Gewerbelayout

Das Dekret Nr. 2015-165 vom 12. Februar 2015, das am 15. Februar 2015 in Kraft trat, ändert den regulatorischen Teil des Handelsgesetzbuches in Bezug auf die Wirtschaftsförderung, um den Änderungen durch das Gesetz Nr. 2014-626 vom 18. Juni 2014 (Pinel-Gesetz) Rechnung zu tragen. Dieses Dekret ist von besonderem Interesse für….

Professioneller Sicherheitsvertrag, der Beschäftigung und Altersvorsorge, Arbeitgeberbeiträge und Teilzeitarbeit kombiniert

Inhaltsverzeichnis: Vorschriften für Berufshaftpflichtverträge – Abkommen vom 26. Januar 2015 – Verbindung von Beschäftigung und Ruhestand – Dekret vom 30. Dezember 2014 – Rundschreiben vom 29. Dezember 2014 – Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge – Dekret vom 29. Dezember 2014….

Sozialrecht – Rechtsprechung (Dez. 2014)

1. Gerichtliche Liquidation: Voraussetzungen für die Entlassung eines vorübergehend arbeitsunfähigen Mitarbeiters 2. Rückkehr aus der Elternzeit: Weigerung des Mitarbeiters, die Arbeit in einer anderen Position wieder aufzunehmen 3. Versicherungsunternehmen: Zusammensetzung des Disziplinarausschusses 4. Disziplinarische Entlassung: Hinweis auf die Garantie der Unparteilichkeit 5. Entlassung...

Teilzeitarbeit

Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2014 zur Vereinfachung des Geschäftslebens ermächtigt die Regierung, Verordnungen über die Mindestdauer von Teilzeitbeschäftigungsverträgen gemäß dem Gesetz vom 14. Juni 2013 zu erlassen. Verordnung Nr. 2015-82 vom 29. Januar ...

Arbeitgeberbeiträge

Das Dekret Nr. 2014-1688 vom 29. Dezember 2014 zur Umsetzung der allgemeinen Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung gilt für ab dem 1. Januar 2015 fällige Vergütungen. Das Dekret legt insbesondere die Anwendungsbedingungen und die Berechnungsmethoden für die „Fillon“-Ermäßigung fest.

Kombination von Erwerbstätigkeit und Ruhestand

Der Erlass vom 30. Dezember 2014, der am 1. Januar 2015 in Kraft trat, wurde zur Umsetzung der Artikel 19 und 20 des Gesetzes Nr. 2014-40 vom 20. Januar 2014 erlassen, welches die Zukunft und Gerechtigkeit des Rentensystems gewährleistet.