Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2015-177 vom 16. Februar 2015 über die Modernisierung und Vereinfachung von Recht und Verfahren in den Bereichen Justiz und Inneres, das am 12. Februar vom Verfassungsrat für verfassungsmäßig erklärt wurde (Nr. 2015-710 DC vom Februar 12, 2015) hat die Regierung ermächtigt, mit Verordnung die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallenden Maßnahmen zu treffen, die zur Änderung der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Schuldverhältnisse erforderlich sind.
Am 25. Februar 2015 veröffentlichte das Justizministerium einen Verordnungsentwurf auf seiner Website und startete eine öffentliche Konsultation, die bis zum 30. April 2015 geöffnet ist. Die Verordnung sollte einige Wochen nach Abschluss der Konsultation vorgelegt werden.

Das am 25. Februar online gestellte Projekt bringt Modifikationen von sehr unterschiedlicher Bedeutung mit sich. Während bestimmte Bestimmungen dazu neigen, rechtswissenschaftliche Lösungen in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, weichen andere davon ab.

Vorvertragliche Bestimmungen und Regeln des Vertragsschlusses

Unter den vorgesehenen Bestimmungen sind die folgenden hervorzuheben:

  • Das Projekt definiert oder definiert die verschiedenen Arten von Verträgen neu. Insbesondere wird eine Definition des Rahmenvertrags und des Beitrittsvertrags eingeführt;
  • Das Gebot von Treu und Glauben erstreckt sich auf den Vertragsschluss;
  • Das Projekt legt die Bedingungen für den Rücktritt und die Annahme des Angebots fest;
  • Präferenzpakt: Die von der Rechtsprechung vorgesehene Sanktion des Verstoßes gegen den Präferenzpakt wird modifiziert und in den Kodex integriert.

Vertragsgültigkeit

Der Entwurf sieht eine allgemeine Informationspflicht und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Pflicht vor.
Unter den wesentlichen Änderungen ist das Verschwinden des Grundes aus den Bedingungen der Vertragsgültigkeit hervorzuheben. Der Begriff ist jedoch nicht vollständig aus dem Vertragsrecht gestrichen. Vielmehr greift der Verordnungsentwurf bestehende Lösungen, insbesondere die Rechtsprechung, auf und gruppiert sie mit den für den Gegenstand geltenden Regeln.

Strafen

Das Projekt schafft ein allgemeines Regime der Nichtigkeit und Verjährung.

Wirkungen des Vertrages

Das Projekt weiht die Theorie der Unvorhersehbarkeit.
Das Regime der Bestimmung für andere wird durch das Projekt detailliert.

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