Juli gelten neue Bestimmungen, die durch das Dekret Nr. 2015-417 vom 14. April 2015 in Bezug auf die Führung und Löschung aus den verschiedenen Registern vorgesehen sind .

Bestimmungen zum Handels- und Gesellschaftsregister (RCS)

Die ersten beiden Änderungen beziehen sich auf das (RCS) und insbesondere auf die Auflösung von Gesellschaften. Gemäß den Bestimmungen des neuen Artikels R. 123-75 des Handelsgesetzbuchs kann der Gerichtsschreiber im Falle der Auflösung einer Gesellschaft, die die allgemeine Übertragung ihres Vermögens auf den einzigen Gesellschafter, der keine natürliche Person ist, zur Folge hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Ablauf der Frist von dreißig Tagen ab Veröffentlichung der Auflösung und nicht mehr innerhalb der Frist von einem Monat ab Vollzug der Vermögensübertragung auszustellen. Der Gerichtsschreiber hat auch die Möglichkeit, die Auflösung einer Gesellschaft bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist von Amts wegen zu registrieren, außer im Falle einer Verlängerung (Art. R. 123-124 des Handelsgesetzbuchs).

Änderungen im nationalen Register der Unternehmen und ihrer Niederlassungen (SIRENE)

Dem Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (INSEE) wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Person aus dem SIRENE-Verzeichnis zu streichen, wenn sie sich aus dem Sozialsystem für Selbständige abmeldet (Art. R. 123-227 des Handelsgesetzbuchs). . Der Erlass legt fest, dass die Streichung aus dem SIRENE-Verzeichnis nur nach Streichung von Händlern, natürlichen oder juristischen Personen, die der Registrierung beim RCS unterliegen, Handelsvertretern, natürlichen oder juristischen Personen, die der Registrierung im Sonderregister der Handelsvertreter unterliegen, und erfolgen kann Unternehmer, die im Register der Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung (EIRL) eingetragen sind (Art. R. 123-228 des Handelsgesetzbuches). Bei Mehrfacheintragungen erfolgt die Löschung aus dem SIRENE-Verzeichnis durch die Löschung aus allen Registern (Art. R.123-230 des Handelsgesetzbuches).

Erwähnungen im Sonderregister der EIRLs

Von nun an kann der für die Überwachung des RCS zuständige Richter, ohne dass ein Kündigungsantrag des Auftragnehmers vorliegt, im Falle der vollständigen Einstellung seiner Tätigkeit den Betroffenen anordnen, seine Kündigung fortzusetzen.

Registrierung der nationalen Datei der zu verwaltenden Verbote

Schließlich müssen seit dem 1. Januar 2016 in Ermangelung einer Registrierung der natürlichen oder juristischen Person, deren rechtlicher oder faktischer Leiter er war, Privatinsolvenzen, Maßnahmen, die das Leiten, Verwalten, Verwalten oder Kontrollieren verbieten, verhängt werden von der Geschäftsstelle des Handelsgerichts, in dessen Bezirk diese Maßnahmen ausgesprochen wurden, in die Akte der Geschäftsverbote aufgenommen werden, sobald gegen die Entscheidung kein aufschiebender Rechtsbehelf mehr besteht.

Morgan James

Morgan James

Autor

beigeordneter Rechtsanwalt

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