KONSULAT :

 

Stellen französische Konsulate derzeit Visa aus?

Nein, aufgrund der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit Covid-19 hat Frankreich die Einreichung von Anträgen und die Ausstellung von Visa bis auf weiteres ausgesetzt (Visa für Kurzaufenthalte oder Langzeitaufenthalte). Diese Aussetzung gilt auch für bereits eingereichte Anmeldungen.

 

 

PRÄFEKTUR: 

 

Kann ich mich derzeit an die Ausländerbehörden meiner Präfektur wenden?

Nein, grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern um Aufenthaltstitel in den Präfekturen bis auf Weiteres ausgesetzt. Einige Präfekturen haben jedoch eingeschränkte Dienstleistungen beibehalten, wir laden Sie ein, deren Empfang direkt auf ihrer Website zu überprüfen.

 

Die Präfektur hat mir mitgeteilt, dass meine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, kann ich sie zurückbekommen?

Nein, im Prinzip werden die Titelrabatte ausgesetzt und am Ende des Zeitraums des Gesundheitsnotstands wieder aufgenommen. Wir laden Sie jedoch ein, diesen Punkt direkt auf der Website Ihrer Präfektur zu überprüfen.

 

Bearbeiten die Präfekturen Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen?

Prüfungen eingereichter Akten werden grundsätzlich ausgesetzt und nach Ende des Gesundheitsnotstandes wieder aufgenommen. Einige Präfekturen erklären sich jedoch damit einverstanden, Akten zu bestimmten Aufenthaltstiteln entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Wir laden Sie ein, diesen Punkt direkt auf der Website Ihrer Präfektur zu überprüfen.

 

 

DAUER DER AUFENTHALTSDOKUMENTE:

 

Was passiert, wenn mein Aufenthaltstitel zwischen dem 16. März und dem 15. Mai 2020 abläuft?

Die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln, die zwischen dem 16. März 2020 und dem 15. Mai 2020 wird um sechs Monate . Die Verlängerung der Gültigkeit erfolgt automatisch und bedarf keiner Formalität. Es ist also möglich, auf französischem Hoheitsgebiet zu bleiben und weiter zu arbeiten (sofern Ihr Titel dies zulässt).

Dabei handelt es sich um folgende Aufenthaltsdokumente: Visa für den längerfristigen Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel, Quittungen für Anträge auf Aufenthaltstitel und Asylantragsbescheinigungen.

 

Kann ich während der Verlängerung meines Aufenthaltstitels das französische Hoheitsgebiet verlassen?

Die Verlängerung der Gültigkeit von Aufenthaltsdokumenten ist eine Maßnahme, die nur auf französischem Hoheitsgebiet gilt. Inhabern abgelaufener Aufenthaltsdokumente wird daher empfohlen, Frankreich nicht zu verlassen.

 

 

RÜCKKEHR NACH FRANKREICH MIT EINEM TITEL:

 

Ich habe eine französische Aufenthaltserlaubnis, befinde mich aber derzeit außerhalb des Schengen-Raums. Kann ich auf französisches Hoheitsgebiet einreisen?

 
Kann derzeit nach Frankreich einreisen:
  • die Franzosen, ihre Ehepartner und ihre Kinder;
  • Europäische Bürger und britische, isländische, liechtensteinische, norwegische, andorranische, monegassische und schweizerische Staatsangehörige, ihre Ehepartner und Kinder;
  • Bürger des Heiligen Stuhls und von San Marino, ihre Ehepartner und Kinder, wenn sie in Frankreich wohnen oder durch Frankreich reisen, um ihren Wohnsitz zu erreichen;
  • Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, einschließlich eines einer Aufenthaltserlaubnis gleichwertigen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt, ihre Ehepartner und Kinder, Mitglieder europäischer Familien, in Frankreich ansässige Personen;
  • Ausländer mit Kurzaufenthaltsvisum in begrenzten Fällen (Gütertransport).


PAULINE JACQUEMIN – CUNY

PAULINE JACQUEMIN – CUNY

Anwalt

Inhaber eines Master II in Multimedia- und IT-Recht und eines Master II in Europäischem Wirtschaftsrecht der Universität Paris II.

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