Zahlungszeiten zwischen Profis

Bis zum Inkrafttreten von Artikel L.441-6 des durch das Macron-Gesetz geänderten französischen Handelsgesetzbuchs wurden die Zahlungsfristen auf fünfundvierzig Tage ab Monatsende oder sechzig Tage ab Ausstellungsdatum der Rechnung festgelegt. Von nun an beträgt die Frist grundsätzlich sechzig Tage ab dem Datum des...

Wirtschaftsrecht – Rechtsprechung (Jul. Sept. 2015)

1. Eigenes Recht des Schuldners auf Abhilfe2. Nichtigkeit des Vertrages – Unmöglichkeit der Restitution3. Vertragliche Verpflichtung und Strafklausel4. Unteilbarkeit5. Bedingungen für die Teilnahme an Entscheidungsprozessen in einer Gesellschaft ...
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