Sozialrecht und Arbeitsrecht
Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie bei der Sicherung von Arbeitsverhältnissen, der Unterstützung einer Umstrukturierung oder der Vertretung Ihres Unternehmens in Rechtsstreitigkeiten berät? ARST Avocats berät Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalabteilungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Sozialschutzes.
Unser Team ist in das Tagesgeschäft der individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen sowie in Transformationsprozesse, interne Untersuchungen, administrative Kontrollen und Gerichtsverfahren eingebunden.
Durch einen praxisorientierten Ansatz im Sozialrecht unterstützen wir Unternehmen dabei, Risiken vorzubeugen, Entscheidungen zu treffen und Lösungen umzusetzen, die auf ihre Organisation, ihre Rahmenbedingungen und ihre Ziele zugeschnitten sind.
Arbeitsrechtler: Beratung von Unternehmen im Tagesgeschäft
ARST Avocats unterstützt Unternehmen jeder Größe, Gruppen, Verbände und Arbeitgeberorganisationen bei der Bewältigung ihrer sozialen Probleme.
Unser Team berät Führungskräfte, Personalmanager, Rechtsabteilungen und Manager, insbesondere zu folgenden Themen:
- die anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen auslegen;
- die in Bezug auf Mitarbeiter getroffenen Entscheidungen sichern;
- Erstellung von Verträgen, Vertragsänderungen, Vereinbarungen und internen Dokumenten;
- sich auf Gespräche mit den Personalvertretern vorbereiten;
- auf individuelle oder kollektive Beschwerden zu reagieren;
- Unterstützung der Personalmanager im Umgang mit sensiblen Situationen;
- die sozialen Folgen eines Geschäftsprojekts vorherzusehen;
- das Risiko von Rechtsstreitigkeiten vermeiden;
- die Aufbewahrung von Dokumenten und Beweismitteln organisieren;
- Führungskräfte, Personalmanager und Manager in den wichtigsten Regeln des Arbeitsrechts zu schulen.
Diese Unterstützung kann gelegentlich oder in Form regelmäßiger Hilfe erfolgen und ermöglicht es dem Unternehmen, einen Ansprechpartner für Sozialrecht zu haben, der mit seinen Aktivitäten, seiner Organisation und seinen Praktiken vertraut ist.
Arbeitsverträge und individuelles Beziehungsmanagement
Unser Team entwirft, prüft und passt Arbeitsverträge an die auszuführenden Tätigkeiten, den geltenden Tarifvertrag und die Bedürfnisse des Unternehmens an.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- den passenden Arbeitsvertrag auswählen;
- Ausarbeitung von Verträgen mit unbestimmter oder befristeter Laufzeit;
- die Verwendung befristeter Verträge sicherstellen;
- die Probezeiten und deren Verlängerungen ausarbeiten;
- Arbeitszeit und Arbeitspakete in Tagen oder Stunden organisieren;
- Klassifizierung, Funktionen und Arbeitsplatz definieren;
- Entwurf der Klauseln in Bezug auf Mobilität, Telearbeit und Vertraulichkeit;
- Wettbewerbsverbotsklauseln einführen;
- Ziele und variable Vergütung organisieren;
- die vertraulichen Informationen und das Know-how des Unternehmens schützen;
- Änderungen des Arbeitsvertrags vorbereiten;
- Änderungen von Funktionen, Versetzungen und Beförderungen verwalten;
- Vertragsänderungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen analysieren;
- zur Regelung von Telearbeit und hybriden Arbeitsformen;
- die Bereitstellung oder Abordnung von Mitarbeitern zu organisieren.
Wir beraten Unternehmen auch in Fragen der Betriebszugehörigkeit, der üblichen Einstufung, der Vergütung, der Sachleistungen, der Boni, des Urlaubs, der Abwesenheiten und der fairen Durchführung des Arbeitsvertrags.
Arbeitszeiten, Vergütung und Sozialleistungen
ARST Avocats unterstützt Arbeitgeber bei der Organisation und Kontrolle der Arbeitszeit.
Unsere Intervention konzentriert sich insbesondere auf:
- die gesetzlichen und vertraglichen Arbeitszeiten;
- individuelle oder Gruppenpläne;
- im Laufe der Zeit;
- Festpreisverträge auf Tages- oder Stundenbasis;
- Reisezeit und Rufbereitschaft;
- Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit;
- tägliche und wöchentliche Ruhezeiten;
- bezahlter Urlaub und Sonderurlaub;
- Arbeitszeitregelungsmechanismen;
- Arbeitslastüberwachung;
- Zeit- und Aktivitätskontrollsysteme;
- Richtlinien für feste und variable Vergütungen;
- Boni, Provisionen und Sachleistungen;
- Gewinnbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung und Mitarbeitersparpläne;
- Gleicher Lohn und gleiche Chancen am Arbeitsplatz.
Wir überprüfen außerdem bestehende Praktiken, um Risiken im Zusammenhang mit Gehaltsneubewertungen, Überstunden oder Anfechtungen von Festgehaltsvereinbarungen zu identifizieren und zu beheben.
Disziplinarverfahren und Umgang mit Fehlverhalten
Die Ausübung disziplinarischer Befugnisse erfordert eine präzise Feststellung des Sachverhalts, die Einhaltung strikter Fristen und die Wahl einer verhältnismäßigen Sanktion.
Unser Team unterstützt Arbeitgeber in folgenden Bereichen:
- Analyse der gegen den Mitarbeiter erhobenen Vorwürfe;
- die Sammlung und Sicherung von Beweismitteln;
- die Klassifizierung des Fehlers;
- vorsorgliche Suspendierung;
- die Vorladung und Vorbereitung des Vorgesprächs;
- Verfassen von Warnungen und Rügen;
- Disziplinarische Suspendierung;
- Disziplinarische Versetzung oder Degradierung;
- Entlassung wegen einfachen, schweren oder groben Fehlverhaltens;
- die Verwaltung von geschützten Mitarbeitern;
- die Antwort auf die Einwände des Mitarbeiters;
- Vorbereitung der Fallakte für den Fall eines Rechtsstreits.
Disziplinarmaßnahmen müssen den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sowie den internen Richtlinien des Unternehmens entsprechen. Die wichtigsten Sanktionen und Verfahrenssicherungen sind auf der offiziellen Webseite zu Disziplinarmaßnahmen in der Privatwirtschaft.
Wenn der Sachverhalt auch als strafrechtlich einzustufen ist, koordinieren wir unser Vorgehen mit dem Team für Wirtschaftsstrafrecht und Disziplinarrecht.
Interne Untersuchungen, Belästigung und Diskriminierung
ARST Avocats unterstützt Unternehmen, wenn eine Meldung, eine Warnung oder eine interne Beschwerde eine potenzielle Situation von Belästigung, Diskriminierung, Gewalt oder unangemessenem Verhalten aufdeckt.
Wir sind tätig in:
- die erste Analyse des Berichts;
- Festlegung des Umfangs und der Methodik der internen Untersuchung;
- Wahrung der Vertraulichkeit und der Beweismittel;
- die Vorbereitung und Durchführung von Interviews;
- die Anhörung der Person, die die Anzeige erstattet hat, der beschuldigten Person und der Zeugen;
- die Analyse von E-Mails, Nachrichten und beruflichen Dokumenten;
- die Ausarbeitung des Untersuchungsberichts;
- die Formulierung von Empfehlungen;
- die Festlegung der notwendigen Vorsichts- oder Disziplinarmaßnahmen;
- Unterstützung der betroffenen Personen;
- die Beziehung zum CSE und zu den Personalvertretern;
- die Reaktion auf eine Intervention der Arbeitsinspektion;
- die Vorbereitung auf ein mögliches Arbeitsgerichtsverfahren oder einen Strafprozess.
Unser Team unterstützt Unternehmen auch bei der Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz, sexueller Belästigung, sexistischem Verhalten und Diskriminierung. Wir beraten Belästigungsbeauftragte, die vom Arbeitgeber oder im Betriebsrat ernannt werden, sowie Personalabteilungen und Führungskräfte, die mit einer Belästigungsmeldung konfrontiert sind.
Gesundheits-, Sicherheits- und psychosoziale Risiken
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und eine Organisation einzurichten, die auf die Prävention von arbeitsbedingten Risiken ausgerichtet ist.
Wir beraten Unternehmen zu folgenden Themen:
- Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz;
- die Entwicklung und Aktualisierung des einheitlichen Dokuments zur Beurteilung von Berufsrisiken;
- psychosoziale Risiken;
- die Prävention von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz;
- Arbeitsbelastung und das Recht, die Verbindung zu trennen;
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;
- Untersuchungen nach einem schweren Unfall;
- Beziehungen zur Arbeitsmedizin;
- Medizinische Eignungsbeurteilungen, Einschränkungen und Empfehlungen;
- Ungeeignetheit und die Suche nach einer neuen Einsatzmöglichkeit;
- die Verhinderung von Arbeitsplatzverlusten aufgrund von Gesundheitsproblemen;
- die Ausübung des Rechts, zu alarmieren oder sich zurückzuziehen;
- Arbeitsinspektionskontrollen;
- die Verantwortung des Arbeitgebers und seiner Beauftragten.
Unsere Intervention umfasst Prävention, die sofortige Bewältigung des Ereignisses und die Vorbereitung auf etwaige administrative, arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren.
CSE, CSSCT und Personalvertreter
ARST Avocats unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung und dem Betrieb des Sozial- und Wirtschaftsausschusses.
Unser Team bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an:
- Den Anwendungsbereich der CSE festlegen;
- sich auf die Berufswahlen vorbereiten;
- die Vorwahlabsichtserklärung aushandeln;
- die elektronische Abstimmung organisieren;
- zur Beilegung von Wahlstreitigkeiten;
- die internen Bestimmungen des CSE entwerfen oder überarbeiten;
- Besprechungen organisieren und Tagesordnungen erstellen;
- die obligatorischen Informationen und Konsultationen festlegen;
- Verwaltung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdatenbank;
- zur Unterstützung von Konsultationen über die wirtschaftliche Lage, strategische Ausrichtung und Sozialpolitik;
- die Delegationsstunden und Ressourcen gewählter Amtsträger verwalten;
- um die Gefahr einer Justizbehinderung zu vermeiden;
- Beziehungen zu Gewerkschaftsorganisationen organisieren;
- Verwaltung des Status und des Schutzes von Arbeitnehmervertretern.
Wir unterstützen auch die Einrichtung und den Betrieb des Ausschusses für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen – CSSCT –, der einige der Aufgaben übernommen hat, die zuvor vom CHSCT wahrgenommen wurden.
Unser Team kann den Arbeitgeber bei sensiblen Sitzungen des CSE oder des CSSCT unterstützen, bei der Vorbereitung von Stellungnahmen gegenüber gewählten Vertretern und bei der Ausübung von Warnrechten, Expertenbewertungen und Konsultationsverfahren.
Tarifverhandlungen und Betriebsvereinbarungen
ARST Avocats unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung, Verhandlung, Ausarbeitung und Umsetzung von Tarifverträgen.
Wir arbeiten insbesondere an Vereinbarungen in Bezug auf Folgendes:
- während der Arbeitszeit;
- bis zu Jahrespaketen in Tagen;
- zur Telearbeit;
- zur Vergütung;
- zur Gewinnbeteiligung und zur Mitbestimmung;
- für Mitarbeitersparpläne;
- zur beruflichen Gleichstellung;
- zur Lebensqualität und zu den Arbeitsbedingungen;
- zum Recht, die Verbindung zu trennen;
- zur Prävention psychosozialer Risiken;
- zur Beschäftigung von Senioren und Menschen mit Behinderungen;
- bis hin zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und Karrierewegen;
- zur internen Mobilität;
- zu Feiertagen und freien Tagen;
- für das Funktionieren des CSE;
- zur Trennung der Einrichtungen;
- zur Gewerkschaftsvertretung;
- zu kollektiven Leistungsvereinbarungen;
- zu kollektiven, ausgehandelten Kündigungen.
Wir unterstützen das Unternehmen bei der Festlegung seiner Verhandlungsstrategie, bei Gesprächen mit den Gewerkschaften, bei der Formalisierung der Vereinbarung und bei der Erledigung der Formalitäten für die Einreichung und Veröffentlichung.
Beendigung und Verhandlung des Arbeitsvertrags
Die Beendigung eines Arbeitsvertrags ist ein heikler Schritt, sowohl für das Unternehmen als auch für den betroffenen Arbeitnehmer.
Unser Team berät Arbeitgeber bei der Auswahl, Vorbereitung und Umsetzung der geeigneten Kündigungsmethode:
- Beendigung der Probezeit;
- Rücktritt und Bestätigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
- Arbeitsverweigerung;
- individuell ausgehandelte Kündigung;
- Verhandlungen über eine Abreise;
- Entlassung aus persönlichen Gründen;
- Disziplinarische Entlassung;
- Entlassung wegen beruflicher Inkompetenz;
- Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit;
- wirtschaftliche Entlassung;
- Ausscheiden oder Ruhestand;
- Beendigung des Arbeitsvertrags eines angestellten leitenden Angestellten;
- Kündigung in Bezug auf einen geschützten Mitarbeiter.
ARST Avocats unterstützt Unternehmen auch bei der Aushandlung von Vergleichsvereinbarungen, insbesondere wenn ein Streit über die Ausführung oder Beendigung des Vertrags besteht.
Wir beurteilen die rechtlichen und finanziellen Risiken, bereiten Verhandlungen vor, berechnen die Entschädigung, erstellen die notwendigen Dokumente und sichern die sozialen, steuerlichen und vertraulichkeitsrechtlichen Folgen des Weggangs.
Umstrukturierungen, Entlassungen und Reorganisationen
Unser Team unterstützt Unternehmen bei ihren Projekten im Zusammenhang mit Transformation, Reorganisation, Personalabbau oder Geschäftsaufgabe.
Wir sind tätig in:
- die Analyse des ökonomischen Motivs;
- die Definition von Berufskategorien;
- die Anwendung der Kriterien für die Reihenfolge der Entlassungen;
- die Suche nach einer Umstrukturierung;
- die Änderung von Verträgen aus wirtschaftlichen Gründen;
- die Vorbereitung der CSE-Konsultationen;
- individuelle oder kollektive Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen;
- Verfahren, die weniger als zehn Mitarbeiter betreffen;
- Arbeitsplatzschutzpläne;
- freiwillige Austrittsprogramme;
- Kollektive Kündigungen;
- Kollektivleistungsverträge;
- Übertragungen von Geschäftsaktivitäten und Arbeitsverträgen;
- Betriebsschließungen;
- Umstrukturierungen innerhalb einer Gruppe;
- Vorgänge, die im Rahmen eines Kollektivverfahrens durchgeführt werden.
Wir stimmen den Veranstaltungskalender mit den rechtlichen, finanziellen und betrieblichen Rahmenbedingungen des Projekts sowie mit den Verfahren zur Information und Konsultation der Mitarbeitervertreter ab.
Sozialaudit und Unternehmensfusionen und -übernahmen
Ein Sozialaudit hilft dabei, Risiken zu identifizieren, die ein Unternehmen, eine Akquisition, eine Umstrukturierung oder ein Verkaufsprojekt beeinträchtigen könnten.
ARST Avocats führt Prüfungen durch, die sich insbesondere auf folgende Bereiche konzentrieren:
- Arbeitsverträge und Vertragsänderungen;
- die anwendbaren Tarifverträge;
- Arbeitszeiten und Festpreisvereinbarungen;
- Vergütung, Boni und Zusatzleistungen;
- Personalvertreter;
- Tarifverträge und Unternehmenspraktiken;
- laufende Disziplinar- und Gerichtsverfahren;
- Situationen von Belästigung oder Diskriminierung;
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;
- Selbstständige und das Risiko der Umklassifizierung;
- Arbeitskräfteleihen und -abordnungen;
- Sozialversicherungsbeiträge und URSSAF-Kontrollen;
- ergänzender Sozialschutz;
- Soziale Verpflichtungen und Abfindungszahlungen.
Bei Fusionen und Übernahmen identifizieren wir soziale Risiken, schlagen die notwendigen vertraglichen Garantien vor und unterstützen Integrationsmaßnahmen nach der Übernahme.
Wir unterstützen Sie auch bei Mitarbeiterversetzungen, CSE-Beratungen und der Harmonisierung von Tarifverträgen nach einer Übernahme oder Umstrukturierung.
URSSAF, Beiträge und Sozialschutz
Unser Team berät Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- die Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge;
- Sachleistungen und berufsbedingte Aufwendungen;
- Gewinnbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung und Mitarbeitersparpläne;
- Abfindung;
- ergänzender Sozialschutz;
- Renten- und Krankenversicherungssysteme;
- URSSAF-Audits;
- die Antwort auf das Schreiben mit den Anmerkungen;
- Anfechtung einer Steueranpassung;
- Überweisung an die Schlichtungsstelle;
- die Verfahren vor der Sozialabteilung des Gerichts;
- Wiederherstellungsmaßnahmen und Einschränkungen;
- die Verantwortung von Managern in sozialen Angelegenheiten.
Wir unterstützen das Unternehmen vom Zeitpunkt der Prüfungsankündigung an und während des gesamten Prüfprozesses, um die Dokumente vorzubereiten, den Informationsaustausch zu strukturieren und Punkte vorherzusehen, die voraussichtlich zu Anpassungen führen werden.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und sozialrechtliche Streitigkeiten
ARST Avocats vertritt Arbeitgeber vor den zuständigen Sozialgerichten.
Unser Team befasst sich insbesondere mit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit:
- zur Ausführung des Arbeitsvertrags;
- zur Einstufung und Vergütung;
- im Laufe der Zeit;
- zu Festpreisverträgen;
- Belästigung und Diskriminierung;
- zu disziplinarischen Sanktionen;
- bis zur gerichtlichen Beendigung des Vertrags;
- nach Kenntnisnahme;
- zur Entlassung und deren tatsächlichem und schwerwiegendem Grund;
- schweres oder grobes Fehlverhalten;
- wegen Untauglichkeit und Versetzung;
- bis zur ausgehandelten Beendigung;
- zu Wettbewerbsverbotsklauseln;
- zu Berufswahlen;
- zu Tarifverträgen;
- zu den Beiträgen und Anpassungen der URSSAF;
- zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
- aufgrund eines unverzeihlichen Fehlers des Arbeitgebers.
Wir treten vor dem Arbeitsgericht, der Sozialabteilung des Gerichts, dem ordentlichen Gericht, den Berufungsgerichten und in Abstimmung mit einem bei den Kassationsgerichten zugelassenen Rechtsanwalt auf.
Soziale Unterstützung ist in die Unternehmensstrategie integriert
Gesellschaftliche Entscheidungen können erhebliche menschliche, finanzielle, organisatorische und reputationsbezogene Folgen haben.
Unser Ansatz besteht darin, die Geschäftstätigkeit und die Ziele des Unternehmens zu verstehen, um rechtlich fundierte und operativ umsetzbare Lösungen anzubieten. Wenn der Fall darüber hinaus gesellschafts-, handels-, straf- oder insolvenzrechtliche Fragestellungen umfasst, ziehen wir weitere Teams der Kanzlei hinzu.
Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Geschäftspraktiken auf Einhaltung der Vorschriften prüft, interne Untersuchungen durchführt, eine Kündigung aushandelt, Ihren Betriebsrat unterstützt, ein Sozialaudit durchführt oder Ihr Unternehmen vertritt? Das Arbeitsrechtsteam von ARST Avocats steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation zu analysieren und einen maßgeschneiderten Unterstützungsplan zu erstellen.