Das Gesetz für eine digitale Republik vom 7. Oktober 2016 (Gesetz Nr. 2016-1321) sieht offene Daten von Gerichtsentscheidungen vor, das heißt die kostenlose Bereitstellung aller Gerichtsentscheidungen für die Öffentlichkeit.

Seit Verabschiedung dieses Gesetzes wurden jedoch kaum Fortschritte erzielt und es wurde kein Veröffentlichungsplan festgelegt.

Der Fall ist in der Tat komplex und beinhaltet zahlreiche Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit:

  • die Werkzeuge und technischen Investitionen, die getätigt werden müssen
  • der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Prozessparteien
  • der Schutz der Namen der Magistrate

Auf Druck des Staatsrats wurde der Zeitplan für die Veröffentlichung offener Daten am 28. April 2021 per Dekret bekannt gegeben.

Die Termine lauten wie folgt:

30. September 2021 Staatsrat und Kassationsgericht
31. März 2022 Verwaltungsberufungsgerichte
30. April 2022 Berufungsgericht (Zivil-, Handels- und Sozialprozesse)
30. Juni 2022 Verwaltungsgerichte
30. Juni 2023 Arbeitsgerichte
31. Dezember 2024 Handelsgerichte und Gerichte erster Instanz in Angelegenheiten von geringfügigen Straftaten und Vergehen
30. September 2025 Gerichte
31. Dezember 2025 Berufungsgericht (in Angelegenheiten von geringfügigen Straftaten, Vergehen und Strafsachen)

Fast zehn Jahre werden vergehen, bevor es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird…

Verordnung vom 28. April 2021, erlassen gemäß Artikel 9 des Dekrets Nr. 2020-797 vom 29. Juni 2020 über die öffentliche Zugänglichkeit von Entscheidungen gerichtlicher und administrativer Gerichte

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