Digitalrecht, IT-Verträge und DSGVO

ARST Avocats unterstützt Unternehmen im Bereich des Digitalrechts und der DSGVO, mit einer besonders ausgeprägten Praxis in den Bereichen IT-Verträge, SaaS-Verträge, Erstellung von Websites und Anwendungen, Datenschutz und DSGVO-Konformität.

Unsere Intervention kombiniert Vertragsrecht, neue Technologien und Datenschutz, um die digitalen Projekte des Unternehmens von der Konzeption bis zum Betrieb rechtlich abzusichern.

Wir arbeiten sowohl mit Unternehmen zusammen, die digitale Lösungen entwickeln oder vermarkten, als auch mit solchen, die diese Tools im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit kaufen, nutzen oder einsetzen.

Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Digitalrecht und IT-Verträge

Die Entwicklung, der Erwerb oder die Nutzung einer digitalen Lösung erfordert die genaue Definition der Pflichten und Verantwortlichkeiten jeder Partei.

ARST Avocats unterstützt seine Mandanten bei der Ausarbeitung, Analyse und Verhandlung von IT-Verträgen, die auf die Besonderheiten jedes Projekts zugeschnitten sind.

Unsere Intervention konzentriert sich insbesondere auf:

  • SaaS-Verträge und Verträge zur Bereitstellung von Online-Software;
  • Softwarelizenz- und Nutzungsvereinbarungen;
  • Anwendungsentwicklungsverträge ;
  • Software-Design- und Entwicklungsverträge;
  • Verträge zur Erstellung von Websites und digitalen Plattformen;
  • IT-Integrations- und Implementierungsverträge;
  • Hostingverträge;
  • Wartungs- und Supportverträge;
  • IT-Serviceverträge;
  • Verträge im Zusammenhang mit der Nutzung von APIs und der Vernetzung von Lösungen;
  • die allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB);
  • die allgemeinen Verkaufs- oder Dienstleistungsbedingungen, die für digitale Aktivitäten gelten;
  • Allgemeiner gesagt, Verträge im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung, der Lieferung oder der Nutzung digitaler Werkzeuge und Dienstleistungen.

Unser Ziel ist es, Schwierigkeiten, die während des Projekts auftreten können, vorherzusehen unddie Pflichten der Parteien, den Serviceumfang, die finanziellen Bedingungen, die Verantwortlichkeiten, das geistige Eigentum, die Vertraulichkeit, die Wartung, die Reversibilität und die Bedingungen für die Beendigung der Beziehung vertraglich zu regeln.

SaaS-Verträge und Softwarelösungen

Der Einsatz von SaaS – Software as a Service- – spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Organisation von Unternehmen und erfordert entsprechende vertragliche Regelungen.

ARST Avocats unterstützt Verlage, Dienstleister, Lieferanten und Anwenderunternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von SaaS-Verträgen.

Je nach Projekt kann der Vertrag folgende Bestimmungen enthalten:

  • die Zugangs- und Nutzungsbedingungen der Lösung;
  • der funktionale Umfang der Dienstleistung;
  • die Abonnement- und Abrechnungsbedingungen;
  • Servicelevel- und Verfügbarkeitszusagen;
  • Wartung und Aktualisierungen;
  • Hilfe und Unterstützung;
  • Datenhosting und -speicherung;
  • Sicherheit und Vertraulichkeit;
  • geistiges Eigentum;
  • die Nutzungsbedingungen der Daten;
  • Untervergabe;
  • die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Parteien;
  • Dauer und Bedingungen der Kündigung;
  • Daten- und Servicewiederherstellung und Reversibilität.

Wenn die Lösung die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, muss auch die vertragliche Dimension mit den Anforderungen der DSGVO.

Verträge zur Erstellung von Websites, Anwendungen und digitalen Plattformen

ARST Avocats greift auch ein, um die Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Entwicklern, Agenturen, Verlagen oder anderen Dienstleistern während der Erstellung eines digitalen Tools zu sichern.

Insbesondere unterstützen wir unsere Kunden mit Verträgen zur Erstellung von Websites, Verträgen zur Entwicklung von mobilen Anwendungen, Software, digitalen Plattformen und ganz allgemein mit technologischen Lösungen, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.

Besonderes Augenmerk wird auf die Definition des Projekts und der Ergebnisse, die Fristen, die Abnahmeverfahren, die Wartung, die Weiterentwicklung der Lösung, die Verantwortlichkeiten und das Schicksal der Rechte an geistigem Eigentum gelegt.

Die Frage des Eigentums und der Verwertung von Rechten an Software, Entwicklungen, Inhalten, grafischen Kreationen und anderen Elementen des Projekts muss insbesondere ab Vertragsschluss geregelt werden.

DSGVO- und Datenschutzanwalt

ARST Avocats unterstützt Unternehmen auch bei der Einhaltung der DSGVO und ganz allgemein bei der rechtlichen Organisation ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist keine einmalige Maßnahme. Sie erfordert die Identifizierung der vom Unternehmen durchgeführten Datenverarbeitungsaktivitäten, die Organisation der Verantwortlichkeiten und die fortlaufende Pflege einer Dokumentation, die der Entwicklung der Geschäftstätigkeit angepasst ist.

Unsere Dienstleistungen alsDSGVO-Anwälte umfassen insbesondere:

  • die Analyse der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen;
  • die Identifizierung der Rollen des Datenverantwortlichen, des gemeinsam Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters;
  • Unterstützung bei der Einhaltung der DSGVO ;
  • die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten;
  • Analyse der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung;
  • die Definition von Lagerfristen;
  • die Organisation von Informationen für die betroffenen Personen;
  • die Organisation von Verfahren zur Ausübung von Rechten;
  • Analyse der Beziehungen zu Dienstleistern und Subunternehmern;
  • Unterstützung bei der Erstellung und Überwachung der DSGVO-Dokumentation;
  • die Analyse bestimmter Fragestellungen im Zusammenhang mit Datentransfers;
  • Unterstützung bei Fragen zu Cookies und anderen Tracking-Technologien;
  • die Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Folgenabschätzung des Datenschutzes (DSFA);
  • Überwachung und Aktualisierung der DSGVO-Konformität des Unternehmens.

Die DSGVO sieht insbesondere die Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten vor und, für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko bergen, die Durchführung einer Folgenabschätzung unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen.

DSGVO-Verträge und Untervergabe von personenbezogenen Daten

Die Einhaltung der DSGVO hat eine wichtige vertragliche Dimension, insbesondere wenn das Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten ganz oder teilweise an einen Dienstleister überträgt.

ARST Avocats unterstützt seine Mandanten bei der Ausarbeitung und Verhandlung von DSGVO-Verträgen, einschließlich Klauseln und Vereinbarungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Ausarbeitung und Verhandlung von Datenschutzklauseln;
  • Datenverarbeitungsvereinbarungen (DPAs) erstellen oder analysieren ;
  • die Qualität der verschiedenen Teile im Hinblick auf die DSGVO ermitteln;
  • die Pflichten des Datenverantwortlichen und des Unterauftragnehmers organisieren;
  • die Nutzung nachfolgender Subunternehmer zu regeln;
  • Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen organisieren;
  • die Verfahren zum Zurückgeben oder Löschen der Daten festlegen;
  • Integration der Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten in SaaS-, IT-, Handels- und Dienstleistungsverträge.

Artikel 28 der DSGVO legt insbesondere fest, dass die Verarbeitung durch einen Unterauftragnehmer im Auftrag eines Verantwortlichen durch einen Vertrag geregelt werden muss, der bestimmte zwingende Bestimmungen enthält.

Ein sehr relevanter externer Link zum Erstellen:
„Vertragliche Pflichten zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter“ → Standardvertragsklauseln der CNIL

DSGVO, Websites, Anwendungen und Cookies

Websites, Anwendungen und digitale Plattformen können auch die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Einsatz von Cookies oder anderen Tracking-Technologien beinhalten.

ARST Avocats unterstützt Unternehmen bei der rechtlichen Analyse ihrer digitalen Systeme, insbesondere bei der Erstellung oder Überprüfung von:

  • Datenschutzrichtlinien;
  • Informationshinweise zur Datenverarbeitung;
  • Klauseln zum Datenschutz;
  • Vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Dienstleistern, die auf der Website oder in der Anwendung tätig sind;
  • Regeln, die für Cookies und andere Tracking-Technologien gelten.

Manche Tracking-Technologien erfordern die vorherige Einwilligung der Nutzer, während andere unter bestimmten Bedingungen davon ausgenommen sein können. Die CNIL (französische Datenschutzbehörde) veröffentlicht spezifische Empfehlungen zur Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch Websites und Anwendungen.

DSGVO und IT-Verträge: Ein umfassender Ansatz für digitale Projekte

Fragen des Digitalrechts, des geistigen Eigentums, des Vertragsrechts und des Datenschutzes sind eng miteinander verknüpft.

Ein SaaS-Vertrag kann daher die gleichzeitige Regelung der Nutzungsbedingungen der Software, der Service-Levels, des geistigen Eigentums, des Hostings, der Vertraulichkeit, der Sicherheit und der Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern.

Ebenso beinhaltet die Erstellung einer Website oder Anwendung häufig die Organisation der Beziehungen zum Entwickler, die Sicherung der Rechte an den Werken, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Beziehungen zu Subunternehmern und die Nutzungsbedingungen des Dienstes.

Unsere Praxis ermöglicht es uns, diese Probleme ganzheitlich anzugehen, indem wir unsere Expertise in den Bereichen Digitalrecht, Vertragsrecht, geistiges Eigentum und DSGVO.

ARST Avocats unterstützt seine Mandanten somit von der Projektplanung und Vertragsverhandlung bis hin zur Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften.