Die neuesten Kontrollzahlen zeigen fast 50.000 Nachkontrollen die zur Einleitung von fast 400 Strafverfahren führten.

I. Vergütungssatz

Unternehmen, die von Sonderregelungen profitieren

Das Dekret Nr. 2021-221 vom 26. Februar 2021 formalisierte die Beibehaltung der zuvor praktizierten Entschädigungssätze.

Für den Arbeitgeber : Für die folgenden Unternehmen wird der Vergütungssatz bis zum 30. Juni 2021 bei 70 % gehalten:

  • geschützte Unternehmen (die in Anhang 1 und 2 des Dekrets Nr. 2020-810 vom 29. Juni 2020 genannten), die einen starken Aktivitätsrückgang verzeichnen (Dekret noch nicht veröffentlicht) und Unternehmen, deren Aktivitäten mit denen von Unternehmen verwandt sind geschützt sind und einen Umsatzverlust von mindestens 80 % erleiden;
  • Unternehmen, die in einem Einzugsgebiet eines Skigebiets ansässig sind und einen Umsatzverlust von mindestens 50 % erleiden;
  • Unternehmen, die territorialen Gesundheitsbeschränkungen unterliegen und einen Umsatzverlust von mindestens 60 % erleiden;
  • Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, die Öffentlichkeit zu begrüßen und unterbrochen wird.

Für geschützte Unternehmen, die keinen starken Umsatzrückgang mehr erleiden, wird der Entschädigungssatz vom 1. April bis zum 30. April auf 60 % gesenkt.

Nach diesem Datum wird der Vergütungssatz auf 36 % festgesetzt.

Für den Arbeitnehmer : Die an den Arbeitnehmer gezahlte Entschädigung wird bis zum 30. April bei 70 % gehalten und nach diesem Datum auf 60 % erhöht.

Es kann daher für die genannten Unternehmen geben.

Andere Unternehmen

Andere Unternehmen erhalten ab dem 1. April 2021 eine Vergütung von 36 %.

Die an den Mitarbeiter gezahlte Vergütung beträgt ab dem 1. April 2021 60 %.

Es bleibt daher ein Restbetrag, der von den genannten Unternehmen zu zahlen ist.

II. Kontrollen

Die neuesten Zahlen berichten von fast 50.000 nachträglichen , die zur Einleitung von fast 400 Strafverfahren geführt haben.

Der Kontrollplan sieht drei Arten von Kontrollen vor:

  • Erkennung und Querverweis von Verwaltungsdaten;
  • eine Kontrolle der Unterlagen, die eine Prüfung der Akte und der für die Ermittlungen erforderlichen Unterlagen ermöglichen;
  • ein Vor-Ort-Check, der eine eingehende Überwachung der Situation ermöglicht, oder sogar eine direkte Befragung des Unternehmensleiters, der Personalvertretung und der Mitarbeiter.

Unternehmen, die nicht von den behördlichen Schließungsmaßnahmen betroffen sind, müssen die Gründe rechtfertigen, die sie dazu veranlasst haben, eine Teiltätigkeit zu beantragen, insbesondere wenn ihre Belegschaft hauptsächlich aus Führungskräften besteht, die zur Telearbeit fähig sind.

III. Der Betrug

Es könnte in folgenden Fällen beibehalten werden:

  • Anspruch auf Entschädigung für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten;
  • Anspruch auf Entschädigung für Arbeitnehmer, die bezahlten Urlaub, RTT-Tage oder Krankenstand genommen haben;
  • Anspruch auf Entschädigung für fiktive Mitarbeiter;
  • Erklärung eines Stundensatzes, der höher ist als die Realität;
  • Angabe einer Anzahl arbeitsfreier Stunden, die höher ist als die Realität.

Betrug muss von Irrtum unterschieden werden, insbesondere dadurch, dass er vorsätzlich ist.

Der Irrtum setzt insbesondere den guten Glauben des Erklärenden voraus.

Im Fehlerfall fordern die Richtlinien des Arbeitsministeriums einen Dialog „ im Hinblick auf eine einvernehmliche Regelung “, bei dem „ die finanzielle Situation des Unternehmens bei den Erstattungsbedingungen berücksichtigt wird “.

IV. Strafen

Wenn der Betrug gekennzeichnet ist, kann das beleidigende Unternehmen zu mehreren Sanktionen verurteilt werden:

  • Erstattung der gesamten oder eines Teils der in den 12 Monaten vor der Verbalisierung erhaltenen öffentlichen Beihilfe;
  • Verbot, für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren öffentliche Beihilfen für Beschäftigung oder Berufsausbildung zu erhalten;
  • 2 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro in Anwendung von Artikel 441-6 des Strafgesetzbuchs (Straftat der falschen Angabe).

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber einer Nachzahlungsforderung ausgesetzt, die der Differenz zwischen dem Betrag der Teilbeschäftigungsvergütung und dem Betrag des Gehalts entspricht, den der Arbeitnehmer hätte erhalten sollen.

Wenn sich die falsche Erklärung schließlich auf eine Situation verdeckter Arbeit bezieht, wird das Unternehmen diesbezüglich von der URSSAF zurückgefordert, da letztere in diesem Fall eine 25%ige Erhöhung des Betrags der einzufordernden Beiträge und Sozialversicherungsbeiträge anwendet.

V. Rechtsmittel

Wenn die Verwaltung die von ihr erteilte Genehmigung widerruft und die Erstattung der gezahlten Zulagen verlangt, kann das Unternehmen bei der zuständigen DIRECCTE Verwaltungsbeschwerde einlegen .

Dieser Rechtsbehelf kann entweder in Form eines formlosen Rechtsbehelfs bei der Behörde, die die besagte Entscheidung getroffen hat, eines hierarchischen Rechtsbehelfs beim Arbeitsminister oder eines gerichtlichen Rechtsbehelfs beim zuständigen Verwaltungsgericht erfolgen.

Diese Rechtsbehelfe müssen innerhalb von zwei Monaten nach der angefochtenen Entscheidung eingelegt werden (wenn in der genannten Entscheidung auf die Rechtsbehelfsbedingungen und -mittel Bezug genommen wird).

Chaouki Gaddada

Chaouki Gaddada

Autor

beigeordneter Rechtsanwalt

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