Situation 1: Worauf kann man sich berufen, wenn man eine Ware nicht liefern oder eine Dienstleistung nicht erbringen kann?

Ausführung ist „unmöglich“ geworden: Höhere Gewalt

Ziele : bei Nichterfüllung nicht haftbar gemacht zu werden und/oder sich auf die Aussetzung oder Kündigung des Vertrages (ggf. mit Rückerstattung) zu berufen.

Definition : vertraglich oder gesetzlich, vorausgesetzt, es muss sich um ein Ereignis handeln:

außerhalb der Kontrolle des Schuldners;

Dies konnte nicht vernünftigerweise vorgesehen werden, wenn der Vertrag abgeschlossen ist;

deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können;

Erfüllung der Verpflichtung verhindert.

Ausführung ist „unmöglich“ geworden: Unvorhersehbarkeit

Zweck : Eine Neuverhandlung (Überarbeitung oder Anpassung des Vertrags) oder die Lösung des Vertrags zu erhalten.

Definition : vertragliche oder gesetzliche Vorgabe von drei kumulativen Bedingungen:

die Notwendigkeit einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände bei Vertragsschluss;

eine Änderung, die die Vertragserfüllung übermäßig erschwert;

dass die von den veränderten Verhältnissen betroffene Partei die Gefahr nicht übernommen hat.

Wachsamer Punkt
höhere Gewalt :

Force Majeure kann schwierig zu charakterisieren sein (komplexes Rechtskonzept);

Der Vertrag kann die Behandlung von Gewaltstufe vorsehen;

Andernfalls hängen die rechtlichen Konsequenzen (Suspendierung oder Lösung des Vertrags) von seinen Auswirkungen ab.

Unvorhergesehen:

Die Möglichkeit, auf das Unvorhergesehene aufzurufen, kann vom Datum der Abschluss des Vertrags abhängen (vor oder nach dem 1. Oktober 2016).

Unvorhergesehen kann schwer zu charakterisieren sein (komplexes Rechtskonzept);

Der Vertrag kann die Bearbeitung von Unvorhergesehen oder sogar ausschließen oder sogar ausschließen.

Andernfalls kann die Behandlung von Unvorhergesehenen die Eingriffe eines Richters, der den Vertrag überarbeitet oder beendet, die Eingriffe eines Richters erfordern, der den Vertrag überarbeitet oder beendet.

Situation 2: Was tun, wenn wir die Lieferung einer Immobilie oder die Verwirklichung eines Dienstes erwarten, der nicht eingeht?

Erzwungene Ausführung (erhalten Sie die geplante Ausführung)

Entweder durch das Spielen der Vertragsklausel des Vertrags, wenn es eine gibt;

Entweder indem sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung unter Strafe gegen die andere Partei verlangt, um auszuführen;

Entweder durch einen Dritten auf Kosten der anderen Partei.

Die Lösung des Vertrages (sich vom Vertrag befreien, die Notwendigkeit einer schwerwiegenden Verstoßung)

Entweder durch das Spielen der Resolutorikklausel des Vertrags, wenn es eine gibt;

Entweder durch eine einfache Benachrichtigung an den Schuldner;

Entweder durch die Frage nach Gericht (länger).

Reparatur der Konsequenzen von Nicht -Performance (Schaden)

Entweder durch die kriminelle Klausel des Vertrags, wenn es eine gibt;

Entweder indem sie sie vor Gericht bitten (länger).

Die Aussetzung seiner eigenen Verpflichtungen (Ausnahme der Nicht -Performance)

Durch Unterlassen der Leistung zum Zeitpunkt der Nichterfüllung durch die andere Partei.

Die Preisübersicht

Durch die Frage nach einer formellen Mitteilung, ob und wann die Ausführung interveniert hat, modifiziert sich der Preis proportional zur schlechten Ausführung (Verzögerung, Menge oder Qualität).

Wachsamer Punkt
Die Wahl zwischen Behandlungsmodi

Die miteinander kompatibelen Behandlungsmethoden können kombiniert werden (Beispiel: Auflösung + Schäden, Zwangsausführung + Preisrevision);

Die Auswahl zwischen den Behandlungsmethoden hängt von verschiedenen Kriterien ab (Erwartungen des Vertragspartners, Aussichten für die Ausführung durch die andere Partei, Risiken, die mit der Verarbeitungsmethode verbunden sind, usw.);

Die Möglichkeit, bestimmte Mechanismen aufzurufen, kann vom Datum der Abschluss des Vertrags abhängen (vor oder nach dem 1. Oktober 2016).

Die zu erfüllenden Bedingungen

Die Umsetzung bestimmter Mechanismen erfordert einen schwerwiegenden Verstoß;

Einige Mechanismen erfordern eine vorherige Ankündigung (Auflösung, Preisüberprüfung, Umsetzung der Haftung);

Einige Mechanismen werden auf Risiko und Gefahr des Vertragspartners implementiert (einseitige Lösung, Ausnahme der Nichterfüllung).

Die Hindernisse

Der Vertragspartner kann sich insbesondere auf höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände berufen; Der Vertragspartner kann auch Gegenstand eines Kollektivverfahrens sein, das die betreffenden Mechanismen lahmlegen könnte.

Morgan James

Morgan James

Partner

Rechtsanwalt beim Pariser Stab. Morgan Jamet, Gründungspartner der Kanzlei, Rechtsanwalt bei der Pariser Anwaltskammer, Experte für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht in Schwierigkeiten, Handelsvertragsrecht und Erwerbsrecht (auch vor Gericht). Morgan ist seit 20 Jahren Anwalt und Unternehmensleiter. Pragmatisch hilft er seinen Kunden bei der Entscheidungsfindung. Es bietet auch Schulungen für Unternehmensjuristen an. Er plädiert genauso gerne wie er berät.

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