Wirtschafts- und Unternehmensprozesse

Suchen Sie einen Anwalt für Wirtschaftsstreitigkeiten, um einen Streit zu vermeiden, Ihr Unternehmen zu verteidigen oder ein Gerichtsverfahren einzuleiten? ARST Avocats unterstützt Unternehmen, Führungskräfte, Partner und Freiberufler bei Streitigkeiten im Handels-, Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- oder Finanzbereich.

Unser Team greift in allen Phasen des Streitfalls ein: Risikoanalyse, außergerichtliche Verhandlungen, formelle Benachrichtigung, Anstreben einer Einigung, Eilverfahren, gerichtliche Expertise, Hauptverhandlung, Einlegung von Rechtsmitteln und Durchsetzung der ergangenen Entscheidung.

Diese interdisziplinäre Vorgehensweise ermöglicht es der Kanzlei, komplexe Streitigkeiten, die mehrere Bereiche des Wirtschaftsrechts betreffen, gleichzeitig zu bearbeiten.

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstreitigkeiten: Beratung, Verhandlung und Prozessführung

Ein Handelsstreit muss unter Berücksichtigung seiner rechtlichen, finanziellen, betrieblichen und reputationsbezogenen Auswirkungen behandelt werden. Vor Einleitung eines Verfahrens prüfen wir die Fakten, die verfügbaren Beweise, die anwendbaren Vorschriften, die Erfolgsaussichten, die damit verbundenen Risiken und die tatsächliche Durchsetzbarkeit eines Urteils.

ARST Avocats vertritt sowohl Kläger als auch Beklagte in folgenden Fällen:

  • die rechtliche und vertragliche Situation analysieren;
  • die möglichen Verantwortlichkeiten ermitteln;
  • Beweise sammeln und sichern;
  • den entstandenen oder geltend gemachten Schaden beurteilen;
  • eine formelle Mitteilung senden oder darauf antworten;
  • eine Strategie vor einem Rechtsstreit oder vor Gericht festzulegen;
  • ein Transaktionsprotokoll aushandeln;
  • um ein Eilverfahren oder eine Hauptklage einzuleiten;
  • mehrere parallele Verfahren koordinieren;
  • die Umsetzung der getroffenen Entscheidung zu überwachen.

Soweit die Umstände es zulassen, streben wir eine Verhandlungslösung an, die die wirtschaftlichen Interessen und Geschäftsbeziehungen unserer Mandanten schützt. Sollte keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden können, vertreten wir sie vor den zuständigen Gerichten.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsverträgen

Unser Team vermittelt in Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aushandlung, dem Abschluss, der Auslegung, der Durchführung oder der Beendigung von Handelsverträgen.

Wir bearbeiten insbesondere Streitigkeiten im Zusammenhang mit:

  • die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Vertrags;
  • Nachweis des Bestehens und des Inhalts der Verpflichtung;
  • die Auslegung von Vertragsklauseln;
  • die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen;
  • Verzögerungen bei der Lieferung oder Ausführung;
  • Nichtkonformität von Produkten oder Dienstleistungen;
  • die Pflichten zur Beratung, Information und Warnung;
  • Vertragsstrafen und Haftungsbeschränkungsklauseln;
  • ausgenommen Nichterfüllung;
  • die erzwungene Ausführung des Vertrags;
  • die Preissenkung;
  • die Beendigung oder Kündigung des Vertrags;
  • Verlängerungs- und stillschweigende Verlängerungsklauseln;
  • vertragliche Kündigungsfristen;
  • die finanziellen Folgen der Beendigung der Beziehung;
  • Entschädigung für wirtschaftliche und kommerzielle Schäden.

Die Kanzlei vermittelt in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferverträgen, Dienstleistungsverträgen, Unteraufträgen, Geschäftsempfehlungen, Partnerschaften, Wartungsverträgen, Lizenzen, Transportverträgen, Lieferverträgen oder Verträgen über die kommerzielle Zusammenarbeit.

Störung der Handelsbeziehungen und restriktive Praktiken

ARST Avocats berät und verteidigt Unternehmen, die mit dem vollständigen oder teilweisen Abbruch einer Geschäftsbeziehung, einem plötzlichen Auftragsrückgang oder ungleichen Verhandlungsbedingungen konfrontiert sind.

Unsere Intervention konzentriert sich insbesondere auf:

  • die abrupte Beendigung einer bestehenden Geschäftsbeziehung;
  • die Beurteilung des etablierten Charakters der Beziehung;
  • Festlegung der Dauer der erforderlichen Kündigungsfrist;
  • die teilweise Unterbrechung oder erhebliche Reduzierung der bestellten Mengen;
  • die einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen;
  • Drohungen mit einem Bruch und Vergeltungsmaßnahmen;
  • Vorteile ohne Gegenleistung oder in offenkundig unverhältnismäßigem Maße;
  • das erhebliche Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien;
  • die Verletzung einer territorialen oder kommerziellen Exklusivität;
  • Beteiligung an der Verletzung eines Vertriebsnetzes;
  • die Bewertung des durch die Kündigung entstandenen Schadens;
  • die vorübergehende Fortsetzung der Beziehung im Rahmen eines Notfallverfahrens.

Artikel L. 442-1 des Handelsgesetzbuches regelt insbesondere die abrupte Beendigung bestehender Geschäftsbeziehungen und bestimmte Praktiken, die eine Haftung des Urhebers begründen können.

Rechtsstreitigkeiten im Bereich Vertrieb und Franchise

Unser Team unterstützt Franchisegeber, Franchisenehmer, Lieferanten, Vertriebspartner, Agenten, Vermittler und Netzwerkbetreiber bei ihren Handelsstreitigkeiten.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Franchisevertrag;
  • vorvertragliches Informationsdokument;
  • Fehler oder Unzulänglichkeit der vor der Unterzeichnung bereitgestellten Informationen;
  • Aktivitätsprognosen und Betriebsbedingungen;
  • Respekt vor dem Konzept und dem Know-how;
  • Verwendung des Markennamens und der charakteristischen Zeichen;
  • Unterstützung durch den Franchisegeber;
  • Gebiets- oder Lieferexklusivität;
  • Lizenzgebühren und finanzielle Verpflichtungen;
  • Nichteinhaltung der Netzwerkstandards;
  • Kündigung des Franchisevertrags;
  • Einstellung oder Umstrukturierung der Tätigkeit des Franchisenehmers;
  • Wettbewerbsverbots- und Zugehörigkeitsverbotsklauseln;
  • Exklusiv- oder selektiver Vertriebsvertrag;
  • Konzessionsvertrag;
  • Handelsvertretervertrag;
  • Entschädigung für die Beendigung des Handelsvertretervertrags;
  • Zusammenbruch der Beziehungen zwischen Lieferanten und Händlern.

Diese Streitigkeiten erfordern möglicherweise ein koordiniertes Eingreifen im Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Gesellschaftsrecht.

Streitigkeiten zwischen Partnern und Geschäftsführern

ARST Avocats vermittelt in Streitigkeiten, die die Unternehmensführung, das Kapital oder den Betrieb von Unternehmen betreffen.

Wir unterstützen Unternehmen, Geschäftsführer, Partner und Aktionäre bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit:

  • zur Auslegung oder Ausführung der Gesetze;
  • zur Anwendung eines Partnerschafts- oder Aktionärsvertrags;
  • zur Ausübung des Wahlrechts;
  • zum Informationsrecht der Partner;
  • zur Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen;
  • zur Gültigkeit oder Aufhebung einer gesellschaftlichen Entscheidung;
  • Missbrauch von Mehrheits-, Minderheits- oder Gleichheitsrechten;
  • auf regulierte Vereinbarungen;
  • in Bezug auf die Vergütung, Entlassung oder Haftung eines Managers;
  • zur Blockierung sozialer Strukturen;
  • zur Ernennung eines Ad-hoc-Vertreters oder eines vorläufigen Verwalters;
  • zum Ausschluss, Rücktritt oder Ausscheiden eines Partners;
  • zum erzwungenen Verkauf oder Rückkauf von Wertpapieren;
  • zur Bewertung von Aktien oder Anteilen;
  • auf Vermögens- und Haftungsgarantien;
  • Preiszuschläge und -anpassungen;
  • bis hin zu Konflikten, die nach dem Verkauf oder der Übernahme eines Unternehmens entstehen.

Wann immer möglich, legen wir Wert darauf, eine Lösung zu finden, die eine dauerhafte Trennung der Partner gewährleistet und die Geschäftskontinuität sichert. Sollte dies nicht möglich sein, leiten wir die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um die Rechte unseres Mandanten zu schützen.

Forderungseinzug und unbezahlte Rechnungen

Die Beitreibung einer Handelsforderung erfordert die Wahl eines Verfahrens, das der Qualität der verfügbaren Beweismittel, den Einwänden des Schuldners und seiner finanziellen Situation angepasst ist.

Unser Team unterstützt Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Prüfung von Rechnungen, Bestellungen, Verträgen und Liefernachweisen;
  • Verfassen formeller Mitteilungen;
  • die Aushandlung eines Zahlungsplans oder einer Schuldanerkennung;
  • das Zahlungsauftragsverfahren;
  • die einstweilige Verfügung;
  • die Zahlungsaufforderung;
  • Anfechtung einer Forderung oder Rechnung;
  • die Umsetzung einer Strafklausel oder von Verzugszinsen;
  • die Stellung von Garantien und Sicherheiten;
  • Erwirkung einer vorsorglichen Beschlagnahme;
  • die Eintragung eines gerichtlichen Sicherungsrechts;
  • die Beschlagnahme und Zuteilung von Bankkonten;
  • Beschlagnahme und Verkauf sowie Immobilienbeschlagnahme;
  • die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung in Frankreich.

Das summarische Verfahren zur Erlangung einer vorläufigen Zahlung ermöglicht insbesondere dann eine schnelle Auszahlung, wenn das Bestehen der Verpflichtung nicht ernsthaft bestritten wird. Öffentlicher Dienst – summarisches Verfahren zur Erlangung einer vorläufigen Zahlung

Wir agieren auch in der Verteidigung, um eine Forderung, eine Vorsichtsmaßnahme oder eine unrechtmäßige Vollstreckungsmaßnahme anzufechten.

Gewerbemietverträge und Streitigkeiten um Mietverhältnisse im Beruf

ARST Avocats unterstützt Vermieter, Mieter, Investoren und Betreiber bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit gewerblichen und freiberuflichen Mietverträgen.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere:

  • die Erhebung von Mieten, Gebühren und Steuern;
  • die Umsetzung einer Kündigungsklausel;
  • die Zahlungsanweisungen;
  • die gerichtliche Beendigung des Mietvertrags;
  • die Räumung des Mieters;
  • Anträge auf Zahlungsaufschub;
  • Mietüberprüfung und Indexierung;
  • die Festlegung der Miete für den verlängerten Mietvertrag;
  • die Festlegung oder Aufhebung der Mietpreisbegrenzung;
  • die Verlängerung des Gewerbemietvertrags;
  • die Verweigerung der Verlängerung;
  • Entschädigung bei Zwangsräumung und Entschädigung für unbefugte Nutzung;
  • die geplante Nutzung der Räumlichkeiten und die Entspezialisierung;
  • die Verteilung von Arbeit, Kosten und Reparaturen;
  • die Übertragung des Pachtvertrags oder des Geschäfts;
  • Garantien und Bürgschaftsverpflichtungen;
  • die Rückgabe der Räumlichkeiten und der Kaution.

Bei Bedarf beantragen wir die Bestellung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, um den Mietwert zu ermitteln, den erforderlichen Arbeitsaufwand einzuschätzen oder die Höhe der Entschädigung für die Räumung festzulegen.

Bau- und Immobilienstreitigkeiten

Unser Team vermittelt in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bau-, Sanierungs-, Entwicklungs- und Immobilieninvestitionsprojekten.

Wir unterstützen Bauherren, Projektentwickler, Bauunternehmen, Bauunternehmer, Architekten, Ingenieurbüros, Projektmanager, Subunternehmer, Eigentümer und Bewohner bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit:

  • Verzögerungen, Abbrüche oder Unterbrechungen der Bauarbeiten;
  • Mängel, Abweichungen und Störungen;
  • Reservierungen werden nach Erhalt der Reservierung vorgenommen;
  • die Verantwortung der Bauherren und Beteiligten;
  • die Garantien für eine einwandfreie Fertigstellung, zweijährige und zehnjährige Garantien;
  • Bezahlung für geleistete Arbeit;
  • zusätzliche Arbeit;
  • Verzugsgebühren;
  • private Bauverträge;
  • Untervergabe und Direktzahlung;
  • gerichtliche Sachverständigengutachten;
  • Gewährleistungsansprüche zwischen den Parteien;
  • Rechtsmittel gegen Versicherer;
  • Immobilienverkäufe und Verkäufe im zukünftigen Fertigstellungsstadium;
  • Verkaufsversprechen und Entschädigung für die Immobilisierung;
  • Grundstücks-, Dienstbarkeits- und Nachbarschaftsstreitigkeiten;
  • Streitigkeiten über Miteigentum;
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilienentwicklung und -transaktionen.

In technisch komplexen Fällen unterstützen wir unsere Mandanten von den ersten Gutachten an, damit die Feststellungen, Verantwortlichkeiten und Schäden sinnvoll erörtert werden können, bevor es zum Prozess in der Sache kommt.

Rechtsstreitigkeiten über Haftung und wirtschaftliche Schäden

ARST Avocats interveniert in vertraglichen und außervertraglichen Haftungsklagen zwischen Unternehmen und ihren Partnern.

Unser Team bearbeitet Fälle im Zusammenhang mit:

  • auf Fehler, die bei der Ausführung eines Vertrags begangen wurden;
  • bei Nichterfüllung von Informations-, Beratungs- oder Wachsamkeitspflichten;
  • in der Verantwortung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten;
  • in der Verantwortung von Fachleuten und Dienstleistern;
  • auf die Verantwortung der Vermittler;
  • zu unlauterem Wettbewerb und Parasitismus;
  • bis hin zu Herabwürdigung und Kundenabwerbung;
  • bis hin zu Umsatz- oder Gewinnverlusten;
  • zum Verlust von Geschäften;
  • zum Verlust von Chancen;
  • zu zusätzlichen Kosten und Ausgaben;
  • Schädigung des Images und des Rufs;
  • für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Eigentum, Ausrüstung oder einer Einrichtung entstehen.

Die Schadensermittlung ist ein zentraler Aspekt der Prozessstrategie. Bei Bedarf arbeiten wir mit Finanzexperten, Wirtschaftsprüfern, Technikern oder Branchenexperten zusammen.

Versicherungsstreitigkeiten

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen, Freiberufler, Versicherungsnehmer und Begünstigte von Garantien bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Verweigerung oder Einschränkung der Gewährleistung;
  • Auslegung von Garantien und Ausschlüssen;
  • falsche Erklärung und Nichtigkeit des Vertrags;
  • verspätete Verlustmeldung;
  • Selbstbehalte und Garantiegrenzen;
  • Berufshaftpflichtversicherung;
  • Unternehmenshaftung;
  • Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung;
  • Bauversicherung;
  • Versicherung des Kreditnehmers;
  • Gewährleistungsanspruch des Versicherers;
  • Regressanspruch;
  • gütliche oder gerichtliche Expertise;
  • Beurteilung und Entschädigung des Anspruchs.

Wir unterstützen Versicherungsnehmer auch bei Gutachten und in Gerichtsverfahren gegen Versicherer oder Versicherungsvermittler.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmen in Schwierigkeiten

Ohne die spezifische Praxis unseres Insolvenzrechtsteams zu ersetzen, interveniert ARST Avocats in Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder als Folge der Eröffnung von Schutz-, Sanierungs- oder Liquidationsverfahren.

Diese Intervention kann Folgendes umfassen:

  • die Erklärung, Überprüfung und Anfechtung von Ansprüchen;
  • die Zwangsvollstreckungserklärungen;
  • Klagen auf Wiedererlangung oder Entschädigung;
  • die Fortsetzung oder Beendigung bestehender Verträge;
  • die Rechte von Eigentümern, Vermietern und Vertragsparteien;
  • die Umsetzung von Sicherheiten und Garantien;
  • Klagen gegen Bürgen und Garantiegeber;
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens oder von Vermögenswerten;
  • Haftungsansprüche im Zusammenhang mit unzureichendem Vermögen;
  • Rechtsmittel gegen Entscheidungen, die im Rahmen des Kollektivverfahrens getroffen wurden.

Themen im Zusammenhang mit der Vermeidung von Schwierigkeiten, Ad-hoc-Mandatierungen, Schlichtung, Sicherung, gerichtlicher Sanierung, gerichtlicher Liquidation und Übertragungsplänen werden auf unserer Seite zum Recht von Unternehmen in Schwierigkeiten behandelt.

Notfälle, summarische Verfahren und Beweismaßnahmen

Bei Wirtschaftsstreitigkeiten ist manchmal ein Eingreifen erforderlich, noch bevor der eigentliche Prozess beginnen kann.

Unser Team greift umgehend ein, um Anträge zu stellen oder Einspruch zu erheben:

  • eine Bestellung auf Antrag;
  • eine Untersuchungsmaßnahme vor einem Gerichtsverfahren;
  • ein Gerichtsbericht oder eine Expertenmeinung;
  • erzwungene Offenlegung von Dokumenten;
  • eine Vorsichtsmaßnahme;
  • ein vorübergehendes Verbot;
  • die Aussetzung einer Entscheidung oder eines Vorgangs;
  • die Erfüllung einer Verpflichtung, die nicht ernsthaft bestritten werden kann;
  • die Zahlung eines vorläufigen Betrags;
  • die Bestellung eines vorläufigen Verwalters oder eines Ad-hoc-Beauftragten;
  • die Aufhebung einer ohne streitiges Verfahren ergangenen Anordnung.

Diese Verfahren ermöglichen es, Beweismittel zu sichern, weiteren Schaden zu verhindern, Vermögenswerte zu schützen oder schnell eine einstweilige Maßnahme zu erwirken.

Vertretung vor Gerichten und in Berufungsverfahren

ARST Avocats vertritt seine Mandanten vor den zuständigen Zivil- und Handelsgerichten im gesamten französischen Staatsgebiet.

Wir greifen insbesondere in folgenden Fällen ein:

  • Handelsgerichte;
  • die Gerichte für Wirtschaftsangelegenheiten, sofern sie zuständig sind;
  • die Gerichte;
  • die Richter in summarischen Verfahren;
  • die Vollstreckungsrichter;
  • Richter für Gewerbemieten;
  • Fachgerichte;
  • die Berufungsgerichte.

Wir überwachen außerdem Berufungsverfahren vor dem Kassationsgericht in Abstimmung mit einem dort zugelassenen Rechtsanwalt sowie die Vollstreckung im Ausland ergangener Entscheidungen in Frankreich.

Die Kanzlei bietet außerdem Schiedsverfahren, Mediationen, Schlichtungsverfahren und Vergleichsverhandlungen an. Diese einvernehmlichen Methoden der Streitbeilegung können zu einer schnelleren, vertraulicheren und auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Parteien zugeschnittenen Lösung führen.

Eine Prozessstrategie im Dienste des Unternehmens

Unser Ansatz bei Rechtsstreitigkeiten beschränkt sich nicht auf die Durchführung des Prozesses. Er berücksichtigt die Geschäftsziele des Mandanten, die Verfahrenskosten, die absehbaren Verzögerungen, die Beweissicherung, die Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei und die Folgen einer Entscheidung für den Fortbestand des Unternehmens.

Suchen Sie einen Anwalt für Wirtschaftsrecht, der Streitigkeiten vorbeugt, eine außergerichtliche Einigung erzielt oder Ihr Unternehmen vor Gericht vertritt? ARST Avocats analysiert Ihre Situation, entwickelt eine passende Strategie und unterstützt Sie bis zur endgültigen Beilegung des Streits.