Denken Sie daran, ausdrücklich auf die Anwendung des Wettbewerbsverbots zu verzichten!

Die Zahlung einer vertraglichen Abfindung in einer Höhe, die deutlich über der gesetzlichen Abfindung liegt, schützt den Arbeitnehmer in keiner Weise vor Nachforderungen, so das Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 6. Februar 2019...
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