Register der wirtschaftlich Berechtigten: Wer hat im Jahr 2026 Zugriff darauf?

Der Zugangzum Register der wirtschaftlich Berechtigten ermöglicht die Identifizierung natürlicher Personen, die ein Unternehmen oder eine andere juristische Person direkt oder indirekt besitzen oder kontrollieren. Seit dem 31. Juli 2024 ist dieser Zugang jedoch nicht mehr frei zugänglich, sondern nur noch autorisierten Personen oder solchen mit einem berechtigten Interesse vorbehalten.

Die in diesem Register enthaltenen Informationen, die lange Zeit frei zugänglich waren, unterliegen nun eingeschränktem Zugriff. Seit dem 31. Juli 2024 ist für die Einsichtnahme ein berechtigtes Interesse erforderlich, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.

Diese Entwicklung geht insbesondere auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2022 zurück, in dem dieser entschied, dass der allgemeine öffentliche Zugang zum Register einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten darstellt. Die neue französische Regelung wurde anschließend durch das Gesetz Nr. 2025-391 vom 30. April 2025 und das Dekret Nr. 2026-310 vom 24. April 2026 präzisiert. Öffentlicher Dienst

Was ist ein wirtschaftlicher Eigentümer?

Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, die letztendlich die Kontrolle über ein Unternehmen ausübt oder in deren Namen eine Transaktion durchgeführt wird.

Für ein Unternehmen bezieht sich dies im Allgemeinen auf die natürliche Person, die:

  • hält direkt oder indirekt mehr als 25 % seines Kapitals;
  • hält direkt oder indirekt mehr als 25 % seiner Stimmrechte;
  • übt auf andere Weise die Kontrolle über das Unternehmen aus;
  • oder, wenn keine Person anhand dieser Kriterien ermittelt werden kann, die Funktionen des gesetzlichen Vertreters wahrnimmt.

Die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten ist bei der Unternehmensgründung obligatorisch. Sie muss anschließend aktualisiert werden, wenn sich die betroffenen Personen, die Kontrollstruktur oder die angegebenen Informationen ändern.

Ist der Zugang zum Register der wirtschaftlich Berechtigten noch öffentlich?

Nein. Seit dem 31. Juli 2024 ist das Register der wirtschaftlich Berechtigten nicht mehr frei zugänglich.

Diese Einschränkung folgt der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2022. Der Europäische Gerichtshof war der Ansicht, dass der uneingeschränkte Zugriff einer beliebigen Person auf die Daten im Register einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten darstellt.

Der Zugang ist weiterhin für verschiedene Personengruppen möglich, abhängig von ihrem Status oder dem Zweck ihrer Anfrage.

Wer hat Zugriff auf das Register der wirtschaftlich Berechtigten?

Die berichtenden Unternehmen

Ein Unternehmen oder eine juristische Person kann auf Informationen zugreifen, die sich auf ihre wirtschaftlich Berechtigten beziehen.

Dieser Zugriff ermöglicht es ihm insbesondere, die Richtigkeit der im Register eingetragenen Informationen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderungsformalität im Einheitlichen Unternehmensportal vorzunehmen.

Befugte Behörden und Fachleute

Bestimmte Behörden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugriff auf das Register, darunter:

  • die Justizbehörden;
  • Steuer- und Zolldienste;
  • die Justizpolizei;
  • TRACFIN;
  • die französische Antikorruptionsbehörde;
  • die Hohe Behörde für Transparenz im öffentlichen Leben;
  • die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden.

Fachleute, die den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen, können ebenfalls auf die Informationen zugreifen, die zur Durchführung ihrer Sorgfaltspflichten erforderlich sind. Dies umfasst – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – Banken, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte.

Personen mit einem berechtigten Interesse

Eine natürliche oder juristische Person kann Zugang zu bestimmten Informationen beantragen, wenn sie ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit der Verhütung oder Bekämpfung von Geldwäsche, den ihr zugrunde liegenden Straftaten oder der Finanzierung von Terrorismus.

Folgende Institutionen dürften ein solches Interesse haben:

  • Journalisten und Personen, die in den Medien über diese Themen tätig sind;
  • bestimmte gemeinnützige Organisationen;
  • Universitätsforscher, die zu Korruption oder Finanzkriminalität forschen;
  • Personen, die voraussichtlich Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen eingehen werden und ihren zukünftigen Vertragspartner überprüfen möchten;
  • öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen für Unternehmen, die an einem öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen.

Die detaillierte Liste findet sich inArtikel L. 561-46-2 des Währungs- und Finanzgesetzes.

Wie kann ich Zugang zum Register der wirtschaftlich Berechtigten beantragen?

In der Praxis erfordert der Zugangzum Register der wirtschaftlich Berechtigten die Einreichung eines Antrags beim INPI oder dem zuständigen Sachbearbeiter, es sei denn, der Antragsteller verfügt bereits über die entsprechende rechtliche Befugnis.

In der Praxis muss der Antragsteller:

  1. Erstellen oder verwenden Sie Ihr INPI Connect-Konto;
  2. Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus;
  3. das oder die betreffenden Unternehmen angeben;
  4. erläutern Sie das geltend gemachte berechtigte Interesse;
  5. Fügen Sie die entsprechenden Belege bei;
  6. Stellen Sie die Anfrage über die dafür vorgesehene Schnittstelle des INPI.

Das INPI (Französisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum) prüft den Antrag und kann zusätzliche Informationen oder Belege anfordern. Bei Anträgen, die ein bestimmtes Unternehmen betreffen, werden die Informationen in Form eines zusammenfassenden PDF-Dokuments bereitgestellt. Bestimmte autorisierte Personen haben über eine spezielle Schnittstelle weitergehenden Zugriff. Bitte beachten Sie die Verfahrenshinweise des INPI.

Wird ein berechtigtes Interesse festgestellt, kann eine dreijährige Zugangsbescheinigung ausgestellt werden.

Ab dem 10. November 2026 muss das INPI oder der zuständige Sachbearbeiter innerhalb von zwölf Tagen über Anträge entscheiden, die unter dieses Verfahren fallen. Diese Frist ist in Dekret Nr. 2026-310 vom 24. April 2026.

Welche Informationen können übermittelt werden?

Die Person, deren berechtigtes Interesse anerkannt wird, kann insbesondere Folgendes erhalten:

  • Name und bevorzugter Name des wirtschaftlich Berechtigten;
  • sein mögliches Pseudonym;
  • seine Vornamen;
  • seinen Geburtsmonat und sein Geburtsjahr;
  • seine Nationalität;
  • sein Wohnsitzstaat;
  • die Eigentumskette;
  • bestimmte historische Daten;
  • Art und Umfang der tatsächlich gehaltenen Beteiligungen an der Gesellschaft.

Die sensibelsten Informationen, wie beispielsweise die Wohnanschrift oder der genaue Geburtstag und -ort, bleiben den Behörden, meldepflichtigen Stellen und gesetzlich dazu befugten Fachleuten vorbehalten.

Warum sollte man vor einer Transaktion das Kassenbuch konsultieren?

Die Einsichtnahme in das Register der wirtschaftlich Berechtigten kann eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme sein, bevor:

  • der Abschluss eines wichtigen Vertrags;
  • eine Übernahme oder der Erwerb einer Beteiligung;
  • die Übernahme eines Unternehmens;
  • eine Beziehung mit einem neuen Partner eingehen;
  • die Zahlung von Geldern;
  • Ein Geschäft, das ein Risiko von Betrug, Korruption oder Geldwäsche birgt.

Die gewonnenen Informationen ersetzen jedoch nicht die Durchführung weiterer notwendiger rechtlicher, finanzieller und reputationsbezogener Prüfungen. Sie müssen mit der Satzung, dem Auszug aus dem Handelsregister, den Jahresabschlüssen und gegebenenfalls der vollständigen Struktur der betreffenden Unternehmensgruppe verglichen werden.

Die Abteilung für Gesellschaftsrecht der Kanzlei ARST Avocats unterstützt Unternehmen bei der Identifizierung und Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten, der Aktualisierung des Registers und der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen vor einer Akquisition oder dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung.

Artikel geschrieben von Morgan Jamet

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