Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt im Wesentlichen:
- Die Möglichkeit, eine Neuverhandlung des Vertrags zu beantragen, falls sich Umstände ändern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar waren und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen für eine Partei, die das Risiko nicht übernommen hat, übermäßig belastend machen
- Können die Parteien keine Einigung erzielen, sollten sie die Angelegenheit einem Richter vorlegen, damit dieser den Vertrag überarbeitet oder beendet.
Der Kontext von Covid-19 dürfte einer der ersten sein, der den Wunsch hervorruft, die betreffenden Bestimmungen in solch systematischer Weise anzuwenden.
Die Umsetzung dieses Mechanismus ist aus mehreren Gründen nicht einfach.
Umsetzung von Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Empfehlungen:
- Zunächst ist das Datum des Vertragsabschlusses zu prüfen: Der Mechanismus kann nicht für Verträge angewendet werden, die vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden (eine Anwendung kann jedoch im Falle einer Vertragsverlängerung nach diesem Datum oder einer stillschweigenden Verlängerung, die zu einem neuen Vertrag führt, erörtert werden)
- Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (der nach geltendem Recht als Ergänzung zu den Wünschen der Parteien gilt) ausschließt
- Um zu charakterisieren, wie sich aktuelle Ereignisse (die sich nicht auf eine Epidemie beschränken, sondern alle ihre Folgen umfassen, insbesondere diejenigen, die sich aus Entscheidungen der Exekutive ergeben) auf die finanziellen Bedingungen für die Erbringung der fälligen Dienstleistung auswirken würden
- Stellen Sie sicher, dass die Anpassung des Vertrags realistisch ist, wenn dies die beabsichtigte Forderung an die andere Vertragspartei ist
- Um den Antrag auf Neuverhandlung der Vertragsbedingungen insbesondere im Falle eines Rechtsstreits begründen zu können, sollte er formalisiert werden. Dazu sind die Umstände und deren Folgen darzulegen, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Skizzieren Sie die Bedingungen der vorgeschlagenen Neuverhandlung, um Zeit bei den Gesprächen mit der anderen Partei zu sparen
- Der Antrag auf Neuverhandlung sollte formalisiert werden, um die gewünschten Optionen aus den ersten beiden Absätzen des Artikels 1195 des französischen Zivilgesetzbuches (einfache Neuverhandlung, Kündigung des Vertrags, gemeinsamer Antrag an einen Richter auf Änderung des Vertrags) einzuschließen, damit die Ablehnung der anderen Partei, ob ausdrücklich oder stillschweigend nach einer angemessenen Frist, umfassend ist und es ermöglicht, beim Richter einen Antrag auf Überarbeitung oder Kündigung des Vertrags zu stellen.
- Vorwegnahme einer Überweisung an den Richter durch Prüfung der am besten geeigneten gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die Befugnisse des Richters (die des Richters im Hauptverfahren scheinen geeigneter zu sein als die des Richters im summarischen Verfahren) und die zeitlichen Beschränkungen (das beschleunigte oder termingebundene Verfahren kann im Notfall in Betracht gezogen werden)
Ziel ist es, in einer potenziell kritischen Situation sicherzustellen, dass der geeignete und ausreichend schnelle Weg gewählt wird. Gelingt dies nicht, ist es unerlässlich zu wissen, wie man auf andere Mechanismen zurückgreifen kann.

Morgan James
Autor
beigeordneter Rechtsanwalt
Wiederholung betrügerisch erlangter Altersleistungen
Kassationsgericht, Plenarversammlung, 17. Mai...
Zweijährliche Verjährung: Das Kassationsgericht legt endlich Grenzen zugunsten der Versicherer fest
Die Verpflichtung der Versicherer, über die Gründe für die Unterbrechung der zweijährigen Verjährungsfrist zu informieren, erfordert nicht die vollständige Erwähnung des Artikels 2243 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach die Unterbrechung nicht erfolgt, wenn der Antragsteller aufgibt, verlässt...
Interview mit Romain Picard, junger Partner bei Arst Avocats, spezialisiert auf Corporate / M&A
Heute begrüßen wir Romain Picard, einen jungen Partner von Arst Avocats, der uns von den Gründen erzählt, die ihn dazu veranlasst haben, der Kanzlei beizutreten, und mit uns über die Projekte spricht, die ihn im Hinblick auf die Entwicklung der Corporate / M&A-Praxis in diesem Bereich antreiben Büro...
Wiederholung betrügerisch erlangter Altersleistungen
Kassationsgericht, Plenarversammlung, 17. Mai...
Zweijährliche Verjährung: Das Kassationsgericht legt endlich Grenzen zugunsten der Versicherer fest
Die Verpflichtung der Versicherer, über die Gründe für die Unterbrechung der zweijährigen Verjährungsfrist zu informieren, erfordert nicht die vollständige Erwähnung des Artikels 2243 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach die Unterbrechung nicht erfolgt, wenn der Antragsteller aufgibt, verlässt...
Interview mit Romain Picard, junger Partner bei Arst Avocats, spezialisiert auf Corporate / M&A
Heute begrüßen wir Romain Picard, einen jungen Partner von Arst Avocats, der uns von den Gründen erzählt, die ihn dazu veranlasst haben, der Kanzlei beizutreten, und mit uns über die Projekte spricht, die ihn im Hinblick auf die Entwicklung der Corporate / M&A-Praxis in diesem Bereich antreiben Büro...