Unternehmensübernahmen: Dreijährliche Information für Arbeitnehmer (Verordnung vom 6. Januar 2016)

Das Macron-Gesetz änderte Artikel 18 des Gesetzes über die Sozial- und Solidarwirtschaft und ergänzte das Informationssystem für Beschäftigte von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Der genannte Artikel 18 sieht ein Informationssystem für Beschäftigte über die Möglichkeiten der Unternehmensübernahme vor….

Finanzrecht für das Jahr 2016

Das Gesetz Nr. 2015-1785 vom 29. Dezember 2015, das Finanzgesetz für 2016, enthält Bestimmungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen. I. Schwellenwerteffekte für Kleinstunternehmen und KMU. Die Schwellenwerteffekte für Kleinstunternehmen und KMU wurden durch das Gesetz begrenzt….

Gesetz zur Modernisierung unseres Gesundheitssystems

Das Gesetz zur Modernisierung unseres Gesundheitssystems wurde am 17. Dezember 2015 von der Nationalversammlung endgültig verabschiedet und am 27. Januar 2016 im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz beinhaltet insbesondere ein Verbot der Verwendung von E-Zigaretten an bestimmten öffentlichen Orten wie ….

Wirtschaftsrecht – Rechtsprechung (Sept.-Okt. 2015)

Inhalt 1. Nichterfüllung eines Rechtsgeschäfts 2. Versäumnis der Einreichung einer Forderungsanmeldung 3. Streitigkeit über eine Forderung 4. Unlauterer Wettbewerb: Schädigung eines Gesellschafters in einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft 5. Geheimhaltungspflicht ...

Newsletter Nr. 29 – Wirtschaftsrecht – Januar 2016

Newsletter Nr. 29 – Wirtschaftsrecht – Januar 2016 Aktionäre, Mediation und Zahlungsfristen Inhalt GESETZGEBUNGS- UND REGULATORISCHE NEUIGKEITEN Aktiengesellschaften: Reduzierung der Mindestanzahl an Aktionären – Verordnung...

Zahlungsbedingungen zwischen Fachleuten

Bis zum Inkrafttreten von Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce), in der Fassung des Macron-Gesetzes, betrug die Zahlungsfrist 45 Tage nach Monatsende bzw. 60 Tage ab Rechnungsdatum. Nun beträgt die Standardfrist 60 Tage ab Rechnungsdatum.