Das Gesetz für eine digitale Republik vom 7. Oktober 2016 (Gesetz Nr. 2016-1321) sieht die offenen Daten von Gerichtsentscheidungen vor, d.h. die freie Verfügbarkeit aller Entscheidungen für die Öffentlichkeit der Gerechtigkeit.
Seit diesem Gesetz hat sich die Situation jedoch kaum weiterentwickelt, und es ist kein Veröffentlichungsplan entstanden.
Die Akte ist in der Tat komplex, mit vielen Problemen, die sich insbesondere auf Folgendes beziehen:
- die zu tätigenden Werkzeuge und technischen Investitionen
- den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten von Prozessparteien
- Schutz der Namen von Richtern
Auf Druck des Staatsrates wurde am 28. April 2021 per Dekret der Zeitplan für die Bereitstellung offener Daten für die Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Die Termine sind wie folgt:
30. September 2021 | Staatsrat und Kassationshof |
31. März 2022 | Verwaltungsberufungsgerichte |
30. April 2022 | Berufungsgerichte (Zivil-, Handels- und Sozialgerichte) |
30. Juni 2022 | Verwaltungsgerichte |
30. Juni 2023 | Arbeitsgerichte |
31. Dezember 2024 | Handelsgerichte und erstinstanzliche Gerichte für Straftaten und unerlaubte Handlungen |
30. September 2025 | Gerichte |
31. Dezember 2025 | Berufungsgerichte (bei Zuwiderhandlungen, unerlaubten Handlungen und Entscheidungen in Strafsachen) |
Fast 10 Jahre werden also vergehen, bis es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde…