Das Gesetz für eine digitale Republik vom 7. Oktober 2016 (Gesetz Nr. 2016-1321) sieht die offenen Daten von Gerichtsentscheidungen vor, d.h. die freie Verfügbarkeit aller Entscheidungen für die Öffentlichkeit der Gerechtigkeit.

Seit diesem Gesetz hat sich die Situation jedoch kaum weiterentwickelt, und es ist kein Veröffentlichungsplan entstanden.

Die Akte ist in der Tat komplex, mit vielen Problemen, die sich insbesondere auf Folgendes beziehen:

  • die zu tätigenden Werkzeuge und technischen Investitionen
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten von Prozessparteien
  • Schutz der Namen von Richtern

Auf Druck des Staatsrates wurde am 28. April 2021 per Dekret der Zeitplan für die Bereitstellung offener Daten für die Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Die Termine sind wie folgt:

30. September 2021 Staatsrat und Kassationshof
31. März 2022 Verwaltungsberufungsgerichte
30. April 2022 Berufungsgerichte (Zivil-, Handels- und Sozialgerichte)
30. Juni 2022 Verwaltungsgerichte
30. Juni 2023 Arbeitsgerichte
31. Dezember 2024 Handelsgerichte und erstinstanzliche Gerichte für Straftaten und unerlaubte Handlungen
30. September 2025 Gerichte
31. Dezember 2025 Berufungsgerichte (bei Zuwiderhandlungen, unerlaubten Handlungen und Entscheidungen in Strafsachen)

Fast 10 Jahre werden also vergehen, bis es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde…

Anordnung vom 28. April 2021 gemäß Artikel 9 des Dekrets Nr. 2020-797 vom 29. Juni 2020 über die öffentliche Zugänglichmachung der Entscheidungen der Gerichts- und Verwaltungsgerichte

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