Situation 1: Worauf kann man sich berufen, wenn man eine Ware nicht liefern oder eine Dienstleistung nicht erbringen kann?

Ausführung ist „unmöglich“ geworden: Höhere Gewalt

Ziele : bei Nichterfüllung nicht haftbar gemacht zu werden und/oder sich auf die Aussetzung oder Kündigung des Vertrages (ggf. mit Rückerstattung) zu berufen.

Definition : vertraglich oder gesetzlich, vorausgesetzt, es muss sich um ein Ereignis handeln:

außerhalb der Kontrolle des Schuldners;

die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren;

deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können;

Erfüllung der Verpflichtung verhindert.

Ausführung ist „unmöglich“ geworden: Unvorhersehbarkeit

Zweck : Um eine Neuverhandlung (Überarbeitung oder Anpassung des Vertrags) oder die Auflösung des Vertrags zu erreichen.

Definition : vertragliche oder gesetzliche Vorgabe von drei kumulativen Bedingungen:

die Notwendigkeit einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände bei Vertragsschluss;

eine Änderung, die die Vertragserfüllung übermäßig erschwert;

dass die von den veränderten Verhältnissen betroffene Partei die Gefahr nicht übernommen hat.

Wachsamer Punkt
höhere Gewalt :

Höhere Gewalt kann schwer zu charakterisieren sein (komplexer Rechtsbegriff);

Der Vertrag kann die Behandlung von höherer Gewalt vorsehen;

Im Übrigen richten sich die Rechtsfolgen (Suspendierung oder Beendigung des Vertrages) nach deren Wirkungen.

Die Eventualität:

Die Möglichkeit der Geltendmachung eines Härtefalls kann vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vor oder nach dem 1. Oktober 2016) abhängen;

Härte kann schwer zu charakterisieren sein (komplexer Rechtsbegriff);

Der Vertrag kann die Behandlung von Eventualitäten vorsehen oder sogar ausschließen;

Andernfalls kann die Behandlung des Härtefalls mangels gütlicher Neuverhandlung das Eingreifen eines Richters erfordern, der den Vertrag ändert oder beendet.

Situation 2: Was tun, wenn wir auf die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung warten, die nicht erfolgt?

Erzwungene Ausführung (geplante Ausführung erhalten)

Entweder durch Berufung auf die Vertragsstrafenklausel, sofern eine solche vorgesehen ist;

Entweder indem er beim Gericht eine strafbewehrte einstweilige Verfügung gegen die andere Partei beantragt, um Leistung erbringen zu müssen;

Entweder durch einen Dritten auf Kosten der anderen Partei.

Kündigung des Vertrages (Befreiung vom Vertrag, Erforderlichkeit einer schwerwiegenden Vertragsverletzung)

Entweder durch Inanspruchnahme der Kündigungsklausel des Vertrages, sofern eine solche vorgesehen ist;

Entweder durch eine einfache Mitteilung an den Schuldner;

Entweder indem es (länger) vor Gericht geht.

Ersatz der Folgen der Nichterfüllung (Schadensersatz)

Entweder durch Berufung auf die Vertragsstrafenklausel, sofern eine solche vorgesehen ist;

Entweder indem man sie (länger) vor Gericht bringt.

Die Aussetzung eigener Verpflichtungen (Ausnahme der Nichterfüllung)

Durch Unterlassen der Leistung zum Zeitpunkt der Nichterfüllung durch die andere Partei.

Die Preisübersicht

Indem Sie nach Mahnung verlangen, ob und wann die Ausführung stattgefunden hat, eine Änderung des Preises proportional zur schlechten Ausführung (Verzögerung, Quantität oder Qualität).

Wachsamer Punkt
Die Wahl zwischen Behandlungsmethoden

Miteinander kompatible Abwicklungsverfahren können kombiniert werden (Beispiel: Rücktritt + Schadensersatz, Zwangsvollstreckung + Preisprüfung);

Die Wahl zwischen den Verarbeitungsverfahren hängt von verschiedenen Kriterien ab (Erwartungen des Vertragspartners, Leistungsaussichten des anderen Vertragspartners, mit dem Verarbeitungsverfahren verbundene Risiken usw.);

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme bestimmter Mechanismen kann vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vor oder nach dem 1. Oktober 2016) abhängen.

Die zu erfüllenden Bedingungen

Die Umsetzung bestimmter Mechanismen erfordert einen schwerwiegenden Verstoß;

Einige Mechanismen erfordern eine vorherige Ankündigung (Auflösung, Preisüberprüfung, Umsetzung der Haftung);

Einige Mechanismen werden auf Risiko und Gefahr des Vertragspartners implementiert (einseitige Lösung, Ausnahme der Nichterfüllung).

Die Hindernisse

Der Vertragspartner kann sich insbesondere auf höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände berufen; Der Vertragspartner kann auch Gegenstand eines Kollektivverfahrens sein, das die betreffenden Mechanismen lahmlegen könnte.

Morgan James

Morgan James

Partner

Rechtsanwalt beim Pariser Stab. Morgan Jamet, Gründungspartner der Kanzlei, Rechtsanwalt bei der Pariser Anwaltskammer, Experte für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht in Schwierigkeiten, Handelsvertragsrecht und Erwerbsrecht (auch vor Gericht). Morgan ist seit 20 Jahren Anwalt und Unternehmensleiter. Pragmatisch hilft er seinen Kunden bei der Entscheidungsfindung. Es bietet auch Schulungen für Unternehmensjuristen an. Er plädiert genauso gerne wie er berät.

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