Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur EU-Verordnung Nr. 2019/1150 „Plattform für Unternehmen“ veröffentlicht.
Die Verordnung, die seit dem 12. Juli 2020 unmittelbar in der EU gilt, regelt das Vertragsverhältnis zwischen Online-Vermittlungsdiensten (Websites, die es Dritten ermöglichen, Inhalte, Dienstleistungen oder Verkaufsflächen anzubieten, wie z. B. Marktplätze, Airbnb, Blablacar usw.) und professionellen Nutzern.
Die Verordnung sieht insbesondere Mindestverpflichtungen hinsichtlich vorvertraglicher Informationen, der Bedingungen für die Beendigung oder Aussetzung von Vermittlungsdiensten und der Mitteilung von Kriterien für die Klassifizierung von Angeboten und Inhalten durch die Plattformen vor.
Die Leitlinien verdeutlichen diese Transparenzpflichten hinsichtlich der Kriterien für die Inhaltsklassifizierung und insbesondere die Auswirkungen einer etwaigen Vergütung auf diese Klassifizierung.

Pauline Jacquemin Cuny
Autor
Rechtsanwalt
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