Reform des Arbeitslosengeldes

Die Vereinbarung vom 14. Mai 2014 über Arbeitslosengeld wurde durch Ministerialerlass vom 25. Juni 2014 genehmigt. Die Verordnung vom 25. Juni 2014 macht die Bestimmungen der am 1. Juli 2014 geltenden Vereinbarung verbindlich, mit Ausnahme der anwendbaren wiederaufladbaren Rechte. .

SYNTEC-Tarifverträge – Verlängerung der am 1. April 2014 beschlossenen Arbeitszeitnovelle

Beschluss vom 26.06.2014 zur Verlängerung einer Vertragsänderung nach dem Landestarifvertrag für Technische Konstruktionsbüros, Beratende Ingenieurbüros und Beratungsunternehmen (Nr. 1...

Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen – Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben

Das Gesetz zur wirklichen Gleichstellung von Frauen und Männern vom 4. August 2014 soll diese Gleichstellung im Unternehmen und die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben besser sicherstellen. Die wichtigsten Beiträge des Gesetzes sind: Verstärkter Schutz vor Belästigung Der Arbeitgeber, der gewusst hat,...

Reform des Klageverfahrens zur Kenntnisnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Gesetz Nr. 2014-743 vom 1. Juli 2014 über das vor dem Arbeitsgericht anwendbare Verfahren im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer. Dieses Gesetz schafft Artikel L.1451-1 des Arbeitsgesetzbuchs: „Wenn das Arbeitsgericht mit einem Antrag auf Qualifizierung von...

Gesetz Nr. 2014-873 vom 4. August 2014 für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

ECHTE GLEICHSTELLUNG ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN Gesetz Nr. 2014-873 vom 4. August 2014 für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Gesetz wurde am 5. August 2014 veröffentlicht, seine Bestimmungen gelten daher seit dem 6. August 2014. Das Gesetz ändert a eine Reihe von Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs und führt ...

Arbeitsvertrag – Strafe für die Nutzung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer zu anderen als beruflichen Zwecken

Kas. Verbrechen. 19. Juni 2013 Nr. 12-83031, P Der Kassationsgerichtshof weist darauf hin, dass „die Nutzung seiner Arbeitszeit durch einen Arbeitnehmer für andere Zwecke als die, für die er von seinem Arbeitgeber eine Vergütung erhält, einen Vertrauensbruch darstellt“. In diesem Fall hatte der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verbraucht und ...
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