KONSULAT:

 

Stellen französische Konsulate derzeit Visa aus?

Nein, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat Frankreich die Bearbeitung von Visumanträgen und die Erteilung von Visa (Kurz- und Langzeitvisa) bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung gilt auch für bereits eingereichte Anträge.

 

 

PRÄFEKTUR: 

 

Kann ich derzeit die Ausländerbehörde in meiner Präfektur aufsuchen?

Nein, grundsätzlich ist die Annahme von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis bei den Präfekturen bis auf Weiteres ausgesetzt. Einige Präfekturen bieten jedoch weiterhin eingeschränkte Dienstleistungen an; wir empfehlen Ihnen, sich direkt auf deren Website über die jeweilige Annahmestelle zu informieren.

 

Die Präfektur hat mir mitgeteilt, dass meine Aufenthaltserlaubnis abholbereit ist. Kann ich sie abholen?

Nein, grundsätzlich ist die Ausstellung von Dokumenten ausgesetzt und wird nach Ende des Gesundheitsnotstands wieder aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies direkt auf der Website Ihrer Präfektur zu überprüfen.

 

Bearbeiten die Präfekturen Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse?

Die Bearbeitung eingereichter Anträge ist generell ausgesetzt und wird nach Ende des Gesundheitsnotstands wieder aufgenommen. Einige Präfekturen nehmen jedoch weiterhin Anträge für bestimmte Arten von Aufenthaltstiteln entgegen und bearbeiten diese. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt auf der Website Ihrer Präfektur zu überprüfen.

 

 

AUFENTHALTSDAUER-DOKUMENTE:

 

Was passiert, wenn meine Aufenthaltserlaubnis zwischen dem 16. März und dem 15. Mai 2020 abläuft?

Die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln, die zwischen dem 16. März 2020 und dem 15. Mai 2020 ablaufen, wird automatisch um sechs Monate . Sie müssen nichts weiter tun. Daher können Sie in Frankreich bleiben und weiterhin arbeiten (sofern Ihr Aufenthaltstitel dies zulässt).

Bei den betreffenden Aufenthaltsdokumenten handelt es sich um folgende: Langzeitvisa, Aufenthaltserlaubnisse, befristete Aufenthaltsgenehmigungen, Empfangsbestätigungen für Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse und Asylantragsbescheinigungen.

 

Darf ich während der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis das französische Hoheitsgebiet verlassen?

Die Verlängerung der Gültigkeit von Aufenthaltstiteln ist eine Maßnahme, die nur innerhalb Frankreichs gilt. Inhabern abgelaufener Aufenthaltstitel wird daher dringend davon abgeraten, Frankreich zu verlassen.

 

 

RÜCKKEHR NACH FRANKREICH MIT EINEM TITEL:

 

Ich besitze eine französische Aufenthaltserlaubnis, befinde mich aber derzeit außerhalb des Schengen-Raums. Kann ich nach Frankreich einreisen?

 
Folgende Personen dürfen derzeit nach Frankreich einreisen:
  • die Franzosen, ihre Ehepartner und ihre Kinder;
  • Europäische Staatsbürger sowie Staatsangehörige Großbritanniens, Islands, Liechtensteins, Norwegens, Andorras, Monacos und der Schweiz, deren Ehepartner und Kinder;
  • Bürger des Heiligen Stuhls und von San Marino, deren Ehepartner und Kinder, sofern sie in Frankreich wohnen oder auf der Durchreise durch Frankreich sind, um ihren Wohnsitz zu erreichen;
  • Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, einschließlich Langzeitvisa, die als Aufenthaltserlaubnis dienen, deren Ehepartner und Kinder, Mitglieder europäischer Familien mit Wohnsitz in Frankreich;
  • Ausländer mit einem Kurzzeitvisum nur in begrenzten Fällen (Warentransport).


PAULINE JACQUEMIN – CUNY

PAULINE JACQUEMIN – CUNY

Anwalt

Inhaber eines Master II in Multimedia- und Computerrecht und eines Master II in Europäischem Wirtschaftsrecht von der Universität Paris II.

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Bis bald !