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Wichtige Termine – Steuererklärungssaison

Ihr Wohnort Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung
Abteilungen Nr. 1 bis 19 und Nichtansässige Dienstag, 24. Mai 2022, 23:59 Uhr
Abteilungen Nr. 20 bis 54 Dienstag, 31. Mai 2022, 23:59 Uhr
Abteilungen Nr. 55 bis 974/976 Mittwoch, 8. Juni 2022 um 23:59 Uhr

 Für manche stellt sich die Frage nach der Besteuerung von NFTs.

Eine kurze Erinnerung an die Definition von NFTs

NFT steht für „Non-Fungible Tokens“ (nicht fungible Token). Wie der Name schon sagt, handelt es sich um Krypto-Assets, die etwas Nicht-Fungibles repräsentieren. Anders ausgedrückt: Jedes NFT ist einzigartig (ähnlich einem Kunstwerk). Dies ist einer der Hauptunterschiede zwischen NFTs und Kryptowährungen. Beide sind Krypto-Assets, aber Kryptowährungen sind fungibel, das heißt, zwei Kryptowährungen können getauscht werden (ähnlich wie herkömmliche Währungen).

Das NFT-Steuerregime

Rechtsunsicherheit

Aktuell scheinen die Texte darauf abzuzielen, für NFTs das gleiche Steuerregime anzuwenden wie für Kryptowährungen.

, dass in dieser Frage rechtliche Unsicherheit herrscht. Ihnen zufolge Steuerregelungen

In bestimmten Fällen empfehlen sie, das NFT dem Steuerregime seines zugrunde liegenden Vermögenswerts zu unterwerfen .

Diese Lösung für Unsicherheit hat einen Vorteil: einen weiterhin recht weiten Handlungs- (und Interpretations-)spielraum. Es gibt a priori keine richtige oder falsche Antwort.

Allerdings gibt es auch einen Nachteil: rechtliche Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Deklaration und Besteuerung dieser Vermögenswerte.

In diesem Fall müssten Sie die Art des zugrunde liegenden Vermögenswerts Ihrer NFT(s) analysieren und versuchen, die anwendbare Steuerregelung zu ermitteln. Die verschiedenen anwendbaren Rechtsordnungen sind wie folgt:

Die allgemeine Steuerregelung für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von beweglichem Vermögen (36,2 %, nach Anwendung eines Freibetrags von 5 % pro Besitzjahr)

Die für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kunstwerken geltende Steuerregelung (6%),

Die Regelung für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (30 %, ohne Abzug für die Haltedauer).

Unser Rat

Falls Sie im Jahr 2021 (gelegentlich) einen Kapitalgewinn aus dem Verkauf von NFTs erzielt haben, raten wir Ihnen generell, diesen gemäß den für Kryptowährungen geltenden Regeln zu deklarieren.

Nach dieser Regelung wird Ihr Kapitalgewinn mit 30 % besteuert (12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialversicherungsbeiträge). Sie können nicht die progressive Steuerstaffelung wählen.

Sofern der Gesamtbetrag dieser Kapitalgewinne 305 € nicht übersteigt, ist der Kapitalgewinn steuerfrei.

Wenn Sie einen Kapitalverlust erlitten haben, beachten Sie bitte, dass dieser weder in die Folgejahre vorgetragen noch mit anderen Kapitalgewinnen aus Veräußerungen verrechnet werden kann.

In der Praxis gilt: Wenn Sie im Jahr 2021 Kapitalgewinne aus dem Verkauf digitaler Vermögenswerte erzielt haben, müssen Sie Folgendes beachten:

Reichen Sie eine Erklärung Nr. 2086 ;

Reichen Sie das Erklärungsformular Nr. 3916 bis ein (wenn das Konto oder die Wallet im Ausland eröffnet wurde);

Einreichung einer Erklärung Nr. 2042 C.

Angesichts der rechtlichen Unsicherheit in dieser Angelegenheit raten wir Ihnen außerdem, bei der Deklaration dieser Einkünfte besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Dirk Andreae-Nehlsen

Dirk Andreae-Nehlsen

Autor

beigeordneter Rechtsanwalt

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Bis bald !