Alle unsere Veröffentlichungen

Immobilienrecht – Schwerpunkt Rechtsprechung: Kauf, Maklermandate, Eigentumswohnungen, Pflicht zur Bereitstellung angemessenen Wohnraums
Schwerpunkt ist die Rechtsprechung zu Kaufverträgen, Maklermandaten, Miteigentum und der Pflicht zur Bereitstellung angemessenen Wohnraums. Siehe Newsletter Nr. 5 I. SALE Civ I, 25. Juni 2014, Nr. 13-16.529: Durch einseitige private Vereinbarung erklärte ein Miteigentümer, er wolle sein Eigentum verkaufen….

Immobilienrecht: Gesetz Nr. 2014-624 vom 18. Juni 2014: Reform der Gewerbemietverträge
Gesetz Nr. 2014-624 vom 18. Juni 2014: Reform des Gewerbemietrechts. Gesetz Nr. 2014-626 vom 18. Juni 2014, betreffend Handwerk, Handel und Kleinstunternehmen, führt wesentliche Änderungen im Gewerbemietrecht ein. Die meisten Bestimmungen dieses Gesetzes traten am 19. Juni 2014 in Kraft.

Immobilienrecht: Dekret Nr. 2014-854 vom 30. Juli 2014 über die Entwicklung bestimmter Mieten im Zusammenhang mit einem neuen Mietvertrag oder einer Mietvertragsverlängerung
I. Mietgesetz Nr. 2014-854 vom 30. Juli 2014 über die Anpassung bestimmter Mieten im Rahmen eines Neu- oder Verlängerungsmietvertrags gemäß Artikel 17 und 18 des Gesetzes Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989. Artikel 6 des ALUR-Gesetzes vom 24. März 2014 änderte die Artikel 17 und 18 des...

Wirtschaftsrecht: Sozial- und Solidarwirtschaft
Gesetz Nr. 2014-856 vom 31. Juli 2014 über die Sozial- und Solidarwirtschaft. Dieses Gesetz definiert den Anwendungsbereich, die Hauptbegriffe, die Vertretungsformen und die in der Praxis angewandten Mechanismen, die eng mit lokalen Maßnahmen verknüpft sind. Die meisten Bestimmungen….

Gesetz Nr. 2014-873 vom 4. August 2014 für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesetz Nr. 2014-873 vom 4. August 2014 zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Gesetz wurde am 5. August 2014 veröffentlicht und ist daher seit dem 6. August 2014 anwendbar. Es ändert mehrere Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches und führt … ein.

Darstellung der wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2014-366 vom 24. März 2014 über den Zugang zu Wohnraum und die erneuerte Stadtplanung (ausgenommen Bestimmungen zum Stadtplanungsrecht)
Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist besonders weit gefasst. Der erste Teil des Textes zielt darauf ab, den Zugang zu Wohnraum zu fördern. Ein zweiter Teil widmet sich der Bekämpfung von unzureichendem Wohnraum und baufälligen gemeinschaftlich genutzten Immobilien.