EU-Verordnung Nr. 2019/1150 „Platform to Business“: Veröffentlichung von Leitlinien durch die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur EU-Verordnung Nr. 2019/1150 „Platform to Business“ veröffentlicht.

Die seit dem 12. Juli 2020 direkt in der EU geltende Verordnung regelt das Vertragsverhältnis zwischen Online-Vermittlungsdiensten (Website, die es Dritten ermöglicht, Inhalte, Dienstleistungen oder eine Verkaufsfläche anzubieten, wie z. B. Marktplätze, Airbnb, Blablacar etc.) und Gewerbetreibenden Benutzer.

Insbesondere enthält die Verordnung Mindestverpflichtungen zu vorvertraglichen Informationen, den Verfahren zur Beendigung oder Aussetzung von Vermittlungsdiensten und der Mitteilung der Kriterien zur Einstufung von Angeboten und Inhalten durch die Plattformen.

Die Leitlinien präzisieren diese Transparenzpflichten hinsichtlich der Kriterien zur Einstufung von Inhalten und insbesondere der Auswirkungen einer etwaigen Vergütung auf diese Einstufung.

Pauline Jacquemin Cuny

Pauline Jacquemin Cuny

Autor

Anwalt

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