Was ist eine Remote-Signatur?
Bei der Diskussion über die Fernunterzeichnung eines Dokuments können verschiedene Unterzeichnungsverfahren in Betracht gezogen werden:
- Das traditionelle Verfahren des postalischen Austauschs der Originaldokumente ermöglicht es Ihnen, das von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnete Original Ihrer Urkunde oder Ihres Vertrags zu erhalten. Dieses Verfahren kann jedoch langwierig sein und ist aufgrund der Schließung vieler Postämter derzeit kaum noch effektiv anwendbar.
- Das Versenden einer eingescannten Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten Vertrags ermöglicht den schnellen Austausch von Versionen der unterzeichneten Dokumente zwischen den Parteien (sofern beide Parteien über einen Scanner verfügen). Die Rechtsprechung misst einer eingescannten Unterschrift jedoch nur geringe Bedeutung bei und weist darauf hin, dass sie nicht ausreicht, um die Echtheit der rechtlichen Verpflichtung einer Partei zu gewährleisten.
- Elektronische Signaturen: dem Gesetz Nr. 2000-230 vom 13. März 2000 rechtlich anerkannt und unterliegen der europäischen eIDAS-Verordnung vom 23. Juli 2014. Sie ermöglichen die nahezu sofortige Unterzeichnung eines Dokuments, insbesondere mithilfe einer Software, auf die die Parteien über einen per E-Mail zugesandten Link zugreifen. Um die Rechtsgültigkeit der Signatur und des unterzeichneten Dokuments zu gewährleisten, ist die Auswahl einer Software eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (TSP) erforderlich, die moderne und qualifizierte elektronische Signaturen ermöglicht (bei Arst Avocats verwenden wir DocuSign ).
Kann ich für alle Dokumente elektronische Signaturen verwenden?
Obwohl diese elektronische Signatur früher auf Widerstand stieß (von Einzelpersonen, Fachleuten und der Verwaltung), wird sie heute zunehmend eingesetzt und akzeptiert.
Es kann daher zum Signieren verwendet werden:
- Im Vertragsrecht : alle Ihre Verträge und Nachträge (Dienstleistungsvertrag, Franchisevertrag, Mietvertrag usw.);
- Im Gesellschaftsrecht:
- Die Gesetze im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft;
- Vorbereitende Akte für Sitzungen (Einberufungen von Sitzungen, Geschäfts- und Sonderberichte, Berichte der Geschäftsführung);
- Die privaten Vereinbarungen über einstimmige Beschlüsse der Gesellschafter, die dem Protokoll der Hauptversammlung gleichwertig sind, sofern diese letztere Form der kollektiven Entscheidungsfindung gesetzlich zulässig ist, und während der Abhaltung der Versammlung die Anwesenheitslisten und das Protokoll der Hauptversammlung;
- Aktienübertragungsurkunden (der Registrierungsdienst akzeptiert die Registrierung solcher elektronisch unterzeichneter Urkunden);
- Aktionärsvereinbarungen und sonstige interne Regelungen.
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