Versicherungsrecht
ARST Avocats agiert als Anwalt für Versicherungsrecht und unterstützt in erster Linie Unternehmen und Freiberufler bei der Analyse ihrer Versicherungsverträge, der Organisation ihres Risikoschutzes und vor allem bei Streitigkeiten mit ihren Versicherern.
Unser Einsatz umfasst somit die Analyse und Umsetzung von Versicherungsgarantien, Schadenmeldungen, Garantieablehnungen, Entschädigungsschwierigkeiten, außergerichtlichen oder gerichtlichen Gutachten und Rechtsstreitigkeiten im Versicherungsrecht.
Wir greifen auch vorgelagert ein, um Unternehmen hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes zu beraten und in ihre Handelsverträge die Klauseln aufzunehmen, die es ihnen ermöglichen, die Versicherungsverpflichtungen ihrer Mitauftragnehmer zu regeln.
Versicherungsanwalt für Unternehmen
Eine Versicherung ist für ein Unternehmen ein unverzichtbares Instrument zur Risikominimierung. Entscheidend ist jedoch, dass der abgeschlossene Versicherungsschutz tatsächlich der Geschäftstätigkeit entspricht und im Schadensfall greifen kann.
ARST Avocats unterstützt Unternehmen bei der Analyseihrer Versicherungsverträge und des Umfangs ihrer Garantien.
Unsere Intervention kann insbesondere Folgendes umfassen:
- Analyse der vom Unternehmen abgeschlossenen Versicherungspolicen;
- die Prüfung des Umfangs der Garantien;
- die Ermittlung der abgedeckten Risiken und der Gewährleistungsausschlüsse;
- Analyse der Selbstbehalte, Limits und Bedingungen für die Inanspruchnahme von Garantien;
- Identifizierung etwaiger Deckungslücken;
- die Ausarbeitung rechtlicher Empfehlungen hinsichtlich der Organisation des Versicherungsschutzes des Unternehmens;
- Die Analyse der Beziehung zwischen mehreren Versicherungsverträgen, die möglicherweise dasselbe Risiko abdecken.
Diese Maßnahme kann einmalig im Rahmen eines größeren Projekts oder Vertrags oder allgemeiner zur Absicherung der wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens durchgeführt werden.
Versicherungsklauseln in Handelsverträgen
Das Risikomanagement hängt nicht allein von den direkt vom Unternehmen abgeschlossenen Versicherungen ab. Es erfordert auch die Überprüfung, ob die Vertragspartner über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Im Rahmen unserer im Vertragsrechtunterstützen wir unsere Mandanten bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Versicherungsklauseln in Handelsverträgen.
Konkret können wir Folgendes organisieren:
- die Verpflichtung des Vertragspartners, bestimmte Versicherungen abzuschließen;
- Art und Umfang der erforderlichen Garantien;
- die Mindestdeckungssummen;
- die Ausstellung und Erneuerung von Versicherungszertifikaten;
- die Garantien für die erforderliche Dauer aufrechterhalten;
- das Verhältnis zwischen Versicherungs- und Haftungsklauseln;
- die vertraglichen Folgen eines fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes.
Dieser Ansatz ermöglicht es,kombinieren Versicherungsrecht und Vertragsrecht , um die finanziellen Folgen einer Forderung oder eines Vertragsbruchs vorherzusehen.
Streitigkeit mit einem Versicherer und Inanspruchnahme von Garantien
Ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit im Versicherungsrecht besteht darin, Unternehmen zu unterstützen, die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung einer Versicherungsgarantie.
Im Schadensfall kann der Versicherer die Anwendbarkeit der Garantie bestreiten, einen Ausschluss geltend machen, die Art oder Höhe des Schadens erörtern oder die angebotene Entschädigung begrenzen.
ARST Avocats unterstützt das Unternehmen anschließend bei der Analyse der Versicherungspolice und der Verteidigung seiner Rechte gegenüber dem Versicherer.
Wir greifen insbesondere in folgenden Fällen ein:
- Ablehnung der Deckung durch den Versicherer ;
- Streit über den Umfang der Garantie;
- unterschiedliche Auslegung einer Klausel im Versicherungsvertrag;
- Inanspruchnahme eines Gewährleistungsausschlusses;
- Streitigkeit im Zusammenhang mit einer Forderung;
- Uneinigkeit über die Schadensbemessung;
- Streit über die Höhe der Entschädigung;
- Verzögerung bei der Bearbeitung oder Entschädigung des Anspruchs;
- Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung einer Selbstbehalts- oder Garantiegrenze;
- Diskussion über die Inanspruchnahme verschiedener Versicherungspolicen.
Das Versicherungsgesetz sieht insbesondere vor, dass der Versicherer im Schadensfall die vertraglich festgelegten Verpflichtungen innerhalb der vereinbarten Frist erfüllen muss. ( Artikel L. 113-5 des Versicherungsgesetzes, abrufbar auf Légifrance)
Gewährleistungsverweigerung und Versicherungsausschlüsse
Die Verweigerung des Versicherungsschutzes ist eine der Hauptursachen für Streitigkeiten zwischen dem versicherten Unternehmen und seinem Versicherer.
Wenn eine Versicherung die Deckung eines Schadensfalls ablehnt, analysieren wir die Versicherungspolice, ihre allgemeinen und besonderen Bedingungen, die Umstände des Schadensfalls und die vom Versicherer angegebenen Gründe.
Besonderes Augenmerk gilt den Gewährleistungsausschlussklauseln. Das Versicherungsgesetz schreibt vor, dass der Ausschluss bei Sachschadenversicherungen insbesondere formell und beschränkt sein muss.
Die Intervention des Unternehmens kann dann darin bestehen, die Ablehnung des Versicherers anzufechten, die Inanspruchnahme der Garantie zu verlangen und gegebenenfalls ein Verfahren zur Erwirkung der Erfüllung des Versicherungsvertrags einzuleiten.
Vorprozessuale Verhandlungen und Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften
alle Versicherungsstreitigkeiten zielen darauf ab, sofort zu einem Gerichtsverfahren zu führen.
ARST Avocats greift bereits im vorgerichtlichen Stadium ein, um nach Möglichkeit eine Lösung zu erzielen, die es dem Unternehmen ermöglicht, von der unterzeichneten Garantie zu profitieren, ohne ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Konkret können wir:
- die Position des Versicherers analysieren;
- die Stellungnahme des Unternehmens vorbereiten;
- Anfechtung einer Garantieverweigerung;
- Senden Sie eine formelle Mitteilung an die Versicherung;
- den Entschädigungsanspruch einreichen und dokumentieren;
- an Gesprächen mit dem Versicherer, dessen Berater oder dessen Experten teilnehmen;
- die Bedingungen der Forderung aushandeln;
- eine Einigung über die Höhe der Entschädigung anstreben.
Das Hauptziel bleibt die effektive Umsetzung der Versicherungsgarantien unter bestmöglichen Bedingungen für das Unternehmen.
gütliche Sachverständigenbewertung, Gegengutachten und gerichtlich angeordnete Sachverständigenbewertung
Fachkompetenz spielt bei der Regulierung eines Schadensfalls häufig eine entscheidende Rolle.
Einholung von Gutachtendurch Versicherungsexperten, insbesondere wenn es in den Gesprächen um die Ursachen des Schadens, das Ausmaß des Schadens, die Verantwortlichkeiten oder die Höhe des Schadens geht.
Je nach den Umständen greifen wir ein während:
- einer einvernehmlichen, vom Versicherer in Auftrag gegebenen Expertenbegutachtung;
- einer widersprüchlichen Expertenmeinung;
- einer Gegenexpertise;
- aus einem Gutachten eines juristischen Sachverständigen.
Zu unserer Aufgabe gehört es, sicherzustellen, dass die Interessen des Unternehmens ordnungsgemäß vertreten werden und dass die für die Beurteilung der Garantie und des Schadens erforderlichen Elemente dem Verfahren vorgelegt werden.
Seit dem 28. Mai 2026 sieht das Versicherungsgesetzbuch zudem vor, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer im Schadensfall über sein Recht informieren muss, auf eigene Kosten eine Gegenbegutachtung durch einen Sachverständigen seiner Wahl zu beantragen. ( Artikel L. 113-5-1 des Versicherungsgesetzbuchs, abrufbar auf Légifrance)
Rechtsstreitigkeiten im Versicherungsrecht
Wenn Verhandlungen zur Anwendung der Versicherungspolice scheitern, vertritt ARST Avocats seine Mandanten in versicherungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Insbesondere können wir Maßnahmen ergreifen, um Folgendes zu erreichen:
- Anerkennung der Anwendung der Garantie;
- Anfechtung einer Ablehnung der Deckung;
- die Unwirksamkeit oder Anfechtung eines Gewährleistungsausschlusses;
- die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Versicherers;
- die Auszahlung der Versicherungsentschädigung;
- die Entschädigung für die Folgen einer Verletzung der Pflichten des Versicherers.
Unsere im Bereich Versicherungsstreitigkeiten ist Teil derder Kanzlei Wirtschaftsstreitigkeiten, wodurch wir die versicherungsrechtlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Dimensionen des Streitfalls gleichzeitig verstehen können.
Betriebshaftpflicht- und Risikoversicherung
Unser Beitrag betrifft die wichtigsten Versicherungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zum Einsatz kommen, darunter Berufshaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen, Versicherungen, die bestimmte Sachschäden oder Verluste im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit abdecken, und allgemein Garantien zur Absicherung beruflicher Risiken.
Wenn ein Kunde, Lieferant, Partner oder Dritter die Haftung eines Unternehmens geltend macht, analysieren wir auch die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen , die die Folgen des Rechtsstreits ganz oder teilweise abdecken kann.
Diese Analyse kann parallel zur Verteidigung des Unternehmens im Hauptverfahren durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die Frage des Versicherungsschutzes zu spät behandelt wird.
Versicherungsrecht, Vertragsrecht und Wirtschaftsstreitigkeiten
Für das Unternehmen sollte das Versicherungsrecht nicht isoliert betrachtet werden.
Ein Versicherungsproblem entsteht oft aus einem Handelsvertrag, einer Schadensmeldung, einem Haftungsanspruch oder einer Auseinandersetzung mit einem Kunden, Lieferanten oder anderen Partner.
Unser Ansatz besteht daher darin, unsere Kompetenzen im Versicherungsrecht, Vertragsrecht und in der Wirtschaftsstreitbeilegung , um die mobilisierbaren Garantien zu ermitteln und die Interessen des Unternehmens sowohl gegenüber seinem Vertragspartner als auch gegenüber seinem Versicherer zu verteidigen.
Als aufVersicherungsrecht spezialisierte Kanzleiunterstützt ARST Avocats Unternehmen auf vorgelagerter Ebene bei der Sicherung ihres Versicherungsschutzes und, wenn ein Anspruch oder eine Streitigkeit entsteht, bei der Durchsetzung der in ihren Versicherungsverträgen vorgesehenen Garantien.