Für die Erinnerung

Wichtige Daten – Steuererklärungszeitraum

Dein Wohnort Frist für die Abgabe Ihrer Erklärung
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Abteilungen Nr. 20 bis 54 Dienstag, 31. Mai 2022 um 23:59 Uhr
Abteilungen Nr. 55 bis 974/976 Mittwoch, 8. Juni 2022 um 23:59 Uhr

 Für manche stellt sich die Frage nach der Besteuerung von NFTs.

Eine kurze Erinnerung an die Definition von NFTs

NFT steht auf Französisch für „Non Fungible Tokens“ oder nicht fungible Tokens. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um Krypto-Assets, die eine nicht fungible Sache darstellen. Mit anderen Worten, jeder NFT ist einzigartig (ähnlich wie ein Kunstwerk). Auch das ist ein Punkt, der es ermöglicht, NFTs von Kryptowährungen zu unterscheiden. Sie sind beide Krypto-Assets, aber Kryptowährung ist fungibel, das heißt, zwei Kryptowährungen können ausgetauscht werden (ähnlich wie eine normale Währung).

Das NFT-Steuerregime

Rechtsunsicherheit

Derzeit scheinen die Texte auf NFTs die gleiche Steuerregelung anwenden zu wollen wie auf Kryptowährungen.

Die größten Autoren und Spezialisten auf diesem Gebiet sind jedoch der Ansicht, dass zu diesem Thema Rechtsunsicherheit besteht. Demnach gibt es mehrere Steuerregelungen für NFTs:

Sie empfehlen in bestimmten Fällen, den NFT dem Steuersystem seines Basiswerts zu unterwerfen .

Diese Lösung der Ungewissheit hat einen Vorteil: ein noch recht breites Handlungs- (und Interpretations-)feld. Es gibt a priori keine richtige oder falsche Antwort.

Allerdings gibt es auch einen Nachteil: die Rechtsunsicherheit und die Unsicherheit bei der Deklaration und Besteuerung dieser Vermögenswerte.

In diesem Fall müssten Sie die Art des zugrunde liegenden Vermögenswerts Ihres oder Ihres NFT analysieren und versuchen, das daraus resultierende Steuersystem zu bestimmen. Die verschiedenen anwendbaren Rechtssysteme sind wie folgt:

Die allgemeine Regelung für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von beweglichem Vermögen (36,2 %, nach Anwendung eines Abzugs von 5 % pro Besitzjahr),

Die Regelung für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kunstwerken (6 %),

Die Regelung für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (30 %, ohne Abzug für die Haltedauer).

Unsere Ratschläge

Wenn Sie im Jahr 2021 (gelegentlich) einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von NFTs realisiert haben, raten wir Ihnen im Allgemeinen, diese gemäß dem für Kryptowährungen geltenden Regime zu deklarieren.

Unter dieser Regelung ist Ihr Kapitalgewinn mit einem Steuersatz von 30 % (12,8 % Einkommenssteuer und 17,2 % Sozialversicherungsbeiträge) zu versteuern. Sie können sich nicht für die progressive Skala entscheiden.

Wenn der Gesamtbetrag dieser Veräußerungsgewinne 305 € nicht übersteigt, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Wenn Sie einen Kapitalverlust erlitten haben, beachten Sie, dass dieser weder in die Folgejahre übertragen noch mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden kann.

Wenn Sie im Jahr 2021 Kapitalgewinne aus dem Verkauf digitaler Vermögenswerte realisiert haben, müssen Sie in der Praxis:

Aktenzeichen Nr. 2086 ;

Aktenzeichen Nr. 3916 bis (bei Eröffnung des Kontos oder der Geldbörse im Ausland);

Erklärung Nr. 2042 C einreichen .

Darüber hinaus raten wir Ihnen angesichts der diesbezüglichen Rechtsunsicherheit, bei der Deklaration dieser Gewinne besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um sie zu beantworten.

Dirk Andreae-Nehlsen

Dirk Andreae-Nehlsen

Autor

beigeordneter Rechtsanwalt

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Bis bald !

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