Kassationsgerichtshof, Handelskammer, 6. Januar 2021, 19-10.238, unveröffentlicht
In einem Urteil vom 6. Januar 2021 bekräftigte der Kassationsgerichtshof einen Grundsatz, der bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer Handelsgesellschaft zu beachten ist.
Artikel L.721-3 des Handelsgesetzbuches sieht vor, dass Handelsgerichte für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgesellschaften zuständig sind.
Der Kassationsgerichtshof entschied, dass das Pariser Berufungsgericht gegen die Bestimmungen des genannten Artikels verstoßen habe, indem es in seiner Entscheidung der Ansicht war, dass die Übertragung von Anteilen an einer Handelsgesellschaft in die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs falle, da es sich um einen zivilrechtlichen Akt handle, der die Kontrolle über das betreffende Unternehmen nicht verändert habe (Urteil vom 25. September 2018, Abteilung 5, Kammer 8).

Julia Sellier
Autor
beigeordneter Rechtsanwalt
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