Inhaber eines Master II-Abschlusses im Wirtschaftsrecht der Europäischen Union von der Universität Paris 1 – Panthéon-Sorbonne

Audrey Marie, Anwältin für Wirtschaftsstreitigkeiten in Aix-en-Provence

Audrey Marie ist Rechtsanwältin und Mitglied der Anwaltskammer Aix-en-Provence. Sie ist Partnerin bei ARST Avocats und leitet das Büro der Kanzlei in Aix-en-Provence. Nach ihren Anfängen bei der Pariser Anwaltskammer wechselte sie 2018 zu ARST Avocats. Ihre Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsstreitigkeiten führt sie zu Mandanten aus der gesamten südöstlichen Frankreich, darunter Unternehmen, Führungskräfte, Partner und Immobilienfachleute.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht und Gewerbemietrecht. Sie betreut zudem Fälle von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und berät, verhandelt und entwirft Handelsverträge.

Audrey Marie begleitet ihre Mandanten von der ersten Analyse des Konflikts bis zu dessen Beilegung, sei es durch Verhandlung oder Gerichtsverfahren. Ihre Erfahrung ermöglicht es ihr, eine Strategie zu entwickeln, die die spezifischen rechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gegebenheiten jedes Falles berücksichtigt.

Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und Handelsstreitigkeiten

Audrey Marie vermittelt in Streitigkeiten, die im Laufe von Beziehungen zwischen Unternehmen, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern entstehen können.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Wirtschaftsstreitigkeiten umfassen insbesondere:

  • die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung eines Vertrags;
  • die vorzeitige oder missbräuchliche Beendigung eines Vertragsverhältnisses;
  • die abrupte Beendigung einer bestehenden Geschäftsbeziehung;
  • unbezahlte Rechnungen und Inkasso;
  • vertragliche oder deliktische Haftung;
  • Konflikte zwischen Partnern;
  • Streitigkeiten aus dem Verkauf eines Unternehmens, von Wertpapieren oder Firmenwert;
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglichen Garantien;
  • Vorsichtsmaßnahmen und Notfallverfahren;
  • Gerichtsgutachten von Sachverständigen.

Sie vertritt ihre Mandanten vor Zivil- und Handelsgerichten, sowohl in erster Instanz als auch vor den Berufungsgerichten.

Vor Einleitung eines Verfahrens prüft sie gemeinsam mit dem Mandanten die rechtliche Erfolgsaussichten seiner Ansprüche, die verfügbaren Beweismittel, die Prozesskosten, die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der Entscheidung und die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung.

Gewerbemietverträge und Immobilienstreitigkeiten

Audrey Marie verfügt über umfassende Erfahrung im gewerblichen Mietrecht. Sie berät und vertritt Vermieter, Mieter, Investoren, Eigentümer und Betreiber in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Erfüllung, der Verlängerung oder der Beendigung von Mietverträgen.

Sie ist insbesondere in Fälle involviert, die Folgendes betreffen:

  • Ausarbeitung und Verhandlung des Gewerbemietvertrags;
  • die Aufteilung von Ausgaben, Steuern, Arbeiten und Reparaturen;
  • die Festlegung und Anpassung der Miete;
  • die Verlängerung des Pachtvertrags;
  • die Festlegung oder Aufhebung der Mietpreisbegrenzung;
  • Verweigerung der Vertragsverlängerung und der Entschädigung für die Räumung;
  • Zahlungsanweisungen und Kündigungsklauseln;
  • unbezahlte Miete und Gebühren;
  • Veränderungen der Tätigkeit und Despezialisierung;
  • die Übertragung des Pachtvertrags oder des Geschäfts;
  • die Arbeiten, Störungen und Pflichtverletzungen des Vermieters oder Mieters;
  • die Beendigung des Mietvertrags und die Räumung;
  • die Rückgabe der Räumlichkeiten und eine Entschädigung für die Nutzung.

Sie wirkt auch bei Gutachten zu Mietwerten, Entschädigungen bei Zwangsräumungen sowie Arbeiten oder Mängeln an Gewerbeimmobilien mit.

Seine Kenntnisse im Bereich der Immobilienprozesse ermöglichen es ihm, sich umfassender mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigentum, der Nutzung, dem Bau oder dem Betrieb von gewerblichen Immobilien zu befassen.

Gewerbemietverträge und Unternehmen in Schwierigkeiten

Audrey Marie befasst sich mit den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Schicksal von Gewerbemietverträgen, wenn ein Mieterunternehmen einem Schutzverfahren, einem Insolvenz- oder Liquidationsverfahren unterliegt.

Es unterstützt sowohl Vermieter als auch Mieterunternehmen in Fragen im Zusammenhang mit:

  • zur Fortsetzung oder Beendigung des Mietverhältnisses;
  • zur Zahlung von Mieten vor und nach dem Eröffnungsurteil;
  • zur Erklärung und Anerkennung von Mietansprüchen;
  • zum Spiel der Kündigungsklausel;
  • nach Rückgabe der Räumlichkeiten;
  • zur Entschädigung für die Nutzung;
  • zur Übertragung des Pachtvertrags im Rahmen eines Übertragungsplans;
  • zum Schicksal der Abkommens- und Solidaritätsklauseln;
  • zu den Arbeiten und Kosten der Restaurierung.

Durch diese Kombination aus Expertise im gewerblichen Mietrecht und im Insolvenzrecht kann er die Rechte und Handlungsmöglichkeiten jeder Partei schnell ermitteln.

Insolvenzverfahren und Unternehmen in Schwierigkeiten

Audrey Marie unterstützt Unternehmen, deren Manager und deren Gläubiger bei der Vorbeugung und Bewältigung wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Es ist in folgendem Kontext involviert:

  • Ad-hoc-Mandat- und Schlichtungsverfahren;
  • Schutz- und Justizreorganisationsverfahren;
  • gerichtliche Liquidationen;
  • Erklärungen und Streitigkeiten über Ansprüche;
  • Ansprüche und Forderungen auf Wiedergutmachung;
  • Verhandlungen mit den Verfahrensorganen;
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Haftung von Geschäftsführern;
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung eines Plans;
  • Projekte, die den Verkauf von Aktivitäten oder Vermögenswerten beinhalten.

Sie berät außerdem die Vertragsparteien eines Unternehmens, das Gegenstand eines kollektiven Verfahrens ist, über das Schicksal bestehender Verträge und die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte.

Maßnahmen zur Eintreibung und Durchsetzung von Schulden

Audrey Marie vermittelt bei der gütlichen und gerichtlichen Beitreibung von Handelsschulden.

Nachdem geprüft wurde, ob die Forderung sicher, liquide und fällig ist, wird das am besten geeignete Verfahren festgelegt:

  • formelle Mitteilung;
  • Aushandlung eines Zeitplans;
  • Transaktionsprotokoll;
  • Zahlungsanweisung;
  • einstweiliger Rechtsschutz;
  • Das Handeln steht im Mittelpunkt der Angelegenheit;
  • Vorsichtsmaßnahme;
  • Erlangung und Durchsetzung einer Gerichtsentscheidung;
  • Forderungsanmeldung im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner.

Bei der Intervention werden die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, die Dringlichkeit, die verfügbaren Sicherheiten und die realen Aussichten auf eine Sanierung berücksichtigt.

Handelsverträge und Beratung zum Wirtschaftsrecht

Audrey Maries Prozesserfahrung prägt ihre Tätigkeit als Unternehmensberaterin. Ihr Verständnis für die Schwierigkeiten, die vor Gericht auftreten, ermöglicht es ihr, Klauseln zu identifizieren, die Streitigkeiten verhindern oder deren Beilegung erleichtern können.

Sie unterstützt Unternehmen bei Verhandlungen, der Erstellung und Überarbeitung von Verträgen:

  • Serviceverträge;
  • Lieferverträge;
  • Partnerschaftsvereinbarungen;
  • Unterauftragsvereinbarungen;
  • Allgemeine Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen;
  • Schuldanerkenntnisse;
  • Absichtserklärungen und Transaktionen;
  • Verträge im Zusammenhang mit dem Betrieb von Immobilienvermögen.

Sie greift auch während der Vertragsausführung ein, um dem Kunden bei der Formalisierung seiner Vorbehalte zu helfen, einen Vertragsbruch zu bewältigen, die Bedingungen der Geschäftsbeziehung neu zu verhandeln oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung vorzubereiten.

Eine lokale Präsenz im Südosten

Audrey Marie leitet und managt das Büro von ARST Avocats in Aix-en-Provence. Sie arbeitet eng mit Unternehmen, Managern und Immobilienfachleuten in den Départements Bouches-du-Rhône, Var, Vaucluse, Alpes-Maritimes und darüber hinaus in ganz Südostfrankreich zusammen.

Diese regionale Präsenz ist Teil der nationalen Organisation der Kanzlei. Sie ermöglicht es Audrey Marie, die Kompetenzen anderer Abteilungen von ARST Avocats zu mobilisieren, wenn Fälle auch soziale, gesellschaftsrechtliche, vertragsrechtliche, strafrechtliche oder insolvenzrechtliche Fragen betreffen.

Sie besitzt einen Master II in Wirtschaftsrecht der Europäischen Union von der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne und verbindet ihre Tätigkeit als Prozessanwältin mit einem umfassenden Verständnis von Wirtschaftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen.

Fachgebiet

  • Handelsstreitigkeiten
  • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Gewerbemietrecht
  • Immobilienprozesse
  • Unternehmen in Schwierigkeiten und Insolvenzverfahren
  • Gewerbemietverträge und Insolvenzverfahren
  • Inkasso
  • Vorsichtsmaßnahmen und Durchsetzungsverfahren
  • Handelsverträge
  • Wirtschaftsrechtliche Beratung und Verhandlung
  • Zivilprozessrecht und Berufungsverfahren
  • Rechtliche Expertise und gütliche Streitbeilegung