Umsetzung des Plans „France Recovery“.

Finanzieren Sie Ihre Projekte zur ökologischen Wende mit Fördermitteln aus dem Fenster „Sprungbrett für die ökologische Wende im Mittelstand“.

Vorläufige Förderbedingungen für Begünstigte der „Springboard“-Hilfe

Das Investitionsvorhaben muss einer der in der vorgegebenen Liste aufgeführten Maßnahmen entsprechen, für die ein ebenfalls vorab festgelegter Beihilfebetrag bereitgestellt wird.

Um Ihre Bewerbungsunterlagen bei ADEME einreichen zu können, sind mehrere Voraussetzungen erforderlich:

  • Der Begünstigte muss ein VSE oder ein KMU im Sinne der europäischen Verordnungen mit Sitz in Frankreich und einer SIRET-Nummer sein, ausgenommen Selbstunternehmer; die Rechtsform spielt keine Rolle, sie sind jedoch alle förderfähig, einschließlich GGB.
  • Die Gesamtkosten der Operation, die sich aus mehreren Investitionen oder Studien zusammensetzen, müssen höher sein als der von ADEME vorgeschlagene Gesamtbetrag der Beihilfe.
  • Operative Projekte, für die der auf der ADEME-Website geschätzte Beihilfebetrag weniger als 5.000 € oder mehr als 200.000 € beträgt, sind nicht förderfähig.
  • Das Investitionsvorhaben muss über einen Zeitraum von maximal 18 Monaten durchgeführt werden.
  • Das Investitions- oder Studienprojekt muss Teil einer förderfähigen Maßnahme mit ökologischem Ziel sein (Bekämpfung der Erderwärmung, globale Renovierung von Gebäuden und Luftqualität, Maßnahmen im Zusammenhang mit Beleuchtung usw. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist hier mit Angabe der Beihilfe Beträge).

Auf Basis der zum Zeitpunkt der Anfrage auszufüllenden Excel-Tabelle „ADEME_Tremplin Ökologische Wende“ wird auch eine Maßnahmenliste vorgegeben.

  • Die Investitionen/Studien dürfen zum Zeitpunkt des Förderantrags noch nicht begonnen bzw. beauftragt sein, wenn der Projektleiter auf einen externen Dienstleister zurückgreift.
  • Zu den geplanten Investitionen/Studien müssen mehrere Angebote vorliegen. Dabei kann es sich um externe Kosten, aber auch um interne Kosten handeln.
  • Sie dürfen für dieselben Ausgaben keine öffentlichen Beihilfen in Form von Zuschüssen beantragt oder in Anspruch genommen haben. Sie müssen auf die Hilfe achten, von der Sie möglicherweise bereits profitiert haben.

Hilfedetails

Die Beihilfe wird in Form eines pauschalen Zuschusses gewährt, der in mehreren Stufen mit einem Vorschuss von 30 % nach Bekanntgabe der Beihilfeentscheidung und dann gemäß den im Finanzierungsvertrag festgelegten Bedingungen ausgezahlt wird.

Wichtige Informationen:

  • „Tremplin“-Förderungen sind mit Energiesparausweisen kombinierbar, ebenso bestimmte öffentliche Förderungen wie Ökoprämien.
  • Sie können jedoch nicht mit bestimmten öffentlichen Beihilfen wie Subventionen und der tertiären Steuergutschrift kombiniert werden.
  • Die Obergrenze für staatliche Beihilfen im Rahmen der befristeten Covid-19-Unternehmensförderung beträgt 800.000 Euro.

Die praktischen Verfahren zur Erstellung eines Beihilfevoranschlags und zur Einreichung Ihrer Unterlagen

Die Anfrage erfolgt in zwei Schritten:

1. Schritt: Der Projektleiter muss zunächst die Excel-Tabelle „ADEME Tremplin ökologischer Übergang“ ausfüllen, die auf der Seite dieser Seite der ADEME-Website heruntergeladen werden kann .

Das Unternehmen gibt Informationen über seine Tätigkeit und seinen geografischen Standort ein. Es muss auch geplant werden, die geschätzten Kosten des Vorgangs nach Abzug der Mehrwertsteuer einzutragen. Entsprechend der eingegebenen Informationen wird dann eine Liste von Aktionen vorgeschlagen, die ausgewählt werden müssen. Auf dieser Grundlage wird dann ein vorläufiger Beihilfebetrag von ADEME angezeigt. Abhängig von dieser Hilfe kann sich das Unternehmen zur Durchführung der ausgewählten Maßnahmen verpflichten oder nicht. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, kann der Kandidat eine neue Excel-Datei mit den eingegebenen Informationen erstellen, die für die Einreichung der Bewerbung aufbewahrt wird.

2. Schritt: Dann reichen Sie Ihre Datei online über diese Seite

Wenn der Antrag akzeptiert wird, sendet ADEME einen Finanzierungsvertrag, in dem der Höchstbetrag der Beihilfe sowie die Zahlungsbedingungen angegeben sind. ADEME kann die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und die Durchführung des Projekts überwachen, insbesondere durch Besuche vor Ort.

Weitere Informationen zum neuen Tremplin-Hilfsfenster für die ökologische Umstellung von KMU

Häufig gestellte Fragen: hier verfügbar

Liste der förderfähigen Maßnahmen: hier mit einer detaillierten Beschreibung , die hier einsehbar ist

Förder- und Finanzierungsbedingungen: hier zum Download

Leitfaden zur Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen: hier herunterladbar

Liste der Hilfsgeräte: hier sichtbar

Julia Sellier

Julia Sellier

Autor

beigeordneter Rechtsanwalt

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