Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2015-177 vom 16. Februar 2015 zur Modernisierung und Vereinfachung des Rechts und der Verfahren im Justiz- und Innenbereich, das vom Verfassungsrat am 12. Februar für verfassungsgemäß erklärt wurde (Nr. 2015-710 DC vom 12. Februar 2015), ermächtigte die Regierung, per Verordnung die zur Änderung der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Schuldverhältnisse erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gesetzgebung zu ergreifen.
Am 25. Februar 2015 veröffentlichte das Justizministerium einen Verordnungsentwurf auf seiner Website und leitete eine öffentliche Konsultation ein, die bis zum 30. April 2015 lief. Die Verordnung sollte einige Wochen nach deren Abschluss vorgelegt werden.

Der am 25. Februar online veröffentlichte Entwurf enthält Änderungen von weitreichender Bedeutung. Während einige Bestimmungen darauf abzielen, die Rechtsprechung in das Bürgerliche Gesetzbuch zu integrieren, weichen andere davon ab.

Vorläufige Bestimmungen für den Vertragsschluss und Regeln für die Vertragsgestaltung

Unter den geplanten Maßnahmen sollten folgende Elemente hervorgehoben werden:

  • Das Projekt definiert bzw. definiert die verschiedenen Vertragsarten neu. Insbesondere führt es eine Definition des Rahmenvertrags und des Beitrittsvertrags ein;
  • Das Gebot von Treu und Glauben erstreckt sich auch auf den Zustandekommen des Vertrags;
  • Der Entwurf legt die Bedingungen für den Widerruf und die Annahme des Angebots fest;
  • Vorkaufsrecht: Die in der Rechtsprechung vorgesehene Strafe für die Verletzung des Vorkaufsrechts wird modifiziert und in das Gesetz aufgenommen.

Vertragsgültigkeit

Der Entwurf begründet eine allgemeine Informationspflicht und legt die Strafen für deren Nichterfüllung fest.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Streichung des „Grundes“ als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vertrags. Der Begriff wird jedoch nicht gänzlich aus dem Vertragsrecht verbannt. Vielmehr greift der Verordnungsentwurf bestehende Lösungen, insbesondere aus der Rechtsprechung, auf und integriert sie in die für den Vertragsgegenstand geltenden Regeln.

Sanktionen

Das Projekt schafft ein allgemeines Regime der Nichtigkeit und des Verfalls.

Auswirkungen des Vertrags

Der Entwurf verankert die Theorie unvorhergesehener Umstände.
Die Regeln für Vereinbarungen zugunsten Dritter sind im Entwurf detailliert beschrieben.

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