Handelskammer des Kassationsgerichtshofs, 1. Dezember 2021, Nr. 18-26.572

In einem Urteil vom 1. Dezember 2021 bestätigte der Kassationsgerichtshof die Verurteilung eines Franchisegebers wegen Betrugs zur Zahlung einer Summe von mehr als 190.000 Euro als Entschädigung für den einem seiner Franchisenehmer entstandenen Schaden.

Vor dem geplanten Termin zur Unterzeichnung des Franchisevertrags

In diesem Fall hatte der Franchisegeber dem Franchisenehmer unrealistische oder unvollständige Informationen zur Verfügung gestellt, was laut Oberstem Gerichtshof dazu führte, dass der Franchisenehmer in die Irre geführt wurde, indem ein Irrtum in seinem Denken über die Rentabilität seines Geschäfts hervorgerufen wurde.

Genauer gesagt, war dem Unternehmen „eine Prognose für die ersten drei Betriebsjahre vorgelegt worden, deren Daten sich als grob unrealistisch erwiesen und deren Diskrepanz zu den tatsächlich erzielten Umsatzzahlen die Fehlertoleranz übersteigt, die allen Prognosedaten innewohnt.“.

Das vorvertragliche Informationsdokument (DIP)

Der Franchisenehmer hatte außerdem ein vorvertragliches Informationsdokument (DIP) erhalten, das als unvollständig angesehen wurde, da dieses Dokument:

  • L330-3 und R330-1 des Handelsgesetzbuches vorgeschriebenen Pflichtinformationen
  • Es enthielt keinerlei Angaben zur lokalen Konkurrenz oder zum Zustand des Netzes.

Laut Kassationsgerichtshof bewiesen diese Mängel die Absicht des Franchisegebers, den Franchisenehmer zu täuschen.

Auf dieser Grundlage weist der Kassationsgerichtshof die Argumente des Franchisegebers zurück, mit denen dieser die Verpflichtung des Franchisenehmers begründete, sich vor dem Beitritt zum Netzwerk über das Netzwerk oder über vorherige berufliche Erfahrungen zu informieren (in diesem Fall hatte der Franchisenehmer mehr als 18 Jahre lang kaufmännische Führungspositionen in einem Marktsegment inne, das mit dem der betreffenden Marke identisch war).

Diese Entscheidung dient als Mahnung, dass solche Argumente nicht gegen den Franchisenehmer verwendet werden können, der Zugang zu wahrheitsgemäßen, ausreichenden und realistischen Daten haben muss.

Laurence Kouassi

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