Euro belegt und angewiesen, die Auflagen innerhalb von drei Monaten zu erfüllen. Für jeden weiteren Tag der Verzögerung wird eine Strafe von 100.000 Euro fällig. Google war nicht das einzige Unternehmen, das im Dezember 2021 sanktioniert wurde; auch Facebook musste aus denselben Gründen eine Geldstrafe von 60 Millionen Euro zahlen.

Ein korrekt konfiguriertes und umfassendes Cookie-Banner ist heutzutage auf allen Websites, die Cookies verwenden, unerlässlich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Konfiguration und den relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

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