Vertrags- und Vertriebsrecht

Suchen Sie einen Vertragsanwalt für die Erstellung, Verhandlung und Sicherung Ihrer Handelsverträge? ARST Avocats unterstützt Unternehmen, Führungskräfte sowie Rechts- und Betriebsabteilungen bei der Vorbereitung, Verhandlung und Überwachung ihrer Verträge – sowohl in Französisch als auch in Englisch.

Unser Team ist in allen Wirtschaftsbereichen und im gesamten Vertragszyklus tätig: von vorvertraglichen Verhandlungen über Ausarbeitung, Prüfung, Unterzeichnung, Ausführung, Neuverhandlung, Verlängerung, Übertragung bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Wir verfügen außerdem über eine anerkannte Expertise im Vertriebs- und Franchiserecht und arbeiten mit Franchisegebern, Franchisenehmern, Netzwerkchefs, Vertriebshändlern, Lieferanten, Handelsvertretern und anderen Vermittlern zusammen.

Vertragsrecht: Vertragsgestaltung und Verhandlung

Ein Vertrag muss die getroffene kommerzielle Vereinbarung genau wiedergeben, die Pflichten zwischen den Parteien aufteilen und Ereignisse berücksichtigen, die sich auf seine Durchführung auswirken könnten.

ARST Avocats interveniert in folgenden Fällen:

  • Identifizierung der Ziele und Einschränkungen des Unternehmens;
  • die rechtliche Einordnung der Operation;
  • die Definition der Vertragsstruktur;
  • die Vorbereitung der Verhandlungen;
  • die Erstellung eines ersten Entwurfs;
  • die Analyse eines von einem Partner vorgeschlagenen Vertrags;
  • die Ausarbeitung von Kommentaren und Änderungsvorschlägen;
  • die Aushandlung von rechtlichen und kommerziellen Klauseln;
  • die Erstellung zweisprachiger Versionen;
  • Abstimmung mit den operativen, finanziellen und technischen Teams;
  • die Organisation des Unterzeichnungsprozesses;
  • die Erstellung der Durchführungsdokumente;
  • Überwachung des Vertrags während seiner gesamten Laufzeit.

Unser Service kann sich auf einen einzelnen Vertrag, eine strategische Maßnahme, standardisierte Vertragsdokumente oder sämtliche Verträge eines Unternehmens erstrecken.

Verhandlungen und vorvertragliche Dokumente

Der Zeitraum vor der Unterzeichnung kann Verpflichtungen begründen und die Haftung der Parteien auslösen. Er muss daher organisiert und dokumentiert werden.

Unser Team entwirft und verhandelt unter anderem:

  • Geheimhaltungsvereinbarungen oder Geheimhaltungsvereinbarungen – NDA;
  • Absichtserklärungen – RECHT;
  • Verhandlungsprotokolle;
  • Term Sheets;
  • Absichtserklärungen – MoU;
  • kommerzielle Angebote;
  • Exklusivitätsvereinbarungen;
  • Abwerbeverbote;
  • befristete Kooperationsabkommen;
  • Grundsatzübereinstimmungen;
  • die aufschiebenden Bedingungen;
  • vorvertragliche Informationsdokumente;
  • Pilotverträge und Testphasen;
  • die Vereinbarungen, die einen Machbarkeitsnachweis regeln.

Wir legen Wert darauf, den verbindlichen oder unverbindlichen Geltungsbereich jedes Dokuments, die Vertraulichkeitsverpflichtungen, die Bedingungen für den Abbruch von Verhandlungen und die Verarbeitung ausgetauschter Informationen oder Arbeitsergebnisse genau anzugeben.

B2B-Handelsverträge

ARST Avocats entwirft und verhandelt alle Arten von Verträgen zwischen Freiberuflern und Selbstständigen.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere:

  • Kauf- und Lieferverträge;
  • Rahmenverträge;
  • Lieferverträge;
  • Serviceverträge;
  • Unterauftragsvereinbarungen;
  • Fertigungsverträge;
  • Wartungsverträge;
  • Verträge über kommerzielle Zusammenarbeit;
  • Partnerschaftsverträge;
  • Verträge zur Geschäftsvermittlung;
  • Maklerverträge;
  • Agenturverträge;
  • Provisionsverträge;
  • Handelsvertreterverträge;
  • Einlagerungs- und Konsignationsverträge;
  • Transport- und Logistikverträge;
  • Hosting- und Bereitstellungsverträge;
  • Geräte-Mietverträge;
  • Lizenzvereinbarungen;
  • Verlagsverträge;
  • IT- und Digitalverträge;
  • Bezugnahme auf Konventionen;
  • Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen;
  • Verträge, die im Rahmen einer Unternehmensgruppe oder eines Konsortiums abgeschlossen wurden.

Jeder Vertrag wird individuell auf die jeweilige Tätigkeit, die Branchenpraktiken, das Machtverhältnis zwischen den Parteien und die spezifischen Risiken des Vorhabens zugeschnitten.

Vertragsklauseln und Risikoverteilung

Die Qualität eines Vertrags hängt maßgeblich von der Präzision seiner Klauseln und deren Übereinstimmung mit der betrieblichen Realität ab.

Unser Team unterstützt Mandanten bei der Ausarbeitung und Verhandlung der relevanten Klauseln:

  • dem Zweck und Umfang der Dienstleistungen entsprechend;
  • den technischen Spezifikationen entsprechen;
  • zu Aufträgen und Mengenprognosen;
  • zu Preisen, Rabatten und Änderungsbedingungen;
  • bis hin zu Rechnungsstellungs- und Zahlungsfristen;
  • vorbehaltlich der Liefer- oder Empfangsbedingungen;
  • zur Übertragung von Eigentum und Risiken;
  • Verpflichtungen hinsichtlich der Mittel oder des Ergebnisses;
  • auf Servicelevel und Leistungsindikatoren;
  • Vertragsstrafen;
  • zum Eigentumsvorbehalt;
  • zu den Garantien;
  • zur Verantwortung und ihren Grenzen;
  • an Versicherungsgesellschaften;
  • zur Vertraulichkeit;
  • zum geistigen Eigentum;
  • zu personenbezogenen Daten;
  • zur Einhaltung regulatorischer Verpflichtungen;
  • auf höhere Gewalt und unvorhergesehene Umstände;
  • auf Dauer und Erneuerung;
  • vorbehaltlich der Bedingungen der Aussetzung oder Beendigung;
  • bis zur Kündigungsmitteilung;
  • dem anwendbaren Recht;
  • nach Ermessen der zuständigen Gerichtsbarkeit oder durch ein Schiedsgericht.

Wir stellen sicher, dass diese Klauseln rechtsgültig, verständlich und mit den betrieblichen Möglichkeiten des Unternehmens vereinbar sind.

Allgemeine Verkaufs- und Kaufbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die üblichen Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Kunden, Lieferanten oder Partnern.

ARST Avocats unterstützt Unternehmen bei:

  • Erstellung und Aktualisierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für B2B-Unternehmen;
  • Ausarbeitung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den B2C-Verkauf;
  • die Ausarbeitung der allgemeinen Einkaufsbedingungen;
  • die Beziehung zwischen CGV und CGA;
  • die Priorisierung von Vertragsdokumenten;
  • die Formalisierung von Angeboten, Bestellungen und Auftragsbestätigungen;
  • die spezifischen Bedingungen;
  • Informationen zu Preisen und Zahlungsbedingungen;
  • Verzugsgebühren;
  • Eigentumsvorbehalt;
  • rechtliche und wirtschaftliche Garantien;
  • die Haftungsbeschränkung;
  • die Beschwerdeverfahren;
  • Nachweis der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • die Integration von Dokumenten in den kommerziellen oder digitalen Prozess.

Wir führen außerdem Dokumentenprüfungen durch, um die Übereinstimmung zwischen Verträgen, Angeboten, Rechnungen, Lieferscheinen und der tatsächlichen Unternehmenspraxis zu überprüfen.

Prüfung und Vertragsmanagement

Die Vertragsprüfung hilft dabei, die Risiken zu identifizieren, die mit einem Vertrag, einem Vertragsportfolio oder einer Verkaufs- oder Übernahmetransaktion verbunden sind.

Unser Team im Besonderen:

  • ein Verzeichnis wichtiger Verträge;
  • die Ermittlung laufender Verpflichtungen;
  • die Analyse von Zeiträumen und Fristen;
  • die Überprüfung der Erneuerungsverfahren;
  • die Identifizierung von Kontrollwechselklauseln;
  • Analyse der Exklusivitäts- und Mengenverpflichtungen;
  • Risikobewertung der Kündigung;
  • die Überprüfung von Garantien und Verantwortlichkeiten;
  • die Identifizierung von Verträgen intuitu personae;
  • die Analyse der Übertragbarkeit von Verträgen;
  • Überprüfung der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen;
  • die Identifizierung unausgewogener oder nicht anwendbarer Klauseln;
  • die Ausarbeitung eines Neuverhandlungsplans;
  • die Standardisierung der Vertragsdokumentation.

Wir unterstützen auch Rechtsabteilungen bei der Einrichtung von Vertragsmanagementverfahren: Vorlagen, Validierungsprozesse, Delegationen der Unterschrift, Überwachung von Fristen und Archivierung.

Ausführung, Neuverhandlung und Beendigung von Verträgen

Die Laufzeit eines Vertrags kann durch wirtschaftliche Entwicklungen, regulatorische Änderungen, Lieferschwierigkeiten, Verzögerungen oder das Versagen einer Vertragspartei beeinträchtigt werden.

ARST Avocats berät Unternehmen zu folgenden Themen:

  • Auslegung einer Vertragsklausel;
  • eine Reservierung oder eine Beschwerde formalisieren;
  • auf Nichterfüllung reagieren;
  • eine förmliche Mitteilung an einen Vertragspartner erlassen;
  • sich auf den Einwand der Nichterfüllung berufen oder diesen anfechten;
  • Strafen verhängen;
  • einen Preis oder einen Zeitplan neu verhandeln;
  • um mit einer unvorhergesehenen Situation umzugehen;
  • Analyse eines Ereignisses höherer Gewalt;
  • Die Vollstreckung vorübergehend aussetzen;
  • eine Änderung aushandeln;
  • Vorbereitung auf die Vertragsverlängerung;
  • einen Verhandlungsausstieg organisieren;
  • die Länge einer Kündigungsfrist respektieren oder darüber diskutieren;
  • den Vertrag kündigen oder annullieren;
  • um einen plötzlichen Zusammenbruch einer etablierten Geschäftsbeziehung zu verhindern;
  • Vorbereitungen zur Wiederherstellung von Daten, Lagerbeständen, Ausrüstung oder Dokumenten;
  • den Übergang zu einem neuen Partner organisieren.

Wenn eine Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden kann, übernimmt unser Team für Wirtschaftsstreitigkeiten die gerichtlichen oder Schiedsverfahren.

Vertriebsrecht und Netzwerkorganisation

ARST Avocats berät Lieferanten, Hersteller, Händler und Netzwerkverantwortliche bei der Definition und Entwicklung ihrer Vertriebsorganisation.

Unsere Intervention umfasst insbesondere:

  • die Wahl des Verteilungsmodells;
  • Exklusivvertrieb;
  • selektive Verteilung;
  • die Handelskonzession;
  • Exklusivlieferung;
  • die Kommissionszugehörigkeit;
  • Markenlizenz;
  • das Franchise;
  • die Master-Franchise;
  • der Handelsvertretervertrag;
  • Vermittlungs- und Geschäftsempfehlungsdienste;
  • Einkaufs- und Auskunftszentren;
  • Händlergruppen;
  • Marktplätze;
  • Omnichannel-Vertrieb;
  • Direktvertrieb und Online-Vertrieb;
  • Partnerschaften zur Geschäftsentwicklung.

Wir analysieren das Projekt, die Art der Produkte oder Dienstleistungen, die erwarteten Investitionen der Partner und den vom Netzwerkchef gewünschten Grad an Kontrolle, um das geeignete Vertragsmodell auszuwählen.

Aufbau und Entwicklung eines Franchise-Netzwerks

Unser Team unterstützt Unternehmen, die ein bewährtes Konzept in ein Franchisenetzwerk umwandeln möchten.

Wir sind tätig in:

  • Analyse der Franchise-Tauglichkeit des Konzepts;
  • der Schutz der Marke und der Kennzeichen;
  • die Formalisierung von Know-how;
  • die Bestimmung der Elemente des Begriffs;
  • die Organisation einer Piloteneinheit;
  • die Definition des ökonomischen Modells des Netzwerks;
  • die Festlegung der Teilnahmegebühr und der Lizenzgebühren;
  • die Definition der erforderlichen Investitionen;
  • die Erstellung der rechtlichen Dokumentation des Netzwerks;
  • Erstellung des vorvertraglichen Informationsdokuments;
  • Ausarbeitung des Franchisevertrags;
  • Erstellung des Betriebshandbuchs gemeinsam mit den beteiligten Teams;
  • die Organisation von Schulungen und Unterstützung;
  • die Einrichtung der Versorgung;
  • der Schutz von Territorien;
  • Überwachung der Einhaltung des Konzepts;
  • die Ausarbeitung der für den Betrieb des Netzes notwendigen Verträge;
  • die Auswahl und Integration von Franchisenehmern;
  • die nationale oder internationale Entwicklung des Netzwerks.

Der Franchisegeber, der Exklusivität oder Quasi-Exklusivität für den Betrieb einer Marke gewährt, muss dem Kandidaten die in Artikel L. 330-3 des Handelsgesetzbuches vor Vertragsunterzeichnung oder Zahlung eines Betrags zur Verfügung stellen.

Vorvertragliches Informationsdokument und Franchisevertrag

ARST Avocats unterstützt Franchisegeber und Franchisenehmer bei der Erstellung, Analyse und Verhandlung von Franchise-Dokumenten.

Unsere Intervention konzentriert sich insbesondere auf:

  • die Konformität des vorvertraglichen Informationsdokuments – DIP;
  • die Präsentation der Identität und Erfahrung des Franchisegebers;
  • die allgemeine und lokale Lage des Marktes;
  • die Präsentation des Netzwerks;
  • die Liste der Franchisenehmer und der Ausstiege aus dem Netzwerk;
  • die erforderlichen Konten und Finanzinformationen;
  • Übereinstimmung zwischen dem völkerrechtlichen Privatdokument und dem Vertrag;
  • Analyse der vom Kandidaten erstellten Prognose;
  • die Beschreibung des vermittelten Know-hows;
  • die Verwendung der Marke und des Warenzeichens;
  • Erst- und Folgehilfe;
  • die Schulung des Franchisenehmers;
  • territoriale Exklusivität;
  • Lieferverpflichtungen;
  • Leistungsziele;
  • Werbeeinnahmen und Beiträge;
  • Laufzeit und Verlängerung des Vertrags;
  • die Verlagerung des Verkaufsortes;
  • Wettbewerbsverbots- und Zugehörigkeitsverbotsklauseln;
  • die Folgen der Beendigung des Vertrags.

Wir stellen sicher, dass die Verpflichtungen präzise definiert und an den tatsächlichen Betrieb des Netzes angepasst sind.

Unterstützung für Franchisegeber

Unser Team unterstützt Franchisegeber während der gesamten Lebensdauer des Netzwerks:

  • Rekrutierung und Integration von Kandidaten;
  • Anpassung des DIP und des Vertrags;
  • Eröffnung von Verkaufsstellen;
  • Verhandlung von Immobilienverträgen;
  • Schutz des Konzepts und der Marke;
  • Beziehungen zu gelisteten Lieferanten;
  • nationale Kommunikationsorganisation;
  • Weiterentwicklung des Know-hows;
  • Überwachung der Anwendung von Normen;
  • Bearbeitung von Ausnahmeanträgen;
  • Vorbereitung von Änderungsanträgen;
  • Vertragsverlängerungen;
  • Übertragung von Franchise-Einheiten;
  • Kontrollwechsel eines Franchisenehmers;
  • Umgang mit Verstößen;
  • Organisation des Netzwerkausgangs;
  • Entwicklung eines Master-Franchise im Ausland.

Wir greifen auch dann ein, wenn das Netzwerk sein Konzept, sein Wirtschaftsmodell, seine Lieferpolitik oder seine digitale Organisation weiterentwickeln muss.

Unterstützung für Franchisenehmer

ARST Avocats berät auch Franchise-Kandidaten und Netzwerkmitglieder.

Unser Team kann Ihnen helfen bei:

  • das vorvertragliche Informationsdokument analysieren;
  • den Franchisevertrag prüfen;
  • Investitionen und Verpflichtungen identifizieren;
  • Exklusivrechte und Lieferverpflichtungen schätzen;
  • das gewährte Gebiet analysieren;
  • Prüfen Sie die Verlängerungs- und Austrittsbedingungen;
  • die Vertragsbedingungen aushandeln;
  • Strukturierung der operativen Gesellschaft;
  • zur Unterstützung des Unternehmenserwerbs;
  • den Gewerbemietvertrag aushandeln;
  • die Finanzierung des Projekts organisieren;
  • eine Verkaufs- oder Übernahmemaßnahme prüfen;
  • um Schwierigkeiten bei der Vertragsausführung zu beheben;
  • Bereiten Sie sich auf die Verlängerung, Übertragung oder Beendigung der Beziehung vor.

Durch diese Maßnahme kann der Franchisenehmer den Umfang seiner Verpflichtungen vor dem Beitritt zum Netzwerk genau einschätzen.

Lizenzvereinbarungen und geistiges Eigentum

Viele Handelsverträge beinhalten die Erlaubnis zur Nutzung einer Marke, Software, von Inhalten, Patenten, Designs oder Know-how.

Unser Team entwirft und verhandelt:

  • Markenlizenzen;
  • Softwarelizenzen;
  • Know-how-Lizenzen;
  • Verlagsverträge;
  • Rechteübertragungsverträge;
  • Koexistenzabkommen;
  • Verträge zur Inhaltsproduktion;
  • Nutzungsrechte für ein Bild;
  • Gründungs- und Entwicklungsverträge;
  • die Klauseln bezüglich des Eigentums an den Ergebnissen;
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen;
  • Nutzungs- und Gebietsbeschränkungen;
  • Lizenzgebührenmechanismen;
  • Betriebliche Prüfungen und Kontrollen.

Wir stimmen die vertraglichen Bestimmungen mit unserer Praxis im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums ab.

Digitale Verträge und E-Commerce

ARST Avocats unterstützt Unternehmen bei der Vertragsgestaltung ihrer digitalen Aktivitäten.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere:

  • die allgemeinen Nutzungsbedingungen;
  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Verkauf;
  • Plattformverträge;
  • Marktplatzverträge;
  • digitale Abonnements;
  • SaaS-Verträge;
  • IT-Entwicklungsverträge;
  • Wartungs- und Hostingverträge;
  • Softwarelizenzen;
  • Datenverarbeitungsverträge;
  • Service-Level-Vereinbarungen;
  • Kooperationsverträge;
  • Verträge mit Influencern und Content-Erstellern;
  • Bestell- und Zahlungsprozesse;
  • elektronische Beweismittel;
  • Online-Verlängerungs- und Kündigungsmechanismen.

Wir passen die Dokumentation je nachdem an, ob sich die Aktivität an Fachleute oder Verbraucher richtet und in welchen Gebieten die Dienstleistungen angeboten werden.

Internationale Verträge und Vertragsgestaltung in englischer Sprache

ARST Avocats unterstützt französische und ausländische Unternehmen bei der Vorbereitung und Verhandlung ihrer internationalen Verträge.

Unser Team entwirft und analysiert Verträge in französischer und englischer Sprache, darunter:

  • internationale Vertriebsverträge;
  • Vertriebsverträge;
  • Franchise- und Master-Franchiseverträge;
  • Lieferverträge;
  • Dienstleistungsverträge;
  • Fertigungsvereinbarungen;
  • Agenturverträge;
  • Lizenzvereinbarungen;
  • Partnerschaftsvereinbarungen;
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen;
  • Absichtserklärung;
  • Geschäftsbedingungen.

Unser Interventionsschwerpunkt liegt insbesondere auf der Wahl des anwendbaren Rechts, des zuständigen Gerichtsstands, der Schiedsgerichtsbarkeit, der Authentizitätssprache, der Lieferregeln, der Incoterms, internationaler Zahlungen, Garantien, Wirtschaftssanktionen und Kündigungsbedingungen.

Wir können die Verhandlungen mit den ausländischen Beratern des Unternehmens koordinieren und die Einheitlichkeit der verschiedenen Sprachfassungen des Vertrags gewährleisten.

Vertragliche Unterstützung in allen Wirtschaftssektoren

Unsere Vertragspraxis beschränkt sich nicht auf einen bestimmten Sektor. Wir passen unsere Maßnahmen an die technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen jeder Tätigkeit an.

ARST Avocats ist insbesondere in folgenden Sektoren tätig:

  • Vertrieb und Einzelhandel;
  • Franchise und Netzwerke;
  • der Restaurant- und Hotelbranche;
  • der Industrie und des produzierenden Gewerbes;
  • aus dem Bau- und Immobiliensektor;
  • Unternehmensdienstleistungen;
  • Transport und Luftfahrt;
  • Energie;
  • digitale Technologien und Plattformen;
  • reglementierte Berufe;
  • der Schöpfung und des geistigen Eigentums.

Das Verständnis des Geschäftsmodells, der betrieblichen Abläufe und der professionellen Vorgehensweisen ist ein wesentlicher Schritt in unserer Arbeit.

Eine integrierte Vertragspraxis

Verträge sind von zentraler Bedeutung für die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Kunden, Lieferanten, Vertriebspartnern, Investoren und Partnern. Sie müssen mit seiner Rechtsstruktur, seinen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, seinem geistigen Eigentum und seiner Geschäftsstrategie im Einklang stehen.

ARST Avocats mobilisiert seine Expertise in den Bereichen Vertragsrecht, Vertrieb, Franchising, Handelsrecht, geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht und Prozessführung, um eine umfassende Antwort zu geben.

Suchen Sie einen Vertragsanwalt für die Erstellung oder Verhandlung eines Handelsvertrags, den Aufbau eines Franchisenetzwerks, die Prüfung Ihrer Vertragsdokumentation oder die Aufstellung eines internationalen Vertrags in englischer Sprache? Unser Team analysiert Ihr Projekt und bietet Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung.