Zahlungsbedingungen zwischen Fachleuten

Bis zum Inkrafttreten von Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce), in der Fassung des Macron-Gesetzes, betrug die Zahlungsfrist 45 Tage nach Monatsende bzw. 60 Tage ab Rechnungsdatum. Nun beträgt die Standardfrist 60 Tage ab Rechnungsdatum.

Wirtschaftsrecht – Rechtsprechung (Juli-September 2015)

1. Recht des Schuldners auf Geltendmachung von Rechtsbehelfen 2. Nichtigkeit des Vertrags – Unmöglichkeit der Rückerstattung 3. Vertragsstrafe und Strafklausel 4. Unteilbarkeit 5. Bedingungen für die Beteiligung an Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens...