Rechtlich geschützt, in der Realität verletzlich – Folge 3/4
Diese Geschichte basiert auf einem wahren Fall. Einige Details wurden geändert, um die Anonymität der Beteiligten zu wahren.
Die Entscheidung des ersten Präsidenten war ein Sieg. Doch als der Firmenchef ins Unternehmen zurückkehrte, ließ niemand die Korken knallen.
Die Mitarbeiter haben von der Liquidation erfahren. Auch der Hauptgeschäftspartner ist informiert. In den Teams kursieren Fragen: Wird das Unternehmen geschlossen? Werden die Gehälter weitergezahlt? Bleiben die Verträge bestehen?
Der Geschäftsführer bekräftigt, dass die Liquidation ausgesetzt wurde. Diese Aussage ist zwar juristisch korrekt, bietet aber wenig Beruhigung. Für diejenigen, die mit Insolvenzverfahren nicht vertraut sind: Ein Unternehmen, das „in Liquidation gestellt wurde, dessen Liquidation aber bis zur Entscheidung über die Berufung ausgesetzt ist“, bleibt in erster Linie ein Unternehmen, das mit dem Begriff „Liquidation“ in Verbindung gebracht wird.
Der Hauptkunde denkt nicht an einstweilige Vollstreckungsmaßnahmen, ernsthafte Reformbestrebungen oder die Kompetenz des vorsitzenden Richters. Er bewertet ein operatives Risiko. Wird das Unternehmen in einigen Monaten noch existieren? Wird es seine Teams halten können? Wird es seinen Verpflichtungen nachkommen können?
Der Partner erwägt, die Zusammenarbeit zu beenden. Für das Unternehmen ist diese Drohung beinahe genauso gefährlich wie das Urteil selbst. Das Recht, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, würde erheblich an Wert verlieren, wenn der Vertrag, der den Großteil der Arbeit sichert, wegfiele.
Es müssen daher zwei Kämpfe gleichzeitig geführt werden. Vor Gericht muss die Berufung vorbereitet werden, um darzulegen, dass das Urteil niemals hätte ergehen dürfen. Innerhalb des Unternehmens muss die Arbeit wie bisher weitergehen, auch wenn nichts mehr so ist wie zuvor.
Die Leistungen müssen unverzüglich erbracht werden. Die Teams müssen beruhigt werden. Die Lieferanten müssen bezahlt werden. Der Partner muss klare Erläuterungen erhalten, begleitet von der Entscheidung des Ersten Präsidenten und Nachweisen, die die Fortführung des Betriebs bestätigen.
Der Cashflow des Unternehmens wird genau überwacht. Der im Eilverfahren präsentierte Fall war eine Momentaufnahme. Die Berufungsverhandlung findet erst in einigen Monaten statt. In der Zwischenzeit rücken neue Fristen näher und neue Schulden entstehen. Das Unternehmen muss verhindern, dass die aufgrund einer begrenzten unbezahlten Forderung eingeleiteten Verfahren letztlich genau jene Schwierigkeiten verursachen, die es eigentlich lösen sollte.
Das Risiko ist real. Ein Liquidationsbeschluss wurde erlassen. Diese Ankündigung beunruhigt die Partner. Ihre Sorge könnte zu einer Reduzierung oder Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen. Der Geschäftsverlust schwächt dann den Cashflow und könnte nach dem Urteil einen Zahlungsstopp zur Folge haben, der zuvor nicht bestand.
Dies ist einer der gravierendsten Aspekte solcher Fälle: Eine Fehlentscheidung kann dazu beitragen, die wirtschaftliche Realität herbeizuführen, die sie voreilig beschrieben hat.
Die Notfallaussetzung erlaubt keine Lockerung der Maßnahmen. Sie gibt dem Unternehmen Handlungsspielraum. Sie muss aber dennoch genutzt werden.
Die Geschäftsführerin nimmt wieder Kontakt zu ihrer Partnerin auf. Sie erläutert die Umstände des Urteils. Sie legt die Anordnung zur Aussetzung der Vollstreckung vor. Sie beweist, dass die Angestellten weiterhin arbeiten und das Unternehmen seine Dienstleistungen fortführt. Das Gespräch dreht sich nun nicht mehr nur um das Gesetz, sondern um Vertrauen.
Inzwischen wird die Berufungsakte sorgfältig zusammengestellt. Jedes Dokument wird geprüft. Adressen werden mit dem Handelsregisterauszug (Kbis) abgeglichen. Die Einträge des Gerichtsvollziehers werden mit Fotos und früheren Dokumenten abgeglichen. Die Daten für Versand und Empfang der Vorladung werden rekonstruiert.
Die finanzielle Situation wird ebenfalls aktualisiert. Banktransaktionen werden geprüft und die dem Verfahren zugrunde liegende Schuld beglichen. Es muss nicht nur der Zustand des Unternehmens zum Zeitpunkt des Urteils dargelegt werden, sondern auch sein aktueller Status zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung.
Es zeichnen sich zwei Verteidigungslinien ab.
Der erste Punkt betrifft den Sachverhalt. Eine Schuld von wenigen Tausend Euro und schlecht durchgeführte Pfändungen reichen nicht aus, um die Unmöglichkeit der Begleichung der Verbindlichkeiten mit dem vorhandenen Vermögen nachzuweisen. Selbst wenn ein Zahlungsstopp festgestellt worden wäre, hätte man dennoch nachweisen müssen, dass eine Beitreibung offenkundig unmöglich war, um die Liquidation unmittelbar anzuordnen.
Der zweite Punkt betrifft das Recht auf Verteidigung. Kann ein Unternehmen aufgelöst werden, wenn die Klage an einer früheren Adresse zugestellt wurde und die Benachrichtigung zu spät eintraf, um noch erscheinen zu können?
Der erste Rechtsstreit verhinderte die sofortige Vollstreckung des Urteils. Der zweite muss es nun aufheben. Bis zur endgültigen Urteilsverkündung wird das Unternehmen weiterhin unter dem Schutz einer vorläufigen Entscheidung und unter den wachsamen und besorgten Augen derer operieren, von denen sein Fortbestand abhängt.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Aussetzung der vorläufigen Vollstreckung beseitigt weder die Veröffentlichung des Urteils noch dessen wirtschaftliche Folgen.
- Die Kommunikation mit Mitarbeitern, Banken, Lieferanten und strategischen Kunden muss die Rechtsstrategie begleiten.
- Die Liquiditätslage muss während des gesamten Berufungsverfahrens aktualisiert werden. Unmittelbar nach der Entscheidung eingereichte Unterlagen reichen möglicherweise einige Monate später nicht mehr aus.
- Ein Liquidationsurteil kann ein Unternehmen so weit destabilisieren, dass es selbst zur Schaffung neuer Schwierigkeiten beiträgt.
In der neuesten Folge: die Berufungsverhandlung und die Aufhebung des Urteils, das das Unternehmen für bankrott erklärt hatte.
Dieser Artikel gehört zur Reihe „Unwissentlich liquidiert“ und basiert auf einem realen Fall, der von ARST Avocats bearbeitet wurde. Einige Details wurden geändert, um die Anonymität der Beteiligten zu wahren.
Artikelserie verfasst von Morgan Jamet, Partnerin der Anwaltskanzlei Arst Avocats.

Morgan Jamet
Autor
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