Rechtsanwalt in der Anwaltskammer Hauts-de-Seine

Fanny Hurreau, Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht

Fanny Hurreau ist Rechtsanwältin (Mitglied der Anwaltskammer Hauts-de-Seine), Partnerin bei ARST Avocats und Leiterin des Büros in Neuilly-sur-Seine. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerbemietrecht und Inkasso. Sie berät Unternehmen, Führungskräfte, Partner, Gläubiger und potenzielle Käufer und übernimmt Beratung, Verhandlungsführung und Vertretung vor Zivil- und Handelsgerichten.

Fanny Hurreau leitet gemeinsam mit Morgan Jamet die Abteilung für Insolvenzrecht bei ARST Avocats. Dieses Team wurde mehrere Jahre in Folge im Décideurs-Ranking ausgezeichnet und zählt 2026 zu den „Essential“-Kanzleien im Bereich Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.

Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören auch Wirtschaftsstreitigkeiten, Inkasso, Gewerbemietrecht und Vertragsrecht. Sie bietet Beratung und Verhandlungsdienstleistungen sowie Vertretung vor Zivil- und Handelsgerichten an.

Beratung und Prozessvertretung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Fanny Hurreau unterstützt Unternehmen, deren Manager, deren Aktionäre und deren Gläubiger bei den verschiedenen Verfahren zur Vorbeugung und Bewältigung von Schwierigkeiten.

Es engagiert sich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Ad-hoc-Mandate und Schlichtungsverfahren;
  • Sicherheitsvorkehrungen;
  • Justizreformen;
  • gerichtliche Liquidationen;
  • der Vorbereitung von Zahlungseinstellungserklärungen;
  • Verhandlungen mit Gläubigern;
  • Erklärungen und Streitigkeiten über Ansprüche;
  • Ansprüche und Rückgabe von Eigentum;
  • die Entwicklung und Überwachung von Schutz- oder Wiederherstellungsplänen;
  • Haftungs- oder Sanktionsmaßnahmen, die für Führungskräfte relevant sein könnten;
  • Bei der Umsetzung der Pläne traten Schwierigkeiten auf.

Sie berät außerdem Gläubiger, die mit dem kollektiven Insolvenzverfahren ihres Schuldners konfrontiert sind, um ihre Rechte zu wahren, ihre Forderungen geltend zu machen, ihre Sicherungsrechte anerkennen zu lassen und festzustellen, welche Maßnahmen noch ergriffen werden können.

Seine Intervention verbindet eine juristische Analyse der Situation mit einer Betrachtung ihrer finanziellen, kommerziellen und betrieblichen Auswirkungen.

Übernahme von angeschlagenen Unternehmen durch Gerichtsverfahren

Die Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten vor Gericht ist eines der Spezialgebiete von Fanny Hurreau.

Sie unterstützt Unternehmer, Unternehmen, Investoren und Gruppen, die die gesamte oder einen Teil der Geschäftstätigkeit oder des Vermögens eines Unternehmens übernehmen möchten, das sich in Insolvenzverwaltung oder Liquidation befindet.

Sein Beitrag konzentriert sich insbesondere auf Folgendes:

  • die Prüfung der vom Verwalter oder dem gerichtlich bestellten Liquidator vorgelegten Akte;
  • Analyse des Umfangs der Vermögenswerte und Aktivitäten, die übernommen werden können;
  • die Ermittlung von Verträgen, Mitarbeitern und Ressourcen, die für die Fortführung der Tätigkeit unerlässlich sind;
  • die Prüfung von Gewerbemietverträgen und den Nutzungsbedingungen der Räumlichkeiten;
  • Identifizierung der mit dem Geschäft verbundenen rechtlichen Risiken;
  • die Vorbereitung und Ausarbeitung des Übernahmeangebots;
  • Austausch mit den an dem Verfahren beteiligten Stellen;
  • die mögliche Verbesserung des Angebots;
  • die Präsentation und Verteidigung des Projekts vor Gericht;
  • die rechtliche Umsetzung der Maßnahmen nach Verabschiedung des Transferplans.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es ihm, den potenziellen Käufer von der ersten Analyse der Unterlagen bis zur tatsächlichen Übernahme der Vermögenswerte und der Fortführung der erworbenen Tätigkeit zu unterstützen.

Gewerbemietverträge und Insolvenzverfahren

Fanny Hurreau verfügt über umfassende Kenntnisse im Umgang mit gewerblichen Mietverträgen im Rahmen von Schutz-, Konkurs- und Liquidationsverfahren.

Sie berät Vermieter, Mietergesellschaften, gerichtlich bestellte Verwalter, Liquidatoren und potenzielle Käufer in damit zusammenhängenden Angelegenheiten:

  • zur Fortsetzung oder Beendigung des Gewerbemietvertrags;
  • zur Zahlung von Mieten und Gebühren vor oder nach der Urteilsverkündung;
  • zur Erklärung und Anerkennung von Mietansprüchen;
  • zum Erwerb der Kündigungsklausel;
  • nach Erteilung eines Zahlungsauftrags;
  • zu Räumungsverfahren;
  • zur Übertragung des Pachtvertrags im Rahmen eines Übertragungsplans;
  • zu den Klauseln der Zustimmung oder Solidarität;
  • nach Rückgabe der Räumlichkeiten;
  • zum Schicksal der Kaution;
  • zu den Arbeiten, Reparaturen und Restaurierungen;
  • bis hin zu Entschädigungsansprüchen wegen Nichtnutzung und Folgeansprüchen.

An der Schnittstelle von Gewerbemietrecht und Insolvenzrecht erfordern diese Fälle sowohl die Beherrschung der besonderen Regeln des kollektiven Verfahrens als auch die Fähigkeit, innerhalb oft sehr enger Fristen zu handeln.

Handelsstreitigkeiten und Verfahrensstrategie

Fanny Hurreau verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Wirtschaftsstreitbeilegung. Sie vertritt Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter vor Zivil- und Handelsgerichten, sowohl in erster Instanz als auch vor den Berufungsgerichten.

Es greift insbesondere in Streitigkeiten ein, die Folgendes betreffen:

  • die Ausführung oder Beendigung von Handelsverträgen;
  • unbezahlte Rechnungen und Inkasso;
  • vertragliche oder deliktische Haftung;
  • Konflikte zwischen Partnern;
  • die Übertragung von Unternehmen, Wertpapieren oder Betriebsvermögen;
  • Vermögens- und Haftungsgarantien;
  • Gewerbemietverträge;
  • Vorsichtsmaßnahmen und Notfallverfahren;
  • die Schwierigkeiten, die sich aus der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergeben.

Seine profunden Kenntnisse des Zivilprozessrechts und des Berufungsverfahrens ermöglichen es ihm, die möglichen Maßnahmen zu identifizieren, die damit verbundenen Risiken einzuschätzen und gemeinsam mit dem Mandanten eine auf dessen Ziele abgestimmte Strategie zu entwickeln.

Sofern die Umstände es zulassen, greift sie auch in die Suche und Aushandlung einer einvernehmlichen oder transaktionsorientierten Lösung ein.

Inkasso- und Vollstreckungsverfahren

Fanny Hurreau unterstützt Unternehmen bei der Beitreibung ihrer Forderungen, von den ersten gütlichen Schritten bis zur Zwangsvollstreckung eines Gerichtsurteils.

Seine Intervention könnte Folgendes umfassen:

  • Analyse der Behauptung und der beigefügten Unterlagen;
  • Versenden einer förmlichen Mitteilung;
  • die Aushandlung eines Zeitplans oder eines Transaktionsprotokolls;
  • den Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls;
  • die einstweilige Verfügung;
  • das Geschehen im Kern;
  • die Umsetzung von Vorsichtsmaßnahmen;
  • Erlangung und Durchsetzung eines rechtskräftigen Eigentumstitels;
  • Pfändungsbeschlüsse und andere Vollstreckungsmaßnahmen;
  • die Forderungsanmeldung im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner;
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Strategie wird an die finanzielle Situation des Schuldners, die Dringlichkeit des Falles, die Höhe der Schulden und die realen Aussichten auf eine erfolgreiche Beitreibung angepasst.

Beratung im Vertrags- und Wirtschaftsrecht

Neben ihrer Tätigkeit als Prozessanwältin berät Fanny Hurreau Unternehmen bei der Aushandlung, Ausarbeitung und Sicherung ihrer Vertragsbeziehungen.

Es befasst sich insbesondere mit Handelsverträgen, Dienstleistungsverträgen, Partnerschaftsverträgen, Schuldanerkenntnissen, Vergleichsprotokollen und Vereinbarungen zur Vermeidung oder Beilegung von Streitigkeiten.

Ihre Prozesserfahrung ermöglicht es ihr, bereits in der Entwurfsphase des Vertrags Klauseln zu erkennen, die voraussichtlich Auslegungs- oder Ausführungsschwierigkeiten verursachen werden. Dadurch stellt sie sicher, dass Risiken frühzeitig erkannt und die operative Wirksamkeit der Vertragsdokumentation gestärkt werden.

Rechte von Personen, Familien und dem Vermögen der Exekutive

Fanny Hurreau ist außerdem im Bereich des persönlichen und Familienrechts tätig, insbesondere mit Unternehmensleitern, Partnern und Inhabern von beruflichem Vermögen.

Sie unterstützt sie, wenn die persönlichen, familiären, finanziellen und gesellschaftlichen Dimensionen einer Situation eng miteinander verknüpft sind, insbesondere in Fällen, die Folgendes betreffen:

  • zur Trennung oder Scheidung eines Managers;
  • zu den finanziellen Folgen der Trennung;
  • zum Eigentum und zur Bewertung von Aktien;
  • auf die Girokonten der Partner;
  • den Interessen der Familie an dem Unternehmen;
  • zur Übertragung oder Aufteilung von beruflichem Vermögen;
  • auf gemeinsames Eigentum an beruflichen Vermögenswerten oder Immobilien;
  • in Krisensituationen, die die Kontinuität des Geschäftsbetriebs gefährden könnten.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es ihm, Fälle umfassend zu verstehen, in denen die Interessen des Unternehmens nicht von der persönlichen oder familiären Situation des Managers getrennt werden können.

Ein übergreifender Ansatz für Krisensituationen

Als Anwältin, die sich auf Unternehmen in Schwierigkeiten und Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisiert hat, greift Fanny Hurreau regelmäßig in Situationen ein, die eine schnelle Analyse, eine präzise Strategie und eine perfekte Koordination zwischen verschiedenen Rechtsdisziplinen erfordern.

Seine umfassenden Kenntnisse im Kollektivverfahren, im Gewerbemietrecht, im Forderungseinzug und im Zivilprozessrecht ermöglichen es ihm, seine Mandanten hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen, der zu sichernden Vorkehrungen und der zu verhandelnden Lösungen zu beraten.

Innerhalb von ARST Avocats arbeitet sie in Abstimmung mit den anderen Abteilungen der Kanzlei, wenn der Fall auch soziale, gesellschaftsrechtliche, vertragliche, immobilienrechtliche oder vermögensrechtliche Fragen betrifft.

Fachgebiet

  • Wirtschaftsrecht in Schwierigkeiten
  • Präventions- und Kollektivverfahren
  • Unternehmensübernahme vor Gericht
  • Gewerbemietverträge und Insolvenzverfahren
  • Handelsstreitigkeiten und Wirtschaftsstreitigkeiten
  • Zivilprozessrecht und Berufungsverfahren
  • Inkasso
  • Vorsichtsmaßnahmen und Durchsetzungsverfahren
  • Handelsverträge und Wirtschaftsrecht
  • Personen- und Familienrecht
  • Die beruflichen Stärken des Managers

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